Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 14 (8.4.1886)
- Article
- Deutschland : Hannover [Nachricht]
- Date
- 1886-04-08
- Page
- 218 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Besuche der österreichischen Badeorte Mödling und Baden bei Wien. Den antisemitischen Einwohnern genannter Badeorte wird, wenn die jüdischen Kurgäste die beiden Plätze erst aus einige Jahre gemieden haben, wohl die Einsicht kommen, das; sie, abgesehen von der BvSheit ihrer antisemitischen Hetzereien, die größte Dummheit begangen haben, ihre Sommerfrischen zu ״zwei antisemitischen )Gestern schlimmster Sorte" zu stempeln. (S. Korrespondenz ״Wien, 30. Marz" in dieser Nr.) -n- Berlin, 4. April. ״Und nun noch eins. Kein jüdischer Krngwirth darf im Dorfe geduldet werden, der dort hingeht, um sich vollzusaugen, und der fortgeht, wenn er sich vvllgesogcn hat, um einem anderen seiner Art Platz zu machen. Man frage Jeden, der das Treiben dieser Sorte unmittelbar zu beobachten (Gelegenheit hatte, ob ein Dorf gedeihen kann, wenn ein solcher Blutsauger sich dort festgesetzt hat; man wird stets dieselbe Antwort bekommen." Mit diesem Satze schließt die ״N. P. (Kreuz) Ztg." ihre heutige Bclrachtung über die beabsichtigte Kolonisation der polnischredenden Provinzen. Nur eine kurze Bemerkung zu dieser ebenso klugen, wie gerechten und patriotischen Forderung. So lange nicht antentisch nach gewiesen ist, das; der Jude als Krngwirth ans dem Lande im Allgemeinen ein ״Blutsauger" ist, während der Ehrist als solcher cs im Allgemeinen nicht ist,' so lange kennzeichnet sich diese Forderung der Krenzzeitnng als eine nicht gerechtfertigte nud so lange erscheint sie als ein Angriff auf die gewährleistete Gleichstellung aller Preußen und ist somit verwerflich. So lange ist sie als ein Ausfluß der antisemitischen Slömnng zu betrachten, welche dem inneren Frieden des Staats sehr gefährlich ist. So lange hat jeder lvahrc Patriot gegen dieselben, wie gegen alle Berfnche der Aufreizung Verwahrung ein-;״'legen. \Y. 2tltv1ra, 4. April. Am vergangenen Donners, tag ב״ה אדר שני feierte der in weiten Kreisen als hebräischer Dichter bekannte Herr I. S. Wittkower sein 23 jähriges Jubiläum als Lehrer an der hiesigen israelitischen Geineindeschnte. Nach einer vorangegangenen Schulfeier, bei welcher Herr Oberrabbiner Di׳. L ö b den Jubilar in einer Anrede begrüßte und demselben im Namen der Lehrer und Schüler ansehnliche Gescheute überreichte, wurden dem Jubilar noch in seiner Wohnung von seinen zahlreichen früheren Schülern und Freunden (Gescheute und Freundschaftsbeweise dargebracht. Auch wir wünschen dem Jubilar noch viele Jahre wirksamen und erfolgreichen Schaffens. * Hassel, 27. März. Die ״N. A. Z " schreibt: ״Die bisherigen Drucker der ״deutsch-freisinnigen" ״Kasseler Zeitung" haben sich mit der hiesigen Parteilc'ttnng veruneinigt und erklärt, daß sie selbst ein von ״jüdischen kapitalistischen Einflüssen" unabhängiges Blatt herauSgebcn würden. In einer Polemik mit dem Konsortinm der ״Dentschfrcisinnigen" sagen die Herren, daß sic durch daS geschäftliche Verhalten dcS genannten Konsortiums ״zu dem Schritte gedrängt worden seien, eine eigene Zeitung zu gründen, um die fernere Existenz ihrer Arbeiter, sowie ihre eigene, zu sichern." Hl Bücke barst, 2 April. Der Redakteur der ״Schaumburg-Lippischen LandcSzcitnng," Herr HanS Lcnß, hatte im Mai v. I. einen Artikel über ״Justizreform" veröffentlicht, in welchem er cS als sehr be-- deutlich bezeichnetc, daß bei der Eidesleistung der Juden kein Geistlicher mehr hinzngezogen werde, ״obwohl der begründete Verdacht vorliegt, daß die Inden sich für falsche Eide religiösen DiSpeuS erholen zu können glauben." Der Vorstand der Shnagogengemeindc zu Obernkirchcn machte von diesem Artikel die Anzeige bei der Staatsanwaltschast und bat um Verfolgung des Verfassers wegen Beschimpfung der jüdischen NeligionSgesellschaft. Diese lehnte dieselbe ab. Der Vorstand wandte sich beschwerdcnd an die OberstaatSanwaltschaft, und diese ordnete die Erhebung der Anklage an, welche gestern vor dem hiesigen Landgerichte zur Verhandlung gelangte. Der Angeklagte, durch den NechtSanwalt Freudenstein ans Hannover vcrthcidigt, wollte den Beweis für seine Behauptung anS dem Inhalte dcS ״Kol-Nidre" und dem Talmud liefern und beantragte den Professor Gildcmeister ans Bonn und Di׳. Ecker ans Münster als Sachverständige zu laden. Der Gerichtshof wies diese Anträge zurück, weil cS zunächst irrelevant sei, ob die betreffende Behauptung wahr sei oder nicht, eS vielmehr zunächst darauf ankomme, ob in der äugeführten Stelle der strafrechtliche Begriff der Beschimpfung erkannt werden könne. Der Staatsanwalt Deppe fand die Beschimpfung darin, daß die Behauptung, die Inden, also eine mit Korporationsrechten ansgcstattele ReligionS- Gesellschaft, glaubten einen Meineid in Rücksicht auf den religiösen Dispens, straflos leisten zu können, geeignet sei, dieselbe verächtlich zu machen. DaS angeklagte Blatt fei ein Lokalblatt für daS Fürstenthum Bnckebnrg und nächste Umgegend, hier gebe cS keine Inden, die es mit dem Eide leichter nehmen als die Ehrislen, und eine Aenßernng wie die inkriminirte sei geeignet, den konfessionellen Frieden zu stören. DaS bedanre und vernrtheile er und .beantrage, den Augeklagten zu einer Freiheitsstrafe zu vernrtheilen. Der Vertheidigcr Rechtsanwalt Di. Frendensiein nimmt für den Redakteur einer konservativen Zeitschrift das Recht in Anspruch, alle Schäden unseres öffentlichen Lebens zu besprechen. Und bei einer Besprechung der durch die liberale Gcsctzgcbnng hervvrgerufcncn Schäden sei eine Erwähnung dcS jüdischen Einflusses unvermeidlich. Der Artikel, dessentwegen Herr Leuß angeklagt sei, sei