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Jeschurun · 1885-10-29 · Heft 44 (29.10.1885) · p. 694

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 44 (29.10.1885)
Article
Das Organ der Breslauer Schule
Date
1885-10-29
Page
694 (sequence 2)
Language
German
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694 Wir verschmähen cS, mit einem Organ, das sich | ״Israelitische Wochenschrift für die religiösen und sozialen j Interessen des Judcnthmns nennt" und in derartigen! Erzeugnissen seinen geistigen und sittlichen Werth doknmeritirl, zu rechten. Dasselbe hat damit den Rang bezeichnet, welcher ihm gebührt. Mag es sich mit Denjenigcn auscinandersctzcn. die in ihm die Vertretung ihrer Richtung erblicken. Gegen Stöcker, Rohling und Justus haben wir daö Wort genommen. Zur Abwehr solcher Angriffe einer von einem als Rabbiner snngirendcn Redakteur herausgegebenen ״israelitischen" Wochenschrift verschwenden wir aber kein Wort. Wir begnügen unS, sie zn rcgistriren, ohne dem Urtheil aller anständigen Leute vorzugreifen. Zimn Mg!) contra MMsr Hermann Itrack. Am 20. Oktober wurde vor dem Schöffengerichte des Berliner Amtsgerichts die Beleidigungsklage, welche Simon May gegen den Professor Strack angestrengt hatte, und des Letzteren Wicdcrklage verhandelt. Der Thatbestand ist folgender: Professor Starck hatte die von dem Hosprcdigcr Stöcker in einer öffentlichen Bersammlnng gegebene Darstellung des Kol-Nidre als unrichtig widerlegt und ward dafür von May wiederholt öffentlich angegriffen. May behauptete unter Anderem, es ge׳ Sterne sich für einen christlichen Professor nicht, die jüdische Religion zu vertheidigen, er könne deshalb Strack nicht mehr als Professor betrachten. Strack verstände nichts vom Talmud, während er, May, ein tüchtiger Talmudist sei; Strack sei für den Kol-Nidre nur auS Furcht vor den Juden eingetreten. Darauf erklärte Professor Strack in der ״Post" am 3. Juni d. I., daß May, als er vor sechzehn Jahren in ein Berliner Fellgeschäft kam. keine Zeile des Talmuds verstanden habe. Und ferner: der jüdische Gefängniß- Geistliche, welcher May vor fünf Jahren, als dieser wegen BankcrottS in Plötzensce seine Strafe verbüßte, habe ihn, Strack, ermächtigt, zu erklären, daß May damals kaum die erste Anfangsperiode der hebräischen Grammatik gekannt habe. Darauf schrieb May im ״RcichSboten", daß diese Erklärung des Herrn Professor Strack absichtliche Unwahrheiten der darin angeführten Zeugen enthalte und ein Gewebe von Verleumdungen sei, durch welche er, May. im Interesse der jüdischen Wucherer ans seiner öffentlichen Thätigkeit gedrängt werden solle. Professor Strack'S Inspirator sei ein Individuum, welches für liberale, philosemitische Blätter thätig sei und gleichzeitig als Spion fnngire. Hiergegen schrieb Professor Strack in der ״Post", er habe gar keine andere Absicht bei seiner Erklärung gehabt, als darzulcgen, daß May absolut nicht kompetent sei, über die jüdische Literatur zu urthcilen. Nun reichte May die Klage wegen Beleidigung ein, welche mit Strack'S Wiedcrklagc beantwortet wurde. May gab in dem Verhandlungstermine an, Ncdak> tenr des ..Neichöboten" und wegen Unterschlagung, nicht wegen Bankerutts, mit vier Wochen Gefängniß bestraft worden zu sein. Seinen DoktorLitcl führe er auf Grund eines DiplomS von Pitadelphia, eine Prüfung habe er nicht bestanden. Er habe den Artikel gegen Strack in Folge des Beschlusses der Redaktion des ״NeichSboten" in Gemeinschaft mit dem Chefrcdakteur Engel verfaßt. Er sei darüber indignirt gewesen, daß Strack den Hosprediger Stöcker der Lüge geziehen habe. — Der Vertheidiger Strack'S hielt ihm vor, daß er schon oft angegriffen sei und sich von allen Anderen geduldig habe beschimpfen lassen und nur den Professor Strack verklagt habe, worauf May erwiderte, er wolle sich nur mit solchen Personen befassen, die einigermaßen satiSfaktionSfühig wären. Der Gerichtshof beschloß, von den weiteren vielfachen BeweiSanträgen abzustchcn. May's Vertreter behauptete, sein Klient habe den Professor Strack nicht beleidigt, wohl aber sei er von Strack schwer beleidigt worden, weil ihm eine Berurthcilnng wegen Bankerutts vorgeworfen worden, während er nur wegen Unterschlagung bestraft sei. Der Vertheidiger Strack'S meinte, es sei kein Unterschied, ob man wegen Bankerutts oder wegen Unterschlagung eine Gefängnißstrafe erduldet habe. May habe aber Starck sehr schwer beleidigt. Es sei durchaus unwahr, daß Strack von einem Spion beeinflußt sei, wohl aber könne auS den Polizeiaktcn nachgewiesen werden, daß May im Dienste der politischen Polizei gestanden habe oder noch stehe. Professor Starck sprach sehr erregt und begann die folgende Erklärung zu verlesen: ״Durch die theils direkt, theils indirekt bis in die unmittelbare Gegenwart, ja bis in die Gerichtssüle hinein, fortdauernden Angriffe von Anhängern des Herrn Hofprediger Stöcker, Insonderheit durch die Angriffe des ״Rcichsbotcn", werde ich seit 5 '/-> Monat in meiner Ehre ols positiv christlicher Theologe gekränkt, in meinem akademischen Wirken, wie in meiner Thätigfeit für die Jndenmission geschädigt und in mir wird der zu wissenschaftlichen Arbeiten erforderliche Friede gestört. Da ich mich sonach für mich selbst und den von Gott mir gegebenen Beruf im Stande der Not!)׳ wehr befinde, erkläre ich zwar mit schmerzlichem Bedauern, aber mit gutem Gewissen öffentlich und stierlich wie folgt: In meinem ganzen Verhalten zu dem Herrn Hofprediger Stöcker habe ich bis znm Aenßersten, so weit, daß ich sogar in der Oefsentlichkeit den Schein

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