Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 11 (18.3.1886)
- Article
- Das Preuß. Judenedikt vom 11. März 1812
- Date
- 1886-03-18
- Page
- 165 (sequence 2)
- Language
- German
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165 Konkurrenz bet den Terminen mit anftreten. Obgleich Stern den ursprünglichen Entwurf nicht vorgcfundcn hat, so ist eS nach den Akten doch nnzweifelhaft, daß schon int Januar 1811 ein solcher für ein ,.Edikt über die künftigen bürgerlichen Verhältnisse der Juden" in 1 3 Paragraphen ansgearbeitet wurde. Bevor dieser Entwurf den einzelnen Behörden zlir gutachtlichen Aeußerung vorgelcgt wurde, ließ Hardenberg ihn von dem Tribunalrath Pfeiffer aus demJnstizministerium und dent Stadtrath David Fr icdlän der beleuchten. Der Erstcre hatte gegen den Hardenbcrg'schcn Entwurf im Wesentlichen folgende Bedenken: Die Gestattuug der Verehelichung zwischen Christen und Juden" und die Aufhebung der bisherigen Bestimmungen deS Kriminal- und ZivilprozesseS in Betreff der Glaub- Würdigkeit der Inden. Wenn er in Bezug auf die Mischehe namentlich die Schwierigkeit der Eheschließung betont, so war cö ihm in Bezug auf die Glaub- Würdigkeit der Juden bange um die allgemeine Sicherheit. Er fand eS sehr bedenklich, daß daS eidliche Zeuguiß zweier Juden möglicherweise über Leben und Tod entscheiden sollte. Er meinte: ״ob dantit keine Gefahr für die gemeine Sicherheit verbunden' sei, läßt sich schwerlich verbürgen, weil doch angenommen werden kann, daß die vorigen Gesetzgeber nicht ohne starke Gründe und Erfahrungen sich bewogen gefunden haben, die Vollgültigkeit der Judenzengnisse in Kriminalsachen zu verwerfen." Friedländer nennt diese Einwäudc ״herzzerreißende Borwürfe" und verwahrt sich energisch dagegen. Er erinnert an nicht seltene Fälle, ״daß Christen ganz unbefangen vor Gericht auSgesagt hätten, sie hätten nicht geglaubt, eine Sünde zu begehen, wenn sie einen Juden todtschlügcn," und fragt: ״was beweist daS gegen die Moralität der Christen'?" Gegen die ווסט Pfeiffer behauptete ״Neigung" der Inden, ״gestohl.ene Sachen zu kaufen", hatte er nur ein ״Achselzucken" und wies aus aktenmäßiges Material hin. Fricdländer verlcnguete indessen den Reformer nicht. Er billigte zwar, daß ein Jude nicht gezwungen werden sollte, aut Sabbath einen Wechsel zu akzeptiren, aber er motivirte dieses also: ״wenn auch die Aufgeklärten oller NeligionSparteien cS wissen, daß Sabbath und Sonntag nicht entheiligt werden, wenn man seinen Namen aus ein Papier setzt, so dürften sic sich doch scheuen, cS öffentlich zu thun." ״Eine ausdrückliche Erklärung", schreibt Stern, ״das mosaische lind Ritualgcsetz sei aufgehoben, hielt er (Friedländcr) nicht für angebracht, wenn zu Anfang des Ediktes der Grundsatz völlig gleicher staatsbürgerlicher Verpflichtung ausgesprochen werde." Nachdem Pfeiffer imb Friedländer sich geäußert hatten, wurde daS Gutachten des Justizministers Kircheisen, des Chefs der allgemeinen Polizeisektion im Ministerium deS Innern, Sack, und des Leiters der Abtheilnngen für Gewerbe, Handel und Kultus, Schuckmaim, eingefordert. Kirch eisen empfahl, vorläufig Lizitanten beim Domättenkauf znznlassen, da der Zuschlag doch der allerhöchsten Genehmigung bedürfe. Im klebrigen aber hegte er sehr gewichtige Bedenken, welche er dem König zur Jnlmcdiat'.'ntscheidung vorznlcgcn sich verpflichtet halte. .,Ich bin." ließ er sich vernehmen, ״von der Nothwendigkeit, die Verfassung der Juden zu reformircn, vollkommen überzeugt. J!n mtgerechten Widersprnch mit sich selbst hat der Staat bis jetzt ihre Lasten vergrößert itnb ihnen die Mittel verschränkt, sic auf eine ehrliche Art tragen zu können. So ist ihre vom Staate und von ihren aufgeklärten Glaubensgenossen anerkannte Verdorbenheit durch Verfassungen und Gesetze nach und nach herbeigcführt. Sie sind jetzt an Leib und Seele verkrüppelt, komparativ moralisch schlechter als ihre Mituutcrthanen, und eS ist ebenso gerecht als billig, diese Gesetze abznündern, die Inden, soviel als eS nach den Umständen möglich ist, in die Rechte der bürgerlichen Gesellschaft ein Zufuhren, um sie auf eben dem Wege aus ihrem gegenwärtigen Zustande zu heben, auf dem sie in ihren jetzigen Fall gesunken sind. Daraus folgt aber nicht, daß nun ihre Mitnnterthanen, . . . welche gegen ihre anerkannte Jmmoralitüt durch die bisherige Gesetzgebung geschützt sind, unverzüglich und che eine zweckmäßigere Gesetzgebung und Theilnahme an bürgerlichen Rechten, Verringerung ihrer Lasten re. sie zum Theil verbessert haben werden, den Fehlern dieser Nation preiSgcgebcn werden müssen. Der Jude, der heute schlecht ist, eine verdorbene Erziehung genoffen, durch Beispiel und Gewohnheit keinen anderen Gesichtspunkt seiner Handlungen kennt, als den Geldermcrb, wird morgen, wenn das Gesetz publizirt ist, dadurch allein nicht verbessert fein und alle Nationalfehler abgelegt haben, und ich glaube, wenn dieser Theil der Nation Anspruch auf eine Verbesserung der Legislation hat, dcr andere Theil sic nicht durch eine so gefahrvolle Präzipitation bezahlen müsse." So verwahrte sich Kirchciscn gegen die Gleichstcllnug der Juden, gegen die Glaubwürdigkeit derselben beim Zeuguiß und Schwure und gegen die Mischehe. Cr proteftirte gegen die Zulassung der Juden zu Staatsämrern unb schlug vor, einen Satz in der Fassung aufzunehmcn: ״wie sich dcr Staat Vorbehalte, ihre Ansprüche ans die Staatsämter zu bestimmen, wenn sich die Inden durch die treue Erfüllung ihrer Bürgerpflichten nach dieser verbesserten Einrichtung würdig gezeigt haben würden." ..Wenigstens," fuhr er fort, ״muß ich für jetzt aufs Feierlichste wider ihre Zulassung zu den Jnstizbediennngen protestircn." (Forts. f.)