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Jeschurun · 1885-12-17 · Heft 51 (17.12.1885) · p. 813

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 51 (17.12.1885)
Article
Deutschland : Würzburg [Nachricht]
Date
1885-12-17
Page
813 (sequence 2)
Language
German
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813 die bereits am 29. Dezember v. I. erfolgte hohe Negierungs-Entschließung, nach welcher die Wahl des DistrikSrabbiners Herrn Nath. Bambcrger als eine dcsinitive anerkannt wurde, die allerhöchste Bestätigung erhielt. * Strastburg, (Elsaß) Dezember. Das ״Elf. Journal" bringt in seiner Ausgabe vom 6. d. M. die folgende Notiz. ״Bis jetzt gab cs in Elsaß-Lothringen keine Schule für Rabbiner, und die jungen Leute, welche sich dieser Laufbahn widmeten, sahen sich gcnöthigt, ihren Studien im Auslände obzuliegcn. Das war auch die Hauptnrsache, warum cS in unserem Lande an Nabbinern fehlte und viele israelitische Gemeinden derselben entbehren mußten. Bor einigen Jahren wurde ein erster Schritt gethan, diesem Ucbelstaude abzuhelfen. Mil einem Zuschuß der Negierung wurde in Kolmar eine Präparandenschule für angehende Rabbiner errichtet, deren Schüler den Unterricht im Lyceum und in der Dogmatik bei einem Rabbiner genossen. Im vorigen Sommer verließen zun! ersten Male zwei Abiturienten diese Präparandenschule; sie wollen jetzt ihre Studien an der Universität Straßburg vollenden, deren Kollcgicn sie hinsichtlich des profanen Thciles ihrer Berufs- Wissenschaften hören. Der höhere Religionsunterricht wird ihnen vom Herrn Privatdozeut und Bibliothekar Landauer crtheilt. Der Unterricht im Talmud ist vom israelitischen Konsistorium in Straßburg Herrn Ury, Rabbiner in Brumaty, übertragen worden, welchem Ulan einen seiner Straßburger Kollegen beigegcben hat. Seine Ernennung ist gegenwärtig der Negierung zur Genehmigung unterbreitet." Wir wissen nicht, ob durch diese Errichtung dein elsüssischen Nabbinat wirklich gute Kräfte zugesührt werden. Oesterreich-Ungarn. 6-. Wien, 7. Dezember. Anfangs April dieses Jahres kam in der Nacht ein junges Mädchen, nur nothdürftig gekleidet und in ein großes Tuch gehüllt, zum Polizei-Kommissariate Landstraße und erzählte in größter Aufregung, daß eS, im Bette liegend, von der Tochter seines Dicnstgcbers, des in der Apostcigasse wohnhaften jüdischen Fabrikanten M. Ehrlich, mit einem scharfen Messer überfallen und am Halse leicht verletzt worden sei; durch einen Sprung durch das Fenster habe es sich vor dem offenbar sicheren Tode gerettet, und den Schutz des Polizei-Kommissariats nehme cS auf Nath des Dicnstvermitteluugs-Bureau-Inhabers Johann Sauermann in Anspruch, in dessen Behausung cs sich geflüchtet habe. Am Halse des Mädchens, welches sich Marie Lischka nannte, fand der amtirende Polizei-Beamte zwar allerdings eine Wunde, allein er konnte sich des Gedankens nicht erwehren, daß die ihm eben mitgethcilte Attentats-Geschichte eine Erfindung sei. Er unterzog deshalb Maria Lischka einem strengen Verhöre, in dessen Verlaufe sich das Mädchen in vielen Widersprüchen verwickelte. Da der Beamte die Ueberzcugung gewonnen, daß die ganze Geschichte erlogen sei. wurde gegen Marie Lischka nunmehr die StrafamtS- Handlung wegen Betruges durch Irreführung der Be- Hörden cingclcitct. Der erwähnte Johann Sauermann, Kammerdiener und DienstvcrmittclungS-Bureau-Jnhader, benutzte diese von ihm ausgetischte Attentats-Geschichte zu antisemitischen Zwecken. Er schrieb einen Artikel mit der Uebcrschrift: ״Brauchen die Juden Christenblut?", und versuchte cS, denselben in einigen hiesigen Journalen zu veröffentlichen. Dieser Versuch mißlang wohl, allein Herr Ehrlich, welcher von dem Inhalte des Artikels Kenntniß erlangt hatte, strengte gegen Sauermann eine Ehrenbcleidigungsklage an. Die Verhandlung hierüber, welche am 28. Mai vor dem Bezirksgerichte Landstraße stattfand, wurde aus Antrag des klägerischen Anwalts, Dr. Philipp Neumann, abgebrachen und der Akt dem Landcsgcrichtc abgetreten, weil nach der Anschauung des Richters die Handlungsweise Saucrmauu's den objektiven Thatbcstand der Aufreizung gegen eine NeligionS-Genossenschaft begründete, und deshalb wurde auch die Verhandlung gegen Marie Lischka vertagt. DaS Laudcsgericht erblickte jedoch in dem Vorgänge Sauermann's nicht das vorerwähnte Delikt, und so wurde denn heute die Verhandlung beim Bezirksgerichte Landstraße zu Ende geführt. Marie Lischka mußte, da sie kein Wort Deutsch spricht, mittelst eines czcchischen Dolmetsches vernommen werden. Sie hielt ihre bei der Polizei gemachten Angaben vollkommen aufrecht und war selbst dann zu keinem Geständnisse zu bewegen, als ihr die krassesten Widersprüche nachgewiesen wurden. Der Gerichtsarzt Eh׳. Haschck und der Polizei-Bezirksarzt Eh׳. Hagel gaben ihrer Ueberzcugung Ausdruck, daß Marie Lischka sich die Wunde am Halse selbst zugefügt habe. Die Verhandlung endete damit, daß der Richter Marie Lischka zu drei Wochen, Johann Sauermann zu 14 Tagen Arrest verurtheilte. *jj* Pest 8. Dezember. Eine sehr wichtige prinzipiclle Entscheidung ist von der königlichen Kurie dieser Tage geschöpft worden. Es handelte sich um den unerquicklichen und in unzähligen Fällen anhängig gemachten Streit, ob die sogenannten ״Lektikal-Gebühren (Abgaben an die Kirche) von den jüdischen Grundbesitzen entrichtet werden müßten oder nicht. Diese Streitfrage wurde bis jetzt im Verwaltungswege und in der derschiedensten Weise erledigt. Jetzt aber hat auf gegebene Veranlassung der oberste Gerichtshof sich dafür ausgesprochen, daß hierfür die Gerichte zuständig seien, und ferner, daß diese Abgabe, wenn auch ehedem auf den realen Grundbesitz vertheilt, dennoch keine Reallast, sondern eine persönliche Pflicht sei. Sie sei demgemäß nur von Katholiken, nicht aber von Akatholiken (Protestauten und Juden) zu entrichten.

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