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Jeschurun · 1885-12-10 · Heft 50 (10.12.1885) · p. 792

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 50 (10.12.1885)
Article
Johann Zestowitz
Date
1885-12-10
Page
792 (sequence 2)
Language
German
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792 -er ihm verbliebenen Kraft sich klammerte und ihn vor dem Versinken in das unergründliche Meer der Verzweiflung bewahrte. So grenzenlos elend er sich auch fühlte, so hatte dennoch dieser Hoffnungsschimmer seinem Elende eine Schranke gezogen. Neben dieser Scelenpein hatte er aber auch schweres körperliches Leid zu ertragen. Er weigerte sich standhaft, von der schmalen Gefängnißkost irgend etwas zu genießen. was von dem ReligionSgcsctze verboten war. Trockenes Brod war die einzige Nahrung, auf welche er sich angewiesen sah. Wohl hatte ihm in Anfang der Gefangcnwärtcr vorgestcllt, daß bei solcher Enthaltsamkcit seine Kraft dahinschwinden müsse. Er aber halte daraus erwidert: ״Jetzt weiß ich mich frei von Schuld, ich will auch keine Sünde aus mich laden." ״Ist es denn keine Sünde zu stehlen?" hatte darauf der Wärter versetzt. Und als Zestowitz entgegnen, daß er nicht gestohlen habe, hatte er hell aufgelacht und gesagt: ״Das sagen sie Alle! Wir haben hier nur unschuldige Engel hinter Schloß und Riegel!" Der Morgen der Schwurgerichtsverhandlung, welcher über Zestowitz' Schuld oder Unschuld entscheiden sollte, war endlich hereingebrochen. Die lange UntersuchungShaft hatte aus dem starken Manne einen müden Greis gemacht, der sich niühsam zur Anklagebank schleppte. Sein Haar war gebleicht, das Feuer seines AugcS erloschen. Mit leiser Stimme beantwortete er die Fragen des Präsidenten. Theilnahmloß, als ob es ihn nichts anginge, saß er da, das Haupt auf den Arm gestützt, während die Zeugen ihre belastenden Aussagen machten. Die Verhandlung ging rasch von Statten. Die Köchin des Major von Hadamar bekündete, daß sie die Löffel von dem Speisezimmer in die Küche getragen und sich dann wieder in das Speisezimmer mit dem ferneren Theil des Mittagessens begeben habe. Die Thür des Hinteren Vorplatzes sei wie immer zur Mittagszeit verschlossen gewesen. Als sie nach gänzlich beendetem Mahle die Reinigung der Geräthe vornehmen wollte, habe sie den Verlust der Löffel bemerkt. Die Bonne sagte aus, daß sie von dem der Küche zunächst belegenen Zimmer auf den ' Korridor getreten sei und den Angeklagten vor der Küche stehend erblickt habe. Derselbe habe an sic die Frage gerichtet, ob keine Knochen vorräthig wären; sie habe ihn abgewiesen. Sie bestätigte ferner die Angabe der Köchin, daß die Thür verschlossen gewesen sei. — Der Hauswirth sagte aus, daß der Angeklagte seit, mehreren Jahren bei ihm wohne und er ihn für einen ordentlichen Mann halte, welcher sich kümmerlich . ׳ernähre und ein gutes Familienleben führe. — Der : Polizist, welcher die Verhaftung vorgenoinmen, deponirte, - er habe denselben in fröhlichster Stimmung singend : kngetroffen; die Reste der eben beendeten Mahlzeit. ließen darauf schließen, daß man sich recht gütlich gcthan habe. Die Beweisaufnahme war geschlossen; der Staatsanwalt erhob sich zur Begründung der Anklage. Er könne sich kurz fassen, sprach er zu den Geschworenen. Die Schuld des Angeklagten sei unzweisclhaft. Derselbe gehöre zu der Klasse der gemeingefährlichen Subjekte. Unter bcnt Vorwände dcS Schachers schleichen sie sich in die Häuser, um die Gelegenheit zu. einem Diebstahle zu erspähen. Dieser Angeklagte, ein fremder vagabondircnder Jude, sei in diese Stadt gekommen, um hier sein verbrecherisches Gewerbe auszüüben. Mit der seiner Rasse eigenthümlichen Schlauheit habe er eS verstanden, sich mit dem Scheine der Redlichkeit zu umgeben, so daß der Hauswirth ihn für einen ordentlichen Menschen halte. Natürlich, wo solle er ein Unter-. kommen finden, wenn er nicht als rechtlich gelte. Daß er in seiner Familie sich ordentlich führe, rcsultire ebenfalls aus der Rasseueigenthümlichkeit. Man könne den Inden den Familiensinn nicht absprechen; sie leben im Allgemeinen friedlich im Hause und hegen für ihn Weib und ihre Kinder eine wirkliche Zuneigung; selbst unter den Niedrigsten sei solche zu finden. Diese könne übrigens auch leicht der Sporn zum Verbrechen werden. Sehen Sie sich diesen Angeklagten an, meine Herren Geschworenen, das Prototyp eines fast verthierten Sünders, der nur auf Erwerb erpicht ist, gleichviel, ob redlich oder unredlich. Ein heiliges Gefühl hat dennoch Platz in seinem Gemüthe, das ist die Liebe zu seinen Kindern. Aber während in besser gearteten Menschen dasselbe seine heiligende und veredelnde Kraft bewährt, treibt es Naturen wie diese zum Verbrechen. Dieser Elende ist von dem Verlangen erfüllt, seinem Sohn eine höhere GesellschaftSstellung zu verschaffen. Er läßt ihn eine höhere Lehranstalt besuchen. Das ist auch ein charakteristischer Zug der Juden. Der Vater wühlt im Kehricht und geht in Lumpen, der Sohn aber soll ein geachteter Kaufmann oder Gelehrter werden. Können unsere Arbeiter solchen ausschweifenden, hochflicgendeu Plänen Raum geben? Muß dieser Mann nicht von vornherein auf Diebstahl denken, wenn er seinen Sohn in eine Schule sendet, die sonst nur den besser sitnirten Klassen zugängig ist? — Meine Herren Geschworenen! ES hat sich leider viel fremdes jüdisches Gesindel bei uns eingenistet, das von Schacher und sicherlich auch von Diebstahl lebt. Der Angeklagte gehört zu diesem und scheint ein besonders rafsinirter, hartnäckiger Verbrecher zu sein. Dem erdrückenden Beweismaterial setzt er. ein freches Leugnen entgegen. Es gilt den Schutz der Gesellschaft vor solchen Sub« jektcn. Ich beantrage das Schuldig iu vollem Umfange der Anklageschrift. (Fortsetzung folgt.)

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