Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 8 (25.2.1886)
- Article
- Das Preuß. Judenedikt vom 11. März 1812
- Date
- 1886-02-25
- Page
- 115 (sequence 2)
- Language
- German
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115 arbeitete. Die 36 Paragraphen Brands sind hier zu 125 erweitert worden. In dem Vorwort werden in gedrängter Kürze das bewegende Motiv und die leitenden Grundsätze für die angestrebte bedeutende legislatorische Umgestaltung, dargelegt. Schrötter spricht sich darüber in folgenden Sätzen ans: ״Ausgeschlossen von der Theilnahme an den wichtigsten bürgerlichen Rechten und beschränkt ans eine geringe Anzahl von Gewerben, können die jüdischen Glaubensgenossen nicht mit voller Geisteskraft und Thätigkeit zum Wohte des Ganzen beitragen. Gcgenthcils entbunden von den wesentlichsten Pflichten aller guten Unterthänen, ist ihr Dasein dem Staat mehr lästig als vortheilhaft." Es soll deshalb eine ״neue dem Zeitgeist und dem allgemeinen Besten angemessene Verfassung der jüdischen Gemeinden" eingeführt werden. Schrötter wiederholt hier denselben Gedanken, den er zuvor dem Könige gegenüber ausgesprochen, daß die Frage, ob die Inden zum Militärdienste zugelassen werden sollten oder nicht, die Vorbedingung sei. Er ist der Ueberzeugung, daß dem Staate nur voll verpflichtete und voll berechtigte Unterthanen ״vortheilhaft", andere aber ״lästig" seien. Er wagt eö freilich nicht, dieser Ueberzeugung entsprechend, den Juden nun alle Rechte und Pflichten der übrigen Unterthänen aufzuerlegen. Bei allem Scharfblick und freiem Geistesflna ist sein Sinn doch allzu sehr von Vorurtheil erfüllt. Er erblickt in den Juden zur Zeit noch mindenverthige Menschen, die noch nicht in gleicher Weise den Segnungen der bessern Zeit theilhaftig sein können, deren sich die übrigen erfreuen. Der Blinde muß sich erst an das Licht gewöhnen, der Unmündige muß noch gegängelt, des Sklaven Kette darf nicht sofort gebrochen, der Paria nicht mit einem Schlage ein Vollbürtiger werden. Wer die Schuld an der Blindheit, Unwürdigkeit, Knechtschaft und Ausschließung trägt, das ist gleichgültig, genug, der Jude ist noch blind, unwürdig, Sklave und Paria; der aufgeklärte Staat thnt schon ein Großes, wenn er einer solch niedrigen, unedlen Nation sich endlich erbarmt. — Erbarmen kann man es nicht nennen, sondern eigentlich ist es nur StaatSraison, aus dem ״lästigen" Unterthan ein ״vortheilhaftes" Staatsmitglied zu erziehen — und den Weg anbahnt, an dessen Ende die volle Gleichstellung dem Juden winkt. Die Vrand'schen Grundzüge werden theils weiter ausgeführt, theils vielfach beschränkt. Die ״jetzige Generation" der Juden soll von allen ״öffentlichen Staatsämtern" nach wie vor ausgeschlossen bleiben und nur ״bei vorzüglichen Fähigkeiten' einzelner Snbjekte" eine Ausnahme statthaft sein. Also nicht der Gerechtigkeit, sondern dem jeweiligen Belieben sollen die Inden in dieser Hinsicht unterordnet sein. Sie sollten auch fernerhin nur auf die Städte angewiesen sein. Auf dem platten Lande wollte er sie ״indessen als gemeine landwirthschaftliche Arbeiter oder als Landuvhdwerker" dulden, die Grundbesitz nur unter erschwerenden Bedingungen mit Ausschluß , von Mühlen, Krügen und Schenken erwerben könnten, mit keiner andern Waare als mit landwirthschaftlichen Gerathen handeln dürsten, denen Geldgeschäfte absolut verboten werden und die in jedem einzelnen Falle einer besonder» obrigkeitlichen Erlaubniß bedürfen sollten, wenn sie auf dem platten Lande eine Fabrik anlegen wollten. Außer den allgemeinen Strafen sollten die Juden noch mit dem Verlust des Staatsbürgerrechts belegt werden, wenn sie ein Verbrechen begehen, das eine ein- oder mehrjährige Festungsstrafe nach sich zöge. Auch zur Zeugnißablegnng sollte die ״erste Generation" untauglich bleiben. Eine eigenthümliche Bestimmung des Schrötterscheu Entwurfes ist auch die Bestimntung, daß bei der Desertation eines Juden die Mitglieder der betreffenden jüdischen Gemeinde zwei Juden ans ihrer Mitte statt des einen Desertirten zum Militär zu stellen verpflichtet sein sollten! Zu derartigen Mißhandlungen des Rechts führte das Vorurtheil einen Mann, dem ein freier Blick nicht abgesprochen werden kann. Er. glaubt, die Inden dafür zu entschädigen, wenn er ihnen in Aussicht stellt.. daß, wenn sie ״nach einer Reihe von Jahren" die gehegten Erwartungen erfüllen sollten, ihnen der Genuß der ״sämmtlichen staatsbürgerlichen Rechte" dann zuerkannt werden möge. — ״Eö war doch ein gewaltiger Fortschritt," meint Stern, ״gegen die Zeit, da Schrötter sich anerkennend über ein Schreiben Hippels (vom 22. Dezember 1791) geäußert hatte, in dem die Unmöglichkeit, den Inden die staatsbürgerlichen Rechte zu gewähren und ,dieses lasterhafte Volk moralisch zu verbessern^ anseinandergesetzt worden war." Ja wohl war es ein Fortschritt, aber es ist tief betrübend, daß selbst hierin ein solcher zu konstatiren ist. Der Schrötter des Jahres 1609 war noch derselbe des Jahres 1791. Die Nothwendigkeit nur hatte ihn nicht gerechter, aber klüger gemacht. Dann aber lag hier der Auftrag des Monarchen vor, und dem hatte er Folge zu leisten. (Forsetziing folgt.) פרקי איות, Uebersetzt und erläutert von Samson Raphael Hirsch. ,(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.) *)8. Jehuda Sohn Tabais und Simon Sohn Schetachs empfingen von ihnen. Jehuda Sohn Sn ••) יהודה כן מבי ושמעון כן שמח קכלו מהם• ןהודה כן מכי אומר העש עצמך כערכי הדינים• וכשיהיו כעלי הדין עוררן פ לפניך יהיו כעיניך כרשעיב• וכשגפמיים מלפניך יהיו בעיניך כזכאים כשד,כלו עליהם את הרין•