Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 11 (18.3.1886)
- Article
- Der Kampf gegen das Judenthum
- Date
- 1886-03-18
- Page
- 164 (sequence 2)
- Language
- German
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164 Dresden als ״den zum Protestantismus übergegangenen Juden Wünsche" bezeichnet. ES wird bewiesen, daß Wünsche als der Sohn eines Christen zwei Tage nach seiner Geburt getauft worden ist. DaS in Kurzem eine Uebersicht ans uichthebräischcu Texten. Kopp wendet sich nun zu den einschlägigen hebräischen Texten und leitet diesen Theil mit einer Abhandlung über die Entstehungsgeschichte deS Talmud und über seine Bedeutung in der Geschichte des Juden׳ thums ein, welche aber als wesentlich irrig bezeichnet werden muß. Nach dieser Einleitung wendet sich der Verfasser wieder Rohlings Anschuldigungen zu . und zeigt Schritt für Schritt, wie die Sachverständigen sämmtliche Behauptungen Rohlings als unrichtig zurückweisen. Die größte Unwissenheit paart sich in den Nohling'schen Schriften mit frivoler Entstellung und dreister Vüge. Vor dem Hauche der Wahrheit schwindet das Gewebe der Bosheit und des Hasses. Kopp schließt seine Untersuchung und die Akten über den Prozeß Rohling Bloch mit der These: ״So wie ein unehrlicher Christ ein schlechter Mensch ist, nicht weil, sondern obgleich er sich zur christlichen Religion bekennt, so ist auch ein jüdischer Mörder, Betrüger, Dieb oder Diebshehler nicht deshalb moralisch verkommen weil, sondern obgleich er sich zur jüdischen Religion bekennt." Wir scheiden von dem Kopp'schcn Bliche mit dem Ausdrucke der Dankbarkeit gegen den Verfasser, der mit seiner Darstellung einen werthvolleu Beitrag geliefert hat zu den Annalen deS Kampfes der Wahrheit gegen die Lüge. Noch ist dieser Kumpf nicht zu Ende geführt. An Nohling'S, deS schmählich Unterlegenen, Stelle werden Andere treten, stehen auch Andere auf den׳. Plan. Das Iudenthum wird aber nicht allein den Angriffen eines Rohling und seines Gleichen siegreich Stand halten zu allen Zeiten, sondern endlich auch sich die Anerkennung erringen, die seine Vertheidiger ihm heute noch vorenthaltcn. Das Drtt1s!.I!lhmtdll׳.ti!0U ll.Mär; 1812. (Fortsetzung.) Der StaatSrath Köhler, welcher diese Gutachten der verschiedenen Departements znsammeuzustellen hatte, gab dem Ministerium die Erwägung anheim, ob der Schröttcr'schc Entwurf nebst dem -darüber angcsammelteu Material dem StaatSrathe zunächst zur Debattirnng der Prinzipien zugcheu oder zuvor der GesetzacbnngSscktion vorgelcgt werden sollte. Nun trat aber der StaatSratl) gar nicht in Funktion. Hardenberg wurde 'StaatSkanzlcr und ihm das Ministerium des Innern nach Dohna'S Rücktritt imtcvftcUt. Die Angelegenheit der Juden ruhte inzwischen im Staube der Akten, bis Anfang Januar 1811, anscheinend durch eine besondere Veranlassung, dieselbe wieder in Fluß kam, und zwar war cS höchst bezeichnender Weise eine auswärtige Negierung, die einen solchen Einfluß auf den schwerfälligen Geschäftsgang anSübte. Napoleon hatte nach dem Frieden von Tilsit das Herzogthum Warschau gegründet, in welchem die Grundsätze der von Frankreich proklainirten Gleichheit der Bürger in der Emanzipation der Inden ihren Ausdruck fanden. Nun aber hatten die vorponunerschen Städte das traurige Privilegium, daß dort den Juden die Niederlassuug und der Gewerbebetrieb verboten waren, und erst eine Miuisterialverfüguug vom 3. Juli 1810 halte denjenigen inländischen Juden, welche bei der pommerscheu Negierung darnnr uachsnchcn und dazu besonders konzessiouirt sein tvürdcn, den Besuch der Jahrmärkte gestattet. Da führte die Warschauer Negierung Besehwerdc darüber, daß ihren jüdischen Bürgern durch dieses vorpommersche Privilegium der Verkehr in Preußen erschwert werde, und sie übte Vergeltung, indem sie nicht allein den jüdischen, sondern auch den christliehen Preußen den Verkehr im Warschauischen erschwerte. Daraufhin hatten die preußischen Ministerien des Innern und der Finanzen am 25. Oktober 1810 verordnet, daß allen fremden Juden der Besuch und der Handel mr gros auf den preußischen Jahrmärkten gestattet werden sollte, 011 detail sollten sie aber nur da handeln dürfen, wo cS ihnen bis jetzt schon erlaubt gewesen war. In der pommerschen Negierung regte sich aber jetzt das NechtSgefühl, freilich nicht nach der Richtung, daß sie die gleiche Vergünstigung für die einheimischen Juden verlangte, sondern daß sie sich gegen die Ausdehnung dieser Bestimmung auf Vorpontlnern verwahrte, weil hierdurch eine Zurücksetzung der einheimischen hinter den auswärtigen Juden statuirt würde. Der Chef des Departements der allgemeinen Polizei im Ministeriutu des Innern, Sack, hielt e8 in seinem Schreiben vom 8.׳ Januar 1811 allerdings für ttnbcdenklich, diese Begünstigung hinsichtlich deö Besuchs der vorponunerschen Jahrmärkte auch auf inländische Juden auszudehuen; er wollte aber von dem Erlaß einer derartigen Verfügung absehen, da ״dem gesammten Judcnweseu eine allgemeine Resornt bevorstehe." ES erschien ihm deshalb um so gebotener, die Vollendung einer neuen ״Konstitution für die Juden" zu beschleunigen. Hierdurch und durch andere Umstände, namentlich aber auch tvegeu der auSstehenden zahlreichen BzitationSterminc von Domänen, scheint sich Hardenberg auch endlich zu einer Beschleunigung der Sache gedrängt gefühlt zu haben. Es schien nothwendig, den Erlaß einer Verfügung zu beeilen, welche den Inden die Erj Werbung von Domänen gestatte, damit diese in die