Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 7 (18.2.1886)
- Article
- Das Preuß. Judenedikt vom 11. März 1812
- Date
- 1886-02-18
- Page
- 101 (sequence 2)
- Language
- German
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101 Aeugniß für feinen Verfasser ab. Derselbe ging von den! Grundsätze auS: gleiches Recht und gleiche Pflicht. Er verlangte für die Juden prinzipaliter den Genuß der bürgerlichen Rechte. Sodann die Vesugniß, Grundstücke aller Art zu besitzen. Sie sollten auch alle Gewerbe betreiben dürfen, Handel jedoch nur ״in den Städten, wo ein Wechsel- und Seehandel geführt werde", und auf je l 00 christliche Kaufleute sollten immer nur 4 jüdische kommen dürfen. Ferner sollte unter K) jüdischen Kaufleulen in einer Stadt nur Einer ein Bankgeschäft betreiben dürfen. Sie sollten Mitglieder der Korporation der christlichen Kaufleute sein, mußten aber als Lehrlinge und HandluugSdiener mindestens je ein Jahr lang in einem christlichen Geschäfte sich vorbereitet und eine Prüfung abgelegt haben. Die besondere Judensteuer sollte wegfallen. Die Juden sollten zu Staats- und Kommunalämtern zugelassen werden, vorläufig jedoch nur, und zwar ״sogleich" zu den Aemtern der Stadt- und Dorfgemeinden, der Advokatur, zu Subalteruposteu und akademischen Lehrämtern der juristischen, medizinischen und philosophischen Fakultäten. Nach Ablauf von 30 Jahren sollte dann bestimmt werden, ob der Ausschluß voll den höheru Zivil- und Stao.tSämteru, den richterlichen und Notariatsämtern noch ״ferner auf eine gewisse Zeit fortdauern solle" oder nicht. Von den Juden verlangte er dagegen: Führung erblicher Familiennamen, Ablegung der ״jüdischen Nationaltracht und deS VarteS" (sic.!), Gebrauch der deutschen oder lateinischen Schriftzeichen bei öffentlichen oder Privathandlungen, Militärpflicht, Aufhebung der besoudern politischen Stellung der Synagogcngemeinden, ״in bürgerlicher Beziehung ןoftc eS keine Jndengemeinde und Aeltesteu oder Vorsteher geben", Religionsunterrichtsertheilung nur nach einem vom Staate approbirten deutschen Lehrbuche. Mit Verlust des Bürgerrechts sollte ein jeder Jude gestraft werden, der deS BankerottS, WncherS, DiebstahlS und der Fülschling schuldig erkannt war«׳. Fremde Juden sollten in keiner Weise geduldet werden. Ihnen sollte nur ein zeitweiliger Aufenthalt zum Dehufe der Erledigung von Geschäften von der DrtSbehörde gestattet werden können. Herr v. Schrötter adoptirte im Großen und Ganzen die Brand'schen Anschauungen. Er sprach sich am 20. November l 806 in einem au den König gerichteten Vortrag darüber folgendermaßen aus. Es gelte die zwischen Juden und Christen obwaltende ״Absonderung" ״gänzlich abzuschasfen" und jene ״mit der Zeit' zu nützlichen Staatsbürgern zu machen." In den von Brand empfohlenen Maßregeln zur Einschränkung der HandelSthätigkeit erblickte er ein Erziehungsmittel, um ״der Einseitigkeit in der Anwendung der «Geisteskräfte" zu steuern, da unter dem bisherigen Zwange ״der Jude sein Geld in der Regel zu nichts als wieder zum Handel und Wucher aulegen könne." Dagegen war er in Betreff der ausländischen Juden nicht so rigoröS wie Brand. Er hoffte vielmehr durch eine Verbesserung der Stellung der Juden deren fremde Glaubensgenossen, ״besonders, wenn sie reich sind," in das Land zu ziehen, um sie ״in die Konkurrenz beim Ankauf königlicher Vorrverke zu bringen und dadurch ansehnliche Summen baareS Geld ins Land zu ziehen." — Vor allem Andern erschien ihm die Erledigung der Vorfrage, von deren Bejahung überhaupt die Bessergestaltung der Lage der Juden abhängig zu machen sei, dringend geboten: hält der König ״die Juden der Konskriptionsfähigkeit für werth?" Er selbst bejaht diese Frage. ״Der Jude hat ein orientalisches, feuriges Blut und eine lebhafte Imagination, allcS Anzeichen einer männlichen Kraft, wenn sie benutzt und in Thätigkcit gesetzt wird." Er weist darauf hin, daß die Juden in alter wie neuerer Zeit, ״im amerikanischen" und ״im frsuzösischen NevolutionSkriege" ״auffallende Beweise" von Tapfelkeit gegeben hätten. ,,Die Feigheit der Juden entspringt meiner Ansicht nach ans der Sklaverei, in der sie gehalten, und aus der Verachtung, mit der sie von allen Nationen behandelt werden." Schon nach drei Tagen erfolgte auf diesen Vortrag die königliche Antwort dahin: über die KouskriptionSfrage könne der.König noch nichts bestimmen, Schrötter möge aber ״die beabsichtigte Konstitution entwerfen." (Forsctzuug folgt.) 4 31tr frage des >Mß1M1l il0t1io11111te!15 non ssl1!>i!!l111!M!l liei den Juden. Die ״Wetcnschappelycke Bladen" reproduzirten vor einiger Zeit ans ״The Nineteenth Century" eine Ab׳ Handlung ״Ueber Taubstumme" und bringen nun einen Brief deS Herrn HülfSpredigerS Betting in Makassar (Nieder!. Indien) zum Abdruck, welchen derselbe in Bezug auf jene Abhandlung au den Herausgeber der erstgenannten Monatsschrift gerichtet hat. Dieses Schreiben ist auch speziell für jüdische Kreise von Interesse und lautet in Uebersetzung. ״Am Meisten fesselte meine Aufmerksamkeit, waS über ..die Ursachen der Taubstummheit" gesagt wird. Es sind deren mehrere, doch die hauptsächlichste ״das Heirathen zwischen anverwäudteu Personen." Als Beweis hierfür gilt in erster Reihe, was Herr Moufang (Mainz) sagt: ״Mehr als ein Viertel der in