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Jeschurun · 1886-02-18 · Heft 7 (18.2.1886) · p. 110

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 7 (18.2.1886)
Article
Österreich-Ungarn : Kalus [Nachricht]
Date
1886-02-18
Page
110 (sequence 2)
Language
German
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110 Gewalt zurückgcgeben werde. Erst die Folge einer telegraphischen Beschwerde der Eltern an den k. k. Stadt- Halter bewirkte, daß der k. k. Bezirkshanptmann einen dem ClcruS sehr ergebenen Beamten an Ort und Stelle dclcgirtc, der sich aber mit der Konstatirung, daß das 14 Jahre und 3 Monate alte Mädchen aus lieberzcugung (!) znm Christenth'.un übertreten will, begnügte, anstatt daß er die Nückstellnng des Kindes an die Eltern veranlaßt hätte, ')lach diesem Nesnltatc ist cs den Eltern nicht zu verargen, wenn sie wegen Rückcrlangnng ihres Kindes alles mögliche anwenden und auch mich ersuchten, in der Eigenschaft als israelitischer KttltnSvorstand cinznschrciten. Als ich mich diesbezüglich an den betreffenden Referenten wandte, um mit ihm in dieser Angelegenheit Rücksprache zu pflegen, wurde ich vom Bezirkshauptmanne, den ich im Bureau dieses Beamten angctrosfen habe, aus eine derbe und jeden Anstand verletzende Weise abgewiescn. Wenn der Bezirksrichter nicht ein von Gerechtigkeit durchdrungener Mensch wäre, müßte man a priori auf die Rückcrlangnng des Kindes verzichten; weil aber der Bezirksrichter cingcschrittcn ist. so ist alle Hoffnung vorhanden, daß das entführte und von wilden Bauernjungen umgcbcne Kind in die elterliche Gewalt zurückgcgeben wird. Unrichtig und mit der Thatsache im Widerspruche stehend ist aber der Bericht eines hiesigen Korrespondenten in der von Ihnen herauSgcgcbcncn Zeitschrift, als hätte sich der Bczirksrichtcr indifferent verhalten, denn er hatte vielmehr das veranlaßt, was er kraft seiner richterlichen Gewalt veranlassen konnnte. Wenn hier von einer Saumseligkeit gesprochen werden darf, so kann dieser Vorwurf einzig und allein die politische Behörde troffen, die dazu da ist, dort wo die richterliche Macht zu spät kommen könnte, wirksam und schützend einzngrcifcn. Leider können wir auf einen derartigen Schutz nicht rechnen, denn die antisemitische Strömung hat auch hier aus manche Gcmüthcr sehr nachthcilig gewillt. Moses Mayer, israelitischer KnltnSvorstand und Vize- Bürgermeister. Kalusz, den 29. Jänner!886." H olland. * Tilburg 14. Februar. In Betreff der tit unserer vorigen Ausgabe gebrachten Mitthcilnng über die Pöbclexzcsse bei der Beerdigung des israelitischen Bürgers, Herrn Eatz, veröffentlicht das ״Eentraalblad voor Jsracliet.cn" nach dem ״Volkssriend" einen Erlaß des Bischofs von 's Bosch. Herrn Godschalk. Wir nehmen jedoch Anstand, denselben zu rcprodnziren, bevor wir uns von dessen Acchthcit überzeugt haben. Frankreich. *** Paris, 15. Februar. Bekanntlich ist seit vier Jahren der Religionsunterricht ans den französischen Elementarschulen verbannt. Bor wenigen Tagen nun hat im Senat der UnterrichtSminister wieder Gelegenheit gehabt, die Republik in Bezug aus diese Maßregel zu vertheidigcn. Er sagt unter Anderen: ״Wir glauben, daß nichts gefährlicher sei, als wenn das Moralgcsetz untrennbar mit dem Dogma verbunden wäre. Sonst könnte, wenn der Zweifel den Glauben zerstört, die Moral mit vernichtet werden. Seit der Elementarunterricht obligatorisch ist, hat man die Verpflichtung, die Schule für alle Konfessionen einznrichten. Wir erlanbcn und beschützen außerdem die Privatschnlen, in denen man den Religionsunterricht mit dem übrigen Unterricht verbinden kann. Andererseits garantiren und beschützen wir den Unterricht der Religion in Tempel, Kirche und Synagoge." Von jüdischer Seite hat man nun, wenn auch noch in sehr nnaenügendem Maßstabe, für Einrichtung von Neligionsschulen Sorge getragen Man sollte aber die von dem Minister verheißene Protektion für die Privatschnlen mit Religionsunlerricht schnell benutzen, um eine vollständige, acht jüdische Elementarschule cinznrichicn, die sich dann möglichst bald zu einer jüdischen Realschule erweitern müßte, in der die schriftliche und mündliche Lehre des Indcnthnms eifrig gelernt wird. Die jüdischen Schüler und Schülerinnen müssen die Pflichten der Bürgschaft erfüllen, die der Allmächtige bei der Verleihung der Thora von ihncti angenommen, als nicht das unanslöschliche Verdienst der Väter, sondern nur die Ver׳ sprechnngcn der Jugend des jüdischen Volkes ihm genügten, wodurch der Ewige sich seines Bundes mit uns erinnern wird, der in der heutigen Sidroh erwähnt wird: בי על פי הדברים האלה כרתי, אתך ברית ואת ישראל. R ußland. * Petersburg, ח. Februar. In Folge Mangels an Vertrauen aus einen praktischen Erfolg der sögenannten Jndenkommissiou unter dem Vorsitze des Grafen Pahlen gingen die ab und zu anftauchenden Meldungen über die Arbeiten, ganz spurlos und unbeachtet vorüber. Dasselbe Schicksal hätte wohl auch die von der ..Revue Nnßkaja Myssl" gemachte Meldung getroffen, daß die meisten der von der Kommission cingcholtcn Gutachten sich für Erweiterung der Rechte der Inden anssprechen, wenn das sonst in innern Fragen schweigsame Organ des Ministeriums des Auswärtigen auf Grund dieser Nachricht nicht als Fürsprecher der Indcnemanzipation ausgetreten wäre. Die Meldung der ״Revue" ist somit ohne Zweifel richtig. Ans der Tagesordnung der Judenkommission steht obenan die Frage, ob den Inden der Aufenthalt in den inneren Gouvernements und der Erwerb von Land gestattet werden soll. Nach den gcgcltwärtig geltenden Bestimmungen dürfen Juden, die nicht Kanslente erster Gilde oder im Besitze des

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