Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 2 (14.1.1886)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1886-01-14
- Page
- 26 (sequence 2)
- Language
- German
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26 (vnnicfcit wurde freilich, daß Viktor Dauß 40 Prozent, in einem Falle sogar 133 Prozent Zinsen von seinen Gläubigern sich habe zahlen lassen, aber es ist auch nicht inl Eutfcrutcstcu ein Beweis dafür erbracht worden, daß Nechtoauwalt Jonas von dem Wucher des Dauß irgend welche Keiiiituiß gehabt. Es haben im Gegenthcil die Rechtsanwälte Jonas und Steinschneider und der Assessor Hirschberg, welche beim Justizrath Makowcr als Gencralsubstitntcn thätig waren, ans das Bestimm teste bekundet, daß ihnen der Justizrath Makowcr zur Pflicht gemacht habe, alle Mandate, auch die des Dauß, stets auf ihre Lauterkeit zu prüfen. Insbesondere betonte Herr Rechtsanwalt JonaS auf das Entschiedenste, daß er aus gar keinem Umstande auf den wucherischen Charakter der Daußschen Geschäfte habe schließen können. Der Staatsanwalt Lewald beantragte gegen den Augeklagten eine Geldstrafe von 150 Mark, wobei er als strafmildernd drn Umstand hcrvorhob, es Hütte May die Ucberzcngung haben können, daß Rechtsanwalt Jonas von dem wucherischen Treiben des Viktor Dauß gewußt habe. Der Vertreter des als Nebenkläger ausgetretenen Rechtsanwalt JonaS, Rechtsanwalt Dr. Edmund Friedemann, hielt die von! Staatsanwalt beantragte Strafe für viel zu niedrig. Der Angeklagte mache aus den Hetzereien gegen die Juden ein Gewerbe und suche sich gerade hochachtbare Mitglieder des JudeuthumS aus, mn diesen durch seine Verleumdungen einen Makel anzuhäugen. ES sei zu allen Zeiten vorgekommen, daß sich einzelne Juden gefunden haben, die gegen daS Judenthum ausgetreten seien. Es seien dies aber nicht immer die Zierden des Judcuthnms gewesen, am allerwenigsten könne aber Herr May, der bis vor ganz kurzer Zeit dein Judenthum angehört habe, eine solche Zierde genannt werden. Eines Morgens sei das Publih> 11! durch die Nachricht überrascht worden, daß ein Jude über das Thema: ״Wie kann selbst ein Jude Antisemit werden?" einen Vortrag halten werde. Darauf habe mau erfahren, daß dieser Jude Redakteur des RcichSbotcn sei. Wenn nun Herr May aus Rechtsgesuhl gegen die Juden ausgetreten wäre, dann hätte die Sache ein anderes Gesicht, aber er werde bezahlt für seine Hetzcrcie!׳. Die Juden seien durch Jahr- Hunderte lange Knechtschaft zum Wucher vielfach gedrängt worden, und es seien gerade unter den Juden Männer ausgetreten, die gegen jene Unlauterkeit in Geschäften ihre Stimmen erhoben haben. Aber der Angeklagte hätte ganz etwas Anderes gethan: er habe hochachtbare Mäuucr mit Schmutz beworfen. Justizrath Makowcr sei ein so allgemein bekannter Mann, der es nicht nöthig gehabt habe, sich gegen die Angriffe ciucs Mauues von der Qualität eines May zu vcrtheidigen. -Herr JonaS sei aber ein junger Anwalt, der die Pflicht . hatte, jeden Angriff auf seine Ehre entschieden zurückzuweisen. Selbst der LaudcSgerichtspräsident Bardeleben habe ihn dazu ermuntert. Der Angeklagte, welcher bereits eine vierivöchentliche Gefäugmßstrafe wegen Unterschlagnng zu verbüßen harte, sei erst jüngst von Professor Strack der Talmudfälschung bezichtigt worden. Er sei nichts anderes als ein bezahlter Herold des Antisemitismus. Der Redner schließt mit dem Anträge, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe zu verurtheilen Der Gerichts- Hof erkannte schließlich dahin, daß May za einer Geldstrafe von 300 Mark eventuell zu 30 Tagen Gesanguiß zu verurtheilen. und dem Beleidigten daS Recht zuzusprechen sei, den Tenor des Erkenntnisses auf Kosten des Angeklagten im ״Deutschen Tageblatt" veröffentlichen zu lassen. Es sei erwiesen, daß der Angeklagte mit Bewußtsein schwere Beleidigungen gegen den Rechtsauwalt JonaS ausgesprochen habe. Der Gerichtshof erachte eS zwar als erwiesen, daß das Geschäft des Viktor Dauß als ein wucherisches betrachtet werden müsse, cs sei aber in keiner Weise der Beweis dafür erbracht worden» daß Rechtsanwalt Jonas darum gemußt habe Herr Jonas stehe im Gegentheil ganz rein da. Bei der Strafzumessung ist einerseits die Frivolität des Angeklagten, änderet seits aber der Umstand in Betracht gezogen worden, daß May doch wenigstens einigermaßen eine Unterlage für seine Behauptungen gehabt habe. Das ״Deutsche Tageblatt" sei deshalb zur Publikation des Erkenntnisses gewählt worden, weil dasselbe annähernd der Richtung des Angeklagten angehört. Eberswalde, 8. Januar. Der Redakteur der ״EberSwalder Ztg.", Herr Lcmme, wurde gestern von der Strafkammer des Landgerichts zu Eberswalde zu einer Haftstrafe von vier Wochen verurthcilt, wegen Beleidigung des Herrn KommerzienrathS Schreiber, des Besitzers der bekannten Ebcrswaldcr Hufnagelfabrik. In einem Bericht über einen früheren Bcleidigungö- Prozeß hatte Herr Lemme die persönliche Bemerkung gemacht: ״Ich bin heute verurthcilt worden, weil ich Sie mit dem Hetzprcdigcr Stöcker verglichen habe. Aber mit dem ״Zeugen" Stöcker darf ich Sic doch wohl auf eine Stufe stellen?" Der Angeklagte führte im gestrigen Termin aus: ״In dem bekannten Berliner Prozeß hat der Vorsitzende des betreffenden Gerichts- Hofes seine Ansicht dahin abgegeben, daß das Auftreten des Zeugen Stöcker vor Gericht ein unvorsichtiges und mindestens leichtfertiges gewesen sei. Genau denselben Begriff habe ich mit den Worten verbinden wollen." Der Gerichtshof nahm an, daß der Angeklagte daS Verhalten des Klägers zwar wahrheitsgemäß geschildert habe: er habe aber nicht nur den Vorwurf dcr Unvorsichtigkeit und Leichtfertigkeit erheben wollen, sondern er habe den, dem Hofprediger Stöcker gemachten Vorwurf des fahrlässigen Meineides auf den Zeugen Schreiber