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Jeschurun · 1885-12-17 · Heft 51 (17.12.1885) · p. 805

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 51 (17.12.1885)
Article
Kollektiv-Berichte aus Ungarn
Date
1885-12-17
Page
805 (sequence 2)
Language
German
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805 sächlich zwei Momente, welche seine sittliche Entrüstung wachgerufen, nämlich der Passus in §4 jenes ״Statuts,״ ״daß durch die jüdischen Matrikenbücher, bevor sic in Gebrauch genommen werden, Schnüre zu ziehen und mit lausenden Zahlen'zu versehen sind, welche so vorbereitet durch das behördliche Organ auf der ersten Seite zn anthentifiziren sind." — Ferner der Passus im § 8, ״das Munisipinm ist berechtigt und vcrpflichtet, die Matrikenführung der auf seinem Territorium besiublichen israelitischen Gemeinden streng zu überwachen." Solche Maßregeln werden gegen die Matrikcnsührer anderer Konfessionen nicht angewandt, trotzdem auch dort oft Klagen auftauchcn, deshalb sträubte er sich gegen das ״Statut", welches solche dcprimirende Verfügungen enthält. Das gegenwärtige ״Statut" wurde von Herrn Schweiger frcudigst begrüßt; in seinen Zirkulären, sowie in seinen Lciborganen wird cS als Triumph der jüdischen Autonomie gepriesen. Nun denn, werfen wir einen Blick auf das vielgepriesene gegenwärtige ״Statut". Der SchlußpassuS des § 12 lautet: ״Ehe diese Bücher in Gebrauch genommen werden, sind sie mit einer Schnur zu durchziehen, die Blätter aber sind mit laufenden Zahlen zu versehen; die durchgezogene Schnur ist mit dem AmtSsiegcl dcS Präsidenten des Matrikcnbezirkcs anzusiegeln." Ferner § 14. ״Das Recht und die Pflicht der Jurisdiktion ist es, über die ans ihrem Gebiete befindlichcn israelitischen Matrikcnführungen zn wachen und daraus zu achten, daß in UnterlassungS- und lieber־ trctungsfällcu die Feststellung und Eintreibung des Pönales seitens der hierzu beorderten Organe pünklich erfolge; zu diesem Bchufe macht sie den Stuhlrichtern zur Pflicht, die Matrikenführung in jeder Gemeinde zu untersuchen." Womit unterscheiden sich diese Bestimmungen von denen des früheren Statuts? Werden bei anderen Konfessionen die Matrikenbüchcr mit einer Schnur durchzogen, paginirt und mit dem AmtSsiegcl des Präses angcsiegclt? Werden bei anderen Konfessionen gleichfalls die Matrikcn von behördlichen Organen streng inspizirt? Ist das ein Sieg der jüdischen Autonomie? Lieber Herr Schweiger, wo blieb Ihr edler Pathos, die moralische Entrüstung? Was hat Ihre gegenwärtige Freude zu bedeuten? Eitle Frage! 3m Rausche des Siegcstaumcls kümmert man sich um solche Lappalien nicht mehr! Die ״Landeökanzlei" hat ihre Rechnung gefunden, ihre ״Treuen" sind hochherzig bedacht und möglichst erweitert worden, während die meisten orthodoxen Gemeinden empfindlich ׳verkürzt wurden und — Herz was verlangst du mehr!!! Ja, eS ist leider so gekommen wie wir eS vorausgesagt. Herr Reich hat sich überrumpeln lassen, und bei aller Kraftanstrengung konnte er in der zwölften Stunde die verlorene Position nicht wieder erobenr. Doch wir muffen der Wahrheit die Ehre geben.' Herr Reich war redlich bemüht, nach der depnmirenden Niederlage noch zu retten was zu retten war; und er hat gerettet die Ehre und Ruhe gar mancher in Ehren ־ ergrauter orthodoxer Rabbiner und zum Theile auch die Autonomie der ungarisch-jüdischen Orthodoxie. .. Es ist in dem ״Statut" ausgesprochen, ״daß blöS ein Rabbiner oder Nabbinatsvcrweser . m Verwendung genommen werde," ferner, ״daß ein Rabbiner oder Rabbinatsverweser auch dann mit der Matrikenführung zn betrauen sei, wenn er auch die im § 2 dieses Statuts erforderliche theoretische Qualifikation .nicht besitzt," schließlich steht noch eine wesentliche Aenderung der Eintheilung in Aussicht, nämlich in Ortschasten, wo eS mehrere israelitische Kultnsgcmeinden giebt (orthodoxe 8tnt.u8-guo- und Kongreß-) und diese auch fernerhin ihre besondere -Matrikenführung aufrecht zu erhalten wünschen, steht ihnen der Pctitionsweg offen. Wir sigd gern bereit, die moralijchen Erfolge dieser wesentlichen Modisikationen auf Konto des Herrn Reich zu stellen, und vielleicht ist eS keine Uebcrhebung, wenn wir uns vindizircn, durch unser energisches Eingreifen und dringende Ermahnungen einen Impuls zn seiner Rührigkeit gegeben zu haben. (Schluß folgt.) KemerlüNlZk!!;11 den ier|ß11M!E!1gen und KeWssnt der RabbineMchMiMg m Berlin. (Fortsetzung aus Nr. 47.) Außer ״den größten Bedenken für unseren ganzen Stand," nämlich den Stand, den die achtnndscchsig Herren zum Judenthum cinnehmcn, welche ans der Erklärung, daß ein geeignetes Lehrbuch für den ״geschichllichcn Religionsunterricht" zur Hebung des jüdischen Schulwesens ersprießlich wäre, entstehen würde, machte Herr Or. Werner noch ein ferneres, recht plausibles Argument gegen diese Erklärung geltend und fand hierbei die warme Unterstützung des greisen Kollegen I)r. Levl (Gießen). Dieses Argument zeugt von einer großen Selbsterkenntniß und ist in seiner Einfachheit so überzeugend, daß sich dagegen gar nichts einwenden läßt. Es ist eben die Erkenntniß der llnmoglichkeit dieser achlnndsechzig Rabbiner, ein solches Buch zn ver-! fassen. Man kann wahrhaftig doch nicht in einer j These die Nothwendigkeit eines Lehrbuches feierlich

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