Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 7 (18.2.1886)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1886-02-18
- Page
- 106 (sequence 2)
- Language
- German
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106 wohl gar leicht auch zu wirthschaftlicher und sozialer! Nutzbarkeit zu erziehen. Ob dieser Deduktion die j Herren des Abgeordnetenhauses auch ihr ״sehr wahr",! ״sehr richtig" zurufeu würben, bezweifeln wir — und j dennoch ist sie wahr und richtig. Der Herr Minister! v. Pnttkamer sprach ferner von Elementen, die durch ״Ausbeutung der Unkunde und GeschästSunerfahrcnheit gewisser BevölkernngSklasscn sehr viel mehr Schaden stiften als Nutzen bringen". Welche Elemente kann der hohe Herr damit gemeint haben? Die äußerst wenigen, nur hie und da sporadisch wohnenden auöländischen Inden gewiß nicht, sondern die großen Massen in den bezeichnet(:!! Städten. Nun-, die Bewohner dieser Städte, wie dies anch die Vertreter derselben in: Abgcordnctenhause, die Herren Möller ans Königsberg und Nickcrt aus Danzig dargethan haben, sind hierin ganz anderer Meinung. Die Verhältnisse der jüdischen Bevölkerung meiner Heimathstadt Memel sind mir natürlich am bekanntesten; so tveit ich jedoch Königsberg und Danzig kenne, steht cS dort fast ebenso. Dreiviertcl der hiesigen Inden waren, bevor die Aus- Weisungen stattfandcn, Ausländer. Es gab hier deren drei an Anzahl gleich starke Klassen: Handelsleute, Handwerker lind Arbeiter. Allcsammt befanden sie sich in untergeordneten Stellungen und wurden von der städtischen Bevölkerung an Bildung und Klugheit, aber anch i» den Kniffen und Psissen des GeschüftSlcbenS bei Weitem übertrosfelt. Jedes größere und kleinere Geschäft hat so einige Juden an der Hand, welche den Import und Export nach und von Rußland ver- Mitteln. Unsere Stadt wäre geradezu dem Untergänge geweiht, wenn sie die Juden nicht hätte. Die hiesige Kaufmannschaft hatte eine lange Liste von ausländischen Israeliten, so ziemlich Alles, was sich Geschäftsmann nennt, selbst Trödler und Klciukrümer, als nützlich für Stadt und Staat zum Verbleiben am Orte vor-- geschlagen, und diese Liste hat auch die Genehmigung der höheren Behörde gefunden. AnSgcwiesen wurden nur die Handwerker und Arbeiter, als da sind: Schneider, Schuster, Goldarbeiter, Uhrmacher, Maurer, Klempner, Tischler, Töpfer, Fleischer, Bäcker und die große Zahl der Holz- und FlachSarbciter, ferner die Fuhrleute und Lohnarbeiter 1u1u dann noch mit ihnen die Kultus-- dicuer, Todtcugrübcr, Talmudisten re. und Wittwcn und Waisen. Alle diese Leute, der Herr Minister barf cS uns auf das Wort glauben, waren sanunt und sonders keine ״Ausbeuter"; eS waren arme, sehr fleißige, ehrliche und friedliche Menschen. Und wenn mau unS das nicht auf's Wort glauben will, so ist die hiesige städtische Polizeivcrwaltnng gewiß gerne bereit, das anttlich zu bestätigen und bekräftigen. Anderwärts wird'S aber ganz ebenso gewesen sein. Solche ״Ansbeutnug der GeschüftSuncrfahrenhcit" ist also hier ebenso wenig wie in Königsberg und Danzig vorgekommen, hat auch der ganzen Sachlage nach gar nicht vor-- kommen können. Die wenigen Juden auf dem flachen Lande, die dort ein kleines Grundstück bewirthschaften und ihren Acker pflügten, wie jeder andere Bauer auch, waren gewiß keine Ausbeuter im Sinne der Erklärung des Ministers." — In Hinsicht auf die Behauptung, daß fremde Inden wohl sich selbst, aber nicht ihre Kinder naturalisiren ließen, weist Herr Nülf nach, daß das gerade Gegcntheil der Wirklichkeit entsprechen dürfte.. Die Väter ließen sich vornehmlich wegen der Söhne naturalisiren. Es könnten allerdings Fülle Vorkommen, wo dieses nicht der Fall wäre, dann läge cs aber nicht an dem Wollen der Juden, sondern an dcrUnmöglichkeit, die Söhne aus dem russischen Unterthanenverband entlassen zu erhalten. Knaben über zwölf Jahren würden eben nicht entlassen. Die zu Entlassenden müßten bereits ihrer Militärpflicht in Ruß׳ land genügt haben. 0. Berlin, k 3. Februar. Das ״Berl. Tagebl." schreibt: ״Der bekannte BeleidignngSprozeß des SchriftstellcrS Di׳. Richard Nathanson gegen den Di׳. Philadelphia(‘ Simon Ma y gelangte gestern vor der BcrufungSkammer des hiesigen Landgerichts I zur Ver- Handlung und endigte mit der Verurtheilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe von "00 J&, event. 20 Tage Haft, legte ihm sämmtliche Kosten zur Last und sprach dem Kläger außerdem die Bcfngniß zu, das Urthcil ans Kosten des Angeklagten im ״Ncichsboten" und im ״Berliner Tageblatt" zu publiziren. Interessant war ein Zwischenfall bei Beginn der Verhandlung. Der Vorsitzende, LandgcrichtSrath Flcischmann, sprach die Erwartung aus, daß der Angeklagte, welcher die Antorschaft dcö iukl iminirten Artikels vor dem ersten Richter bestritt, jetzt, nachdem er die Taufe empfangen, der Wahrheit gemäß erklären werde, ob er der Verfasser des inkriminirten Artikels im ״NeichSbot.cn" sei oder nicht. May lehnte die Autorschaft unbedingt ab. Darauf wandte sich der Vorsitzende an den Kläger mit der Frage, ob er sich mit dieser Erklärung des Angeklagten, welcher doch ein Kollege deö Klägers sei und die Autorschaft selbst nach seinem Uebertritt zum Ehristenthnm ablehne, zufrieden geben wolle. Hierauf antwortete der Rechtsanwalt Michaelis im Namen des Klägers, daß Herr Di׳. Nathanson die Kollegcnschaft des Herrn May weit zurückweise. Den Worten des Angeklagten, dem niemals Glauben zu schenken war, könne dadurch, daß er die Taufe empfangen, nicht mehr Glauben bcigemessen werden. Durch die Taufe sei kein Wandel in seinem Charakter eingetreten. Der Gerichtshof überzeugte sich ans der Beweisaufnahme und besonders den Erklärungen des May selbst, daß kein Anderer als er den beleidigenden Artikel, wegen