Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 47 (19.11.1885)
- Article
- Bemerkungen zu den Verhandlungen und Beschlüssen der Rabbinerversammlung in Berlin
- Date
- 1885-11-19
- Page
- 741 (sequence 2)
- Language
- German
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der schlichte Laienverstand auch nicht, was ״geschichtlicher Religionsunterricht" eigentlich ist. Indessen ein gar so gefährliches Ding wird er doch nicht sein. So und ähnlich räsonnirt die naive Laicnvernnnft. Wir sind nun allerdings auch nicht mehr als ein einfacher amt-! und titelloser -Laie, gehören nicht zu den in Breslau Ordinirten, zählen nicht zu der Hirtcnzunft, sondern begnügen uns mit einem bescheidenen Plätzchen am letzten Ende der Heerde. Neugier und Fürwitz aber — wir wollen es nur gestehen — hat uns seit Wochen in die heilige Gesellschaft der ehrwürdigen zu Berlin versanimelten Herren Rabbiner geführt und — semper (!uid^uid adhaerit, es bleibt immer etwas hängen, wenn man gelehrten, frommen und weisen Herren wochenlang zuschaut. Eine dunkle Ahnung steigt auch in uns auf, als ob der besorgte Danziger Herr doch nicht so ganz ohne Grund zitterte, und seine Furcht vor den größten Bedenken für den ganzen Stand der versammelten Herren nicht so gänzlich den Gebilden einer überreizten Phantasie entspringcn möchte. Wir wollen diese Ahnung als einen schwachen Versuch zur Erklärung dieser rLthselhaften Befürchtung des Herrn Dr. Werner mittheilen, bemerken jedoch ausdrücklich, daß cS uns sehr freuen würde, wenn unsere Erklärung eine authentische Bestätigung oder auch eine authentische Widerlegung fände. Wir glauben nämlich, daß Herr Dr. Werner hier eine große bedeutende Wahrheit offenbart hat. Die Versammlung war in Wirklichkeit eine ״Rablnnerversammlung", d. h. eine Versammlung von Standesgenoffen zur Förderung der besonderen Standesinteressen und zwar in! engsten Sinne. Die Herren vertreten jeder einzeln und alle gemeinsam das Interesse ihres Standes, nämlich des Reform-Nabbiner-Standes. Mochte immerhin der Eine oder Andere kein ganz ächter Reform-Rabbiner sein, oder sich nicht dafür halten, so bildete ein solcher unter den achtundsechzig Herren eine verschwindende Ausnahme. Es handelte sich hier im Grunde lediglich um das Standcsinttresse der׳ Neform-Nabbirrcr, und um dieses zu fördern, hatten sich diese achtundsechzig Männer in Berlin zusammengefunden. Die gemeinsame Aufstellung von Thesen und deren Proklamirung erschien als ein sehr geeignetes Mittel zur Hebung dcS Ansehens des gesammten Reforui- Rabbiner-Standes. Dasselbe würde aber einen argen Stoß erhalten können, wenn die Schaffung eines Lehrbuchs als eine der Ausgaben des Reform-Rabbiner- Standes feierlich erklärt werden sollte. Denn es erwüchse daraus eine gewisse Anstandspflicht zur Abfaflung eines solchen Lehrbuchs. Nun muß doch ein Lehrbuch im Gegensatz zu hochtönenden Thesen imnierhin einen gewiffen Inhalt besitzen. Dieser Inhalt wird aber jedenfalls mit dem Prinzipe der Reform überein stimmen müssen. Das Prinzip der Reform ist aber die absolute Prinzipienlosigkeit, die leere Phrase. Das Amt eines Reform-Rabbiners ist ein überaus schwieriges. Er muß in Betreff seiner eigenen Gesinnung absolut indifferent sein, um stets in der Lage zu sein, diejenige ״religiöse Ucberzengung" zu theilen, zu vertreten und mit dem tiefen Brustton der Uebcrzcugung zu predigen und zu lehren, welche die maßgebende seiner zufälligen Gemeinde ist. Welche Gefahr, welche ״größte Bedenken" muß eS da haben, wenn ein Lehrbuch geschaffen wird, — das muß doch auch schließlich ein simpler Laienverstand begreifen. (Fortsetzung folgt.) Zur Meuchtimg der ruMMes Iudeuftsgk liefert das Schreiben, welches von einem der jüngst aus Rumänien ausgcwiescnen Schriftsteller, Herrn Dr. Ga st er, veröffentlicht wird, einen sehr werthvollen Beitrag, Es heißt darin: ״Kraft des diskretionären Gesetzes, welches im Jahre 1881 von den rumänischen Kammern votirt wurde und das seine Anwendung nur auf heimathS- und erwerbslose Vagabunden finden sollte, bin ich zusammen mit noch anderen neun jüdischen Glaubensgenossen des Landes verwiesen worden, und zwar ohne Angabe der Motive, welche die Negierung zu diesem Schritte bewogen hatten." Herr Dr. Gaster greift zur öffentlichen Kundgebung, weil sein Fall nicht vereinzelt ist, sondern als typisch gelten kann, ״weil es sich um Hundcrttauseude handelt, denen die primitivsten Rechte abgesprochcn, die drückendsten Pflichten aber .;»gesprochen werden; die fremd in ihrer Heimath, voge!frei in ihrer Existenz sind. In Rumänien im Jahre 1856 von Ettern geboren, deren Vorfahren seit mehreren Generationen im Laude sich Nachweisen laffcn, habe ich daselbst die Schulen absolvirt und 1873 mein MaturitätS-Zeugniß erlangt. In Deutschland habe ich längere Zeit die Universitäten besucht, und meine Doktor-Dissertation behandelt eine Frage ans der rumänischen Philologie. Sie erschien 1677 in der Zeitschrift für rymanische Philologie des Professors Gröbe. Nach Hause zurückgekehrt, hat sich meine wissenschaftliche Karriere folgendermaßen gestaltet: Am 24. November 1680 erhielt ich vom Unterrichtsministerium (811b Nr. 15,656) die ״Venia legendi,“ d. i. die Erlaubniß. an der Universität Bukarest Vorlesungen über rumänische Sprache und Literatur zu halten, von welchem Rechte ich Jahre hindurch Gebrauch machte. Inzwischen habe ich in mehreren in- und ausländischen Zeitschriften Arbeiten aus dem Gebiete der rumänischen Literatur veröffentlicht, welche mir im Jahre 1881 die Medaille ״Lene Llerenbi“ als Auszeichnung für meine Wissenschaft-