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Jeschurun · 1886-01-28 · Heft 4 (28.1.1886) · p. 52

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 4 (28.1.1886)
Article
Pirqe avot
Date
1886-01-28
Page
52 (sequence 2)
Language
German
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die von ihren Vormännern bestellten Wächter des Gesetzes. AntigcnoS aber und alle Folgenden waren mit vielen Andern Schüler der Vorangehenden und nahmen aus j ihrem Mnnde das überlieferte Gesetz in sich auf, nnd weil sic die Tüchtigsten und Fähigsten ihrer Mitschüler waren, stellten nach Abgang der Vorigen ihre Zeitgenossen sie als lehrende und leitende Häupter an die Spitze der Nation. שמש ,המשמשין ist wie das hebräische שחת ein persönliches Bedienen des Herrn, während der עבד als solcher in gar keine nahe Berührung mit dem Herrn zu kommen braucht. Wir können uns עבדים denken, die, wenn sic das Glück haben, zur persönlichen Bedienung ihres Herrn berufen zu sein, die Persönlichkeit des Herrn und ihre Nähe um sie so beglückend empfinden, daß sie in dicsenl beglückenden Bewußtsein und in dieser beglückenden Empfindung ihren ganzen Lohn unb ihre ganze Glückseligkeit finden und der Gedanke an jede andere Belohnung von ihnen fern bleibt. So, meint AntigenoS, sei unsere Beziehung zu Gott m unserm LebcnSdienste vor ihm. Die Erfüllung seiner Gebote sei nicht ein AeußereS, von Ihm Fcrnliegendes. Jedes Gebot rufe unS in seine Nähe, vor sein Angesicht, unter Seinen Augen ein Ihm Wohlgefälliges zu vollbringen. Und jedes Ihm wohlgefällige Vollbringen steigere die GottcSnähe und bereichere uns ״mit feinem Wohlgefallen in dein Maße, daß dieses Empfinden seiner Nähe und dieses Bewußtsein seines Wohlgefallens den reinen Menschen mit einer solchen Glückseligkeit erfülle, daß in feinem ״Gott Dienen'' selbst ihm der reichste Lohn erblüht und jeder Gedanke au irgend eine andere Belohnung seinem Sinn entrückt. Es, ist dies ganz die Gesinnung, die die Weisen sonst mit dem Ausdruck ,לשם שמיים לשמד. bezeichnen. 3. .ויהי מורא שמים עליכם» menschlichen Verhältnijsen pflegt die größere Vertraulichkeit der zum Dienste um die Person des Herrn berufenen Diener deren Ehrfurcht vor dem Herrn hcrabzustimmcn. Gott aber spricht בקרבי אה־,רש, je näher Einer mir ist, um so mehr erwarte ich von ihm geheiligt zu werden, daß meine Nähe ihn vor der leisesten Ausschreitung bewahre, daher den משמשין שלא על מנת לקבל ברם zugleich die Mahnung ויהי מורא שמים עליכם. (Forschung folgt.) Jur Wire Ikfijd Stieglitz. (Siehe S. 235 und 245 des vorigen Jahrganges.) In der noch immer zu keinem^Abschlusse gelangten Familicn-Tragödie bezüglich der ihren Eltern in ein Kloster entführten Rachel Stieglitz ist in jüngster Zeit ein ebenso charakteristisches als interessantes Intermezzo eingetreten. Der Vater dieses verschwundenen Mädchens, der Tapezier Ehiel S t i c g li tz in Krakau, der nach jahrelangem mühevollen, aber erfolglosem Streben, seine Tochter wieder zu erhalten, endlich in schmerzvoller Resignation sich seinem Schicksale zu fügen begann, erhielt vor einigen Monaten plötzlich eine Vorladung, vor dem Bezirksgerichte zu erscheinen. Hier wurde ihm eröffnet, daß seine in Breslau befindliche Tochter Rachel, recte Marie Stieglitz, das Gericht um Auf- Hebung der väterlichen Gewalt über sie und um Bestellung eines Vormunds augcsucht habe. Ehiel Stieglitz, von dem der Beamte die Einwilligung zur Ernennung eines Vormundes verlangte, erklärte entschieden, daß er seinen väterlichen Rechten über seine minderjährige Tochter nicht entsagen und zu seinen Lebzeiten die Einwilligung zur Bestellung eines Vormunds für das ihm geraubte Kind nie geben werde. Auf die Bemerkung des Beamten, daß seine Tochter getauft sei und zu den Eltern nicht zurückkehren wolle, weil sic der Vater geschlagen habe, antwortete dieser, daß mau nicht aufhöre, sein Kind zu lieben, wenn man cS auch züchtigt. Er habe seine Tochter stets zärt- Lich behandelt, und sic habe keine Ursache gehabt, das väterliche Haus zu verlassen. Er als Vater verlange sein Kind zurück, gleichviel ob es Christin oder Jüdin ist, und so lange er lebe, werde er die Einwilligung zul üuihuiuiuj■ tiiicö Vormunds MtfM geven'. Nichlsdestoweuiger hat das Gericht für die minderjährige Rache! (d-r.malcn Marie) Stieglitz in de-r Person dcö Krakauer Advotalcu Dr. Joseph M 0 ch nacki einen Vormund bestellt. Ehiel Stieglitz rekurrirte dagegen an das Obcr-LandcSgcricht, das jedoch den Rekurs abweislich beschicd und die Bestellung des gedachten Vormunds bestätigte. Der Vater, der sich überzeugt hat, daß die 3dce der Nomination eines Vormunds für die ihm entführte minderjährige Tochter nicht von ihr ausging, ergriff nun den außerordentlichen Rcvisions- Rekurs an den Obersten Gerichtshof, der beide untergerichtliche Entscheidungen bezüglich der Ernennung des Dr. Mochnacki zum Vormund für die Rachel Stieg* litz anfhob. Das sehr bcmerkcuswerthe obcrstgerichtliche Erkcuntniß lautet folgendermaßen: In Erledigung des Berichtes vom 7. Oktober 1885 über den außerordentlichen Nevisionsrckurs des Ehiel Stieglitz gegen die gleichförmigen Entscheidungen des k. k. städtisch dclegirtcu Bezirksgerichtes zu Krakau vom 22. August 1885, Zahl 29 249, nnd dcS!.!. Ober- LandeSgerichtcS daselbst vom 15. September 1885, Zahl 16 426, denen gemäß dem Rekurrenten die Väterliche Gewalt über seine minderjährige Tochter Rachel (dermalen Marie) Stieglitz abgcnommen und der Advokat Dr. Mochnacki zu deren Vormund bestellt

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