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Jeschurun · 1886-02-18 · Heft 7 (18.2.1886) · p. 109

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 7 (18.2.1886)
Article
Österreich-Ungarn : Wien [Nachricht]
Date
1886-02-18
Page
109 (sequence 2)
Language
German
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109 garischcr Staatsangehöriger nach Rußland zu reisen. Der Versuch mißlang, weil der betreffende Naincnslrägcr seine Hand zu diesem Schwindel uichl bieten wollte." K. Prag, 12. Februar. ES dürfte Ihnen und Ihren Lesern wohl die bekannte Popper-Castrone'schc Afsaire noch in Erinnerung sein, welche im uui iijeu Jahre so viel von sich reden gemach: hat. Diese Afsaire hat nun dazu Veranlassung gegeben, daß in dem neuesten Bande des von dem ordentlichen öffentlichen Professor der Rechte an der hiesigen k. k. .Karl׳ Ferdinands.Universität, Herrn Di׳. Friedrich H. Bering, herausgcgebencn ״Archiv für katholisches Kirchcnrccht" Di׳. Kürthy Jünos sich mit der Frage beschäftigt, ob eine nach ungarischem bürgerlichen Rechte gültige Ehe zwischen einem katholischen und israelitischen Thcile möglich sei. Wir wollen mm hier nicht anf die Darstellung jener Afsaire, welche ja, nach dem anfangs der Papst einen Dispens crtheilt, später indessen den-׳ selben zurückgezogen hatte, schließlich damit ihren Abschluß fand, das; Baron Popper (Ungar) die österreichische Staatsbürgerschaft erworben, mit der Marchesa Bianca Castrone sich für konfessionslos erklärt und sodann vor dem Vizelmrgcrmeister zu Wien eine sogenannte Noihzivilchc geschlossen, uns cinlasscn. Wir wollen hier nur einige Stellen ars dem Gutachten mittheilen, welches der Fürstprimas״ Johann Simon, Erzbischof von Gran, in der Angelegenheit abgegeben har. Beiläufig bemerkt, hat der Fürstprimas die Ehe in dem Falle für gültig erklärt, wenn päpstlicher Dispens ertheilt sei. Es heißt nun unter Anderen in jenem Gutachten! .,Daß in Ungarn zur Zeit König Kolomanö das christliche Selbstbewnßtsein noch nicht so sehr entwickelt war, daß cS die Ehe mit Nichlchrislen perhorrescirt und ans Grund dessen sich bis zu jener in den dem Ehristcwthnrn schon früher gcwonnncnen Ländern schon mehr oder minder erstarkten Rechtsanschannng erhoben hätte, dcrgeniäß man im Mangel des christlichen Glaubens ein vernichtendes Hinderniß erblickte, .beweist der Umstand,- daß König Ko!Oman (Decr. Kolom., litr. I, Kap. 18) den Israeliten strenge verbot, ihre Tochter Männern aus ihrer eigenen Nation, sondern nur Männern ungarischer Herkunft zu Frauen zu geben; woraus indirekt auch folgt, daß die israelitischen Märmer nur christliche ungarische Mädchen heirathen durften. Ohne Zweifel bcsiveckle König Koloman mit diesem Gesetze, daß die Israeliten unter dem Drucke desselben den christlichen Glauben um so eher annehinen. Er täuschte sich jedoch in seiner Borausjetzuug, das Ergebnis; zeugt grade vom Gegcntheil: nicht nur hat dieses Gesetz die Bekehrung der Israeliten nicht beschleunigt, sondern cs hat auch viele Christen abwendig gemacht, die vermittelst der Ehe Jjrueliteu wurden. Den Gipfelpunkt erreichte diese die christliche Gesellschaft von dieser Seite treffende Gefahr unter der schwachen Herrschaft Andreas II so sehr, daß in Folge der vielen Mischehen auch die Judikatur der Kirchengerichte faktisch Einbuße erlitt. Papst Gregor IX war genölhigt, die energischsten Verfügungen zu treffen, um diese Ucbclstünde zu sanieren. *||* Pest, 14. Februar. Die Bösen sind wie ein ewig wogendes Meer, das nimmer zur Ruhe gelangt. Eine Welle treibt die andere. Mögen noch so viele an dem Felsen, der in majestätischer Ruhe mitten ans der Brandung hcrvorragt, sich brechen; immer von Neuem wirbeln sie ans der Tiefe empor. So ist cS auch mit dem Antisemitismus. Mit jedem Tage vollzieht sich ein neuer Wogenschwall unter lösendem Rollen. Da hat man hier einen Schriftstcllcr-Klnb gründen wollen, dessen Statut als § 1 die Bestimmung enthalten soll: Inden sind ausgeschlossen. Man wandte sich auch an zwei gefeierte Schriftsteller, Badnai und Jmrüj, und ernannte sie zu Ehrenmitgliedern. Dieselben aber dankten für die Ehre, und meinten, von Antisemiten geehrt zu werden, sei eben keine Ehre. — Der Minister Tresor! sprach sich jüngst im Reichstag ebenfalls dahin aus, daß Kirchenlasteii nur von den Angehörigen der betreffenden Ncligionsgenossenschast zu entrichte׳.׳, wären; daß cs aber der heutigen Kulturstufe uid)t entspreche, von Fremden solche anzunehmen. Wo dergleichen Servituten noch epistirtcn, müßten sic beseitigt werden. P. A ra kn 11, 12. Februar. Welche Wandlung der Nilter'sche Prozeß nehmen wird, weiß man nicht. S t o ch l i n s k i, der sich zum Morde bekannt hat, aber anfänglich and) die Eheleute Ritter als Anstifter und Milt Hüter bczeichncte, diese Anssage später aber zurückgenommen hat, ist gestorben. Ebenso sind auch einige der Zeugen inzwischen gestorben. — Daß der Oberste Gerichtshof auch das lctzttrgangene Urtheil wiederum anfhcvcn wird, gilt für ziemlich sicher. Ob er aber die Ritter sreisprechen oder die Sache zur nochmaligen Verhandlung in die Instanz zurückweiscn wird, das ist zweifelhaft. * 5tnU16,; Die ״Ocsterr. Wochenschrift" enthält die folgende Zuschris!: ״Vor ungefähr 14-Tagen verschwand in Snrka, einem bei Kalnsz gelegenen Dorfe, ein jüdisches Mädchen. Die Eltern, welche um das .Kind sehr besorgt waren, leiteten sofort Nachjorschnngc!׳. ein, und cs gelang ihnen, zu erfahren, daß ihr Kind von einigen Bauernjungen entführt und einem Bauern in demselben Dorfe in die Obhut gegeben worden ist. )Nachdem die besorgten Ettern das Kind vom Bauern anf güliichem Wege:sicht zurückerlangen konnten, wendeten, sie sich in erster Reihe an den k. k. Bezirkshailptmann in Kalnsz mit der Bitte, er möge es thunlichst verantassen, daß das entführte Kind in ihre väterliche

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