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Jeschurun · 1885-12-24 · Heft 52 (24.12.1885) · p. 828

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 52 (24.12.1885)
Article
Schweiz : Solothurn [Nachricht]
Date
1885-12-24
Page
828 (sequence 1)
Language
German
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828 Schwerz. ל Solothurn. Unter Bezugnahme auf meine jüngste Miltheitung kann ich Ihnen heute eine Beschlußnähme des NegicrmigsralhS in Betreff der hiesigen ״Schächtangelegenhck" bcfannt geben, dieselbe lautet: ״DaS Schächten nach israelitischem Ritus wird bis aus Weiteres geduldet, unter Vorbehalt, daß dabei die Zccha'sche Lcgmcthode in Anwendung gebracht und gleichzeitig mit dein Schächtschnitt daS Schlachtthier durch Kopfschlag vollständig betäubt würde. Wider- Handlungen sind als Thicrquälerci dem Strafrichter zu verzcigcu." Daß auch diese Verordnung einem Verbote des SchächtenS als Zweckes der Tödtung für die nach jüdischer Vorschrift gestattete NahrnngSbenutzung glcichkommt, ist klar. Die schweizerische Behörde macht sich einer Unbilligkeit gegen Menschen schuldig, ohne damit dem Schlachtvieh irgend welche Erleichterung zu gewähren. Denn daß der Tod durch Schächten mindestens nicht schmerzhafter und längere Pein verursachend ist, als der durch anderweitige Schlachtmethode herbeigeführte Tod, ist für jeden Vorurtheilsfreien außer aller Frage. Holland. -0- Amsterdam, 20. Dezember. Die zwcifelhaften Lorbcern, welche unser ״Freund" Stöcker in Deutschland erntet, scheinen den Neid unserer Anti- Nevolutionären (Christlich-Sozialen) erregt zu haben, j Der Führer derselben möchte zu gern auch in unserem freien Holland ein ganz klein Bischen Judenhetze ad majorem dri gloiiam inszenircn. Er singt in seinem Lciborgan, dem ״Hcraut", eine Lobeshymne auf seinen deutschen Kollegen, den obersten General des heiligen Autisemiten-Ordens, der in Bezug auf Konsequenz und Logik selbst diesem Ehre machen würde. Der Hynmus, auch als Schlachtrnlied zu verwenden, hat folgenden Inhalt: 1) Wir haben Recht. 2) Sollten wir wirklich einmal nicht Recht haben, so ist cs eine Anmaßung, dies uns unters Auge zu bringen. 3) Jeder, der uns widerspricht, ist ein Jude, und jedes Blatt, weiches diesen Widerspruch veröffentlicht, ist ein Judcnblatt. — Dies ungefähr ist die Quintessenz der letzten Knhpci'schcn Offenbarung. Hier zu Lande begnügt man sich, derartige Kundgebungen Ln den Blattern ״fest zu nageln", ein mitleidiges Lächeln dem Leser überlassend. Oesterrerch-Nngarn. k. Wrerr, 20. Dezember. Der Ausführung des Minister des Acußcrn in der Delegation bei Gelegenheit der Interpellation wegen der Ausweisung öfterreichischcr Uutcrthanen in Preußen, daß eS sich dabei zum großen Thcil nur um Juden handele, setzte der Interpellant Czerkowski folgende Antwort entgegen: Den Juden sei das volle österreichische Staatsbürgerrecht ebenso gewährleistet wie allen anderen Konfessionen und Rationalitäten. Daß die ausgcwiescncn österreichischen Staatsangehörigen sich zum mosaischen Glauben bekennen, ändere an der Thatsache, daß friedliche unbescholtene Oesterrcicher ans Preußen auSgewicsen worden, nicht das Mindeste und verringere nicht im Geringsten die Pflicht der österreichischen Negierung. Wenn aber diese Oesterrcicher jüdischen Bekenntnisses Galizier seien, so erkläre er, daß die Polen sie als vollbürtige gleichberechtigte Landsleute betrachten und sich umsomehr gebunden erachten, mit allem Eifer für sie aufzutreten. Oe. W. Wien. Bekanntlich hat die akademische Ortsgruppe des deutschen Schulvereins an der Wiener Universität im letzten Sommer den Beschluß gefaßt, - daß israelitische Studenten nicht Mitglieder der Ortsgruppe werden können. Der Zcntralausschuß des deutschen. Sch'.siverelnS hat diesen Beschluß nicht ratifiziert, sondern die akademische Ortsgruppe ausgefordert, diesen Beschluß rückgängig zu machen. In Folge dessen hat der Ausschuß der akademischen Ortsgruppe eine Plenar- Versammlung einbernsen, in welcher über diese Aufforderung des Ccntralausschusses des deutschen Schul- Vereins berat Heu werden soll. Wie verlautet, hat das Komitee der Ortsgruppe beschlossen, an seinem im vorigen Semester gefaßten Beschlüsse festzuhalten und der Plenarversammlung zu cinpfehlcu, der Aufforderung des ZentralausschusscS nicht nachzukommen. - ß. Pest, 20. Dezember. Es hat sicherlich ein allgemeines Interesse, daß unter deu von dem Kaiser dekorirtcn Judustriellen, welche die große Ungarische Landesausstellung beschickt haben, sich eine stattliche Reihe nuferer Glaubensgenossen befindet aus den verschiedcnsten Zweigen der Industrie und des Gewerbes. *||* Pest, 17. Dezember. Im Abgeordneten- Hanse kam es heute zu einer kurzen Verhandlung bei der Petition mehrerer Mnnizipicn 11111 Regelung der Matrikenbncher der Israeliten, ferner um die obligatorische Anordnung zur Führung der Matriken in ungarischer Sprache für sämmtliche Konfessionen. Referent Gajary verweist auf die bereits erlassene Verordnung des Kultus- Ministers, durch welche der erste Theil der Petition gegenstandslos geworden, und beantragt bezüglich des zweiten Theiles die Verweisung der Petition an den Kultusminister. — Onody bemängelt cs, daß im Sinne der erwähnten Verordnung die Absolvirung von vier Gymnasialklaffen zur Führung der Matrikenbncher bei den Israeliten genüge, während bei allen anderen Konsessionen eine höhere Bildung beansprucht wird. Dies sei ein den Juden gewährtes Vorrecht. Er beantragt daher, den Minister auzuwcisen, auf Grund der Rechtsgleichheil ein neues, zweckentsprechendes Normativ auS-

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