Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 8 (25.2.1886)
- Article
- Österreich-Ungarn : Pest [Nachricht]
- Date
- 1886-02-25
- Page
- 123 (sequence 2)
- Language
- German
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123 daß nach einer Theatervorstellung ein starkes Gedränge entstand und der Husarcnlieutenant Cor die r zwischen einigen jungen Leuten eingezwängt wurde. Dem einen derselben, dem Buchhalter Ignaz Ehrenfeld, gerieth der Säbel des Offiziers zwischen die Beine. Der Lieutenant rief dem Buchhalter zu: .,Sie können auch besser Acht geben!" Ehrenfeld erwiderte: ״Geben Sie selber Acht!" Die Antwort lautete: ״Dummer Indcnjnnge!", die Erwiderung: ״Dumm sind Sie selber!" Inzwischen waren Beide im Vestibüle augelangt; dort zog der Offizier den Säbel und versetzte dem flüchtenden Buch- Halter mit der flachen Klinge mehrere Hübe auf den Arm und den Nucken, ohne ihn jedoch zu verletzen. Dieser Vorfall hat eine betrübende Fortsetzung erfahren. Im Araber Witzblatte ״Paprika Jancsi" erschien hierauf folgende Notiz: ״Auszeichnung. Jener gewisse Heldenhafte Husarenlientenant, der Donnerstag einen wehrlosen kleinen Iudenjnngen mit dem Säbel hieb, wurde mit dem Großkreuze des ״Pjui"-OrdenS ausgezeichnet. Vorgestern um 5 Uhr erschienen die Hnsarenlientenante E o r d i e r und P o p o v i c in der Redaktion des ״Paprika Iancsi", wo Redakteur Wilhelm Horvath und dessen Gehülfe Etting er sich befanden. Nachdem sie ohne Gruß und. mit HnndSpeitschen versehen, eingetreten waren, fragte der Eine Horvath, ob er diesen Witz geschrieben, worauf Horvath in höflichster Weise autnwrtete, derselbe sei eingesendet worden. Sind Sie der verantwortliche Redakteur? war die weitere Frage, und als diese bejaht wurde, rief der andere Offizier: ״Hau ihn!" Und nun begannen die Offiziere mit thätlichen Insulten. Horvath erhielt eine Ohrfeige und Ettinger mit der Hundepeitsche einen Streich auf den Kopf, worauf er hinanSlief. Als Eordier dies sah, zog er den Säbel und stellte sich in die Thür, und als Horvath flüchten wollte, holte Eordier zu einem mächtigen Hiebe nach dessen Kopfe auS. Der Hieb traf Horvath'S zum Schutze emporgehaltenen Arm, von welchem ein zwei Decimeter langes und circa drei Finger breites Stück Fleisch förmlich abgeschnitten wurde, das am Handgelenke hängen blieb. ES gelang Horvath, sich vor weiteren Säbelhieben zu retten: er flüchtete über die Treppe hinab. Der Lieutenant mit gezücktem Säbel stürzte ihm nach. Ein ihnen entgegenkommendes und um Hülfe rufendes Stubenmädchen wurde geohrfeigt, so daß die Frauensperson ohnmächtig znsammenstürzte. Hierauf eilten die Offiziere säbelklirrend über die Treppe; der eine kehrte noch zurück, um seine Mütze zu holen, die er im wilden Laufe verloren hatte; der andere hatte seine Peitsche auf dem Schauplätze vergessen, und dieselbe wurde als Corpus delicti bei der Stadthanptmannschaft deponirt. Bon Seite der Polizei wurde der Stadtlienienant Elemer Keller entsendet, der an Ort und Stelle ein Protokoll über den Fall aufnahm. Der Verwundete wurde von Aerztcn in Pflege genommen, die Alles aufboten, um einer Verschlimmerung seines Zustandes vorznbengen. Da aber der Streckmuskel dnrchhaueu ist, wird der Arm wahrscheinlich unbrauchbar werden. .Nach dem Aussprüche der Aerzte wird die Heilung mindestens vier Wochen in Anspruch nehmen. *||* Pest, 21. Februar. Der Ministerpräsident TiSza sagte in Erwiderung der Interpellation Falks die energischste Behandlung des Aravcr Skandals zu. .1. Lemberg, 18. Feliuuar. Vor einigen Monaten war an das Handelsministerium und an daS Ministerium des Innern eine Petition erlassen worden, in welcher darum nachgcsncht wurde, daß auf die israelitischen lNwcrbetreibendeii, welche den Sabbath heilig halten, das Gesetz der Sonntagsruhe keine Anwendung finden möge. Man betonte den großen wirthschaftlichen Nachtheil, welcher auS den Umstande der zweitägigen ErwcrbSenthaltnng nicht nur den Einzelnen, sondern bei der starken israelitischen Bevölkerung Galiziens auch der Gesammtheit entstände. Dieses Gesuch war nicht von Erfolg gekrönt. Es ist darum an den Galizischcn Landtag ein Gesuch gleichen Tenors erlassen worden, um ans dem Wege der Gesetzgebung dem schweren Mißstandc Abhülfe zw schassen. Es heißt in dieser Petition 11. A.: ״ Die allgemeine Pflicht der Sonntagsruhe ist hierzulande für den Handels- und Gcwerbestand mosaischer Konfession ein arges Nebel, tvelches von verderblichen moralischen und materiellen Folgen begleitet ist. Denn diese Bevölkerung feiert strenge nach den Satzungen ihrer Religion den Sabbath, und indem sie während des ganzen Sabbath jeder Arbeit ferne steht, leistet sie auch der sozialen Pflicht, einmal in der Woche zu ruhen, Genüge. ES unterliegt daher keinem Zweifel, daß wenn nun ein Staatsgesetz diese Bevölkerung außerdem zur Muße während der unmittelbar darauf nachfolgenden 24 Stunden zwingt, die vom Gesetzgeber beabsichtigte Wohtthat sich in ein Nebel verwandelt, welches die materielle und moralische Existenz dieses TheileS der Bevölkerung untergräbt." Und ferner: ״Die zwangsweise Verhaltung der Sonntagsruhe auch seitens derjenigen Handels- und Gcwerbeklassen, die mit religiöser Pünktlichkeit fast ohne Ausnahme am Sabbath ruht, bedroht das Land mit einem großen Nebel, schivücht dessen Produktionskraft 1!nd vergrößert die Armnth." Deshalb wird um eine Aenderung deS §. 75 der Gewerbeuovelle dahin gebeten: Der hohe Landtag möge erkennen, daß die im §. 75 der Novelle zur Gewerbeordnung ausgesprochene allgemeine Sonntagsruhe, insofern diese Pflicht auch die Bevölkerung jüdischer Konfession, welche die Sabbathruhe hält, betrifft, schäd׳ lich auf das Land zurückwirkt, und die hohe Negierung ausfordcrn, dem hohen Ncichsrathc einen Gesetzentwurf