Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 10 (10.3.1886)
- Article
- Österreich-Ungarn : Znaim [Nachricht]
- Date
- 1886-03-10
- Page
- 157 (sequence 2)
- Language
- German
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157 sieht, welcher gewählten Anödrucksweisc ein österreichischer OberlandcSgerichtSrath sich befleißen kann. — Der Prozeß schloß mit der Bejahung der Schuldfragen Seilend der Gcschworncn (8 Slimmcn gcden 4) und mit der Bernrthcilnng des Angeklagten Herzog, eines gut bcleunnlndetcn ManneS, zu vier Jahren schweren Kerkers, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate und des Angeklagten Weiniger zu fünf Jahren schweren Kerkers mit derselben Verschärfung. — Der öffentlicher Ankläger, St.-A.-S. Stöhr, dankte den Gcschworncn, daß sie ״durch ihr Verdikt dem Rechte zum Siege vcrhalfen" und hatte sogar zehn bis zwanzig jährige Kcrkerstrafe beantragt. — Daß die Vertheidigcr sofort die Nichtigkeitsbeschwerde anmcldeten, ist selbstverständlich. — Dieser Prozeß hat zur Folge gehabt, daß eine Anzahl Wiener Bürger durch den NeichSrathS-Abgeordnetcn Dr. Bl och eine Petition an den Justizministcr überreichte, worin um eine Untersnchung der im Znaimcr VcrlcnmdnngSprozcsse vorgefallenen Unzukömmlichkeiten ersucht wird. Der Justizminister erklärte, bereits Schritte gethan zu haben. (Sclbftemanzipation.) *||* Pest, 3. März. Die ..N. Jüd. P. Ztg." erinnert bei Gelegenheit der jetzt eingelciteten Vorbemerknngen zur Feier der tausendjährigen Eroberung des Landes an zwei beachtenswert he Thatsachen. Einmal, daß die Eroberer bereits eine zahlreiche jüdische Bevölkerung im Lande vorfanden, so daß die sehr oft ausgestellte Behauptung: die 31tbcu seien den Ungarn gegenüber fremde Eindringlinge, jeglichen Grundes nicht nur entbehrt, sondern der historischen Wirklichkeit geradezu entgegen ist. Die Inden sind ältere Betvobuer deS UngarlandeS als diese selbst. Und zweitens, daß ein Theil der Eroberer selbst Oitbcn waren und zwar Chasarcn-Juden. Die Entziehung der gleichen Rechte ist den ungarischen Inden gegenüber deshalb in keiner Weise;11 beschönigen, selbst wenn man sich ans den nationalm (V) antisemitischen Standpunkt stellen will. *||* Pest, März. ES starb hier kürzlich Frau Deborah Klein in dem hohen Alter von 116 Jahren. DaS Leben der Dahingcschiedenen war ein mühseliges von früher Jugend an. Sic ernährte sich, so lange die Kräfte cS gestatteten, durch einen!leinen Hansir- Handel. Ihr Gatte stand ihr nur zwei Jahre zur Seite. Im achtzehnten Lebensalter vcrheirathete sie sich, um im zwanzigsten bereits Wittwe zu werden. * Pfcstbnrg. Gcheimrath Gras Johann Palfsp hatte, wie die ״N. Fr. Pr." mittheilt,.seit einer langen Reihe von Jahren für die Zöglinge der hiesigen israclititischcn Kleinkinder-Vewahranstalt einen an das InstitntSgebäudc, welches die Hermann TodeSeo'schc Stistnng bildet, anstoßenden Garten gepachtet, damit die Kleinen währen-) der Sommermonate im Freien Unterricht genießen und Spiele anSsühren können. Dieser Garten, welcher Eigcnthnm des Preßburger KomitatS ist, wird nun demnächst verbaut werden, und Graf Johann Palssy hat darum dieser Tage dem Vorstande der israelitischen Kindcr-Bewahranstalt den Betrag von fl. znkommen lassen, damit mi: dieser großmüthigcn Spende ein Garten angetanst und zu gedachtem Zwecke adaptirt werde. * M>. Februar. Zn Ende des vorigen Jahres entlief dem PropinationSpächtcr in Krasnoselke Simon Wolfzahn seine angeblich unmündige Tochter Pcschc. Der verzweifelte Vater erhielt nach vielem Suchen die Knude, daß sich das Mädchen in einem benachbarten Dorfe aufhaltc, und zwar beim D-rtSrichtcr, der vor Jahren eine ebenfalls den Eltern entlaufene Jüdin, selbstverständlich nach vollzogener. Taufe, zur Frau genommen halte. ES gelang dem Simon Wolfzahn, die Intervention der politischen Behörde zu erwillen und er gab sich mit dem k. k. Gensdarmen in das benachbarte Dorf um sein entwichenes Kind zurückznoerlangen. Aber dort wurde stundenlang verhandelt und das Kind wurde nicht ansgefolgt, ja eS geschah das Gcgentheil, denn vor dev Augen des Vaters entführte die Frau de) OrtsrichterS das jüdische Mädchen auf gntbefpanntcm Wagen in unbekannter Richtung, wobei das Auge des Gesetzes d. i. der k. k. GenSdarm ruhig zusah und passive Assistenz leistete. Dem Vater rieth man, ruhig nach Hause zu gehen, sonst könne er die Veranlassung eines Auflaufes werden, wobei seine eigene Sicherheit arg gefährdet wäre, weil die OrtSbewvhner über ihn sehr entrüstet sind!! Der Vater forschte nach den Spuren seines Kindes und brachte endlich in Erfahrung, daß dasselbe, wie dies gewöhnlich in derartigen Fällen geschieht, in einem Otoimcnf{öfter und zwar in Zalosce unterbracht wurde. Der arme Vater machte mm die nnglanblichsten Anstrengungen, um sein Kind zu scheu und zu sprechen, doch Alles blieb vergeblich. Die Nonnen wiesen ihn ab, die politische Behörde verwies ihn an das Zivilgcricht, dieses wies ihn an die Staatsanwaltschaft und die Strasmttersnchung versumpste. In diesem Stadium wandte sich Simon Wolfzahn an den Advokaten Di׳. Emil Byk, welcher ein energisches Memorandum an Sc. Exzellenz, den Herrn OberlandeSgcrichts-Präsidenten verfaßte, ivelchcs in der Beschwerde gipfelte, daß das kompetente Bezirksgericht die Eingabe des VaterS wegen Assistenz unerledigt liegen lasse. ES erging nun ein entsprechender Auftrag an dieses Gericht, dessen Resultat dies war, daß das Mädchen seitens des Gerichtes dem Kloster entnommen wurde. Die Freude des VaterS wird man sich leicht vorstcllen. Ebenso unversiegbar sind seine DaukcSergüsse an unseren VereinSpräsidentcn. Der AnSgang dieser Geschichte ist strikte gesetzlich und doch so — ungewöhnlich! (Vcmbcrqcv Israelit.)