Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 43 (22.10.1885)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1885-10-22
- Page
- 683 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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683 hypothetisch ist. Es sind hier sicherlich andere Faktoren im Spiele, die sich indessen nicht so in aller Kürze auSeinandcrsetzm lassen. Wir möchten nur im Vorübergehen an דיני גדה erinnern. Vielleicht erklärt sich auch so das ungünstige Verhältniß bei den unehclichcn jüdischen Geburten. Wie eS allerdings kommt, daß bei den außerehelichen jüdischen Knabengebnrten über ein Viertel mehr Todkgeborene als bei den nichtjüdischen sich befinden, dürste schwer zu ergründen sein. Es ist indessen sehr möglich, daß dieses ungünstige Verhältniß nnr ein scheinbares ist, da notorisch die Zahl der jüdischen außerchelicheu Geburten gottlob außerordentlich gering ist, mithin ein Vergleich mit den nichljüdischcn unehelichen Geburten überhaupt wegen der Ungleichheit des Materials nicht gut möglich ist Denn im Jahre 1883 wurden im preußischen Staate überhaupt an imchelicheii Kindern geboren 86 593; davon waren von jüdischen Müttern 290 0,3 Prozent. — Von dem designirten Polizeipräsidenten Baron von Richthofcn wird folgendes Gcschichtchen erzählt: Als er in Stolp Landrath war, frng er einst einen Referendar, wie viel Kollegen er habe. Dieser antwortete: ״Außer den Juden sind eS so und so viel." Herr Mn Nichthofen wies aber diese taktlose Bemerkung in energischer Weise zurück und sprach sich entrüstet über die judenfeindlichen Hetzereien auS. * Siegen, 14. Oktober. Unter dem Vorsitz des Herrn GerichtSrathS Strewe war heute, wie dem ״Bcrl. Tagebl." berichtet wird, die Strafkammer des hiesigen Amtsgerichts vereinigt, um ihre Entscheidung über eine von der Staatsanwaltschaft aus Antrag des Hospredigers Stöcker angestrengte Klage wegen öffentlicher Beleidigung zu treffen. Der Angeklagte, Ncdakteur des Siegencr Volksblatts Emil Bommcrt, hatte zur Zeit der letzten Ncichstagswahl zwei Flugblätter zur Bertheidiguug der Kandidatur des fortschrittlichen Kandidaten Reinhard Schmidt aus Elberfeld drucken lassen, deren Inhalt die Unterlage zu der Klage des Hofpredigcrs Stöcker bildet. In dem ersten Flugblatt war u. A. behauptet, ״Herrn Slöcker sei mehrfach uachgewiescn worden, daß er sich der Unwahrheit schuldig gemacht." In dem zweiten Flugblatt war aus den Ausspruch des Kronprinzen hingewieseu, nach welchem die Stöckcr'sche Bewegung eine Schmach für Deutsch- Land sei, sowie darauf, daß die Jenaer theologische Fakultät ein niederschmetterndes Urthci! über dm Hof- Prediger Stöcker gefällt habe. Der Augeklagte erklärte, die Flugblätter seien, während cr sich auf einer AgitationZreise befand, in seiner Druckerei hergestellt und herausgegeben worden, ohne sein Wissen und Willen. Er würde jedoch den Druck derselben, wäre er anwesend gewesen, nicht inhibirt haben, und übernehme die Vertretnng des Inhalts. Der Verteidiger, Schmitz II., wies auf das Urtheil deS Berliner Gerichtshofes hin, in welchem ausgesprochen sei, daß der Hofprediger mehrsach von der Wahrheit abgewichen sei. Der Vertheidiger beantragte zum Beweis die Requirirung der Akten im Prozeß Stöcker c. Bäcker in Berlin. Er beantragte ferner die kommissarische Vernehmung deS Herrn Professor Lipsius über die angeführte Erklärung der Jenaer Fakultät. Ebenso beantragte cr die kommissarische Vernehmung deS Schneidermeisters Grüneberg in Berlin zum Beweise, daß Hödel sowohl wie Nobiling der christlich-sozialen Partei deS Herrn Stöcker angehörtc. Herr Erster Staatsanwalt Dütschke erklärte, er könne die Anklage auf Beleidigung wegen der Stelle in dem ersten Flugblatt, ln welcher behauptet werde, Stöcker habe sich mehrfach Abweichungen von der Wahr׳ heit zu Schulden kommen lassen, nicht ansrecht erhalten! Das Urtheil des Berliner Gerichtshofes habe es bewiesen, daß Herr Stöcker mehrfach Behauptungen als unrichtig zurücknehmen mußte. Bezüglich des zweiten Flugblattes stellte er dem Gerichtshof anheim, über die Ladung der Zeugen zu beschließen. In Bezug auf Hödel scheine ihm allerdings die Mitgliedschaft dessclben bei den Christlich-Sozialen erwiesen, nicht so in Bezug auf Nobiling. Der Gerichtshof verkündigt nach nahezu cinstündiger Bcrathung: Der Beweis, daß Herr Hofprcdiger Stöcker mehrsach von der Wahrheit abgewichen, sei überflüssig, da der Beweis bereits durA das Urtheil des Berliner Gerichtshofes geführt ser. Als Zeugen darüber, daß der Kronprinz dem Kammerzienrath MaguuS gegenüber die Antisemitenbewegung als eine Schmach bezeichnet habe, sind der Herr Oberbürgcrmeister v. Forckenbcck, der Redakteur der Nationalzeitnng, Herr Derneburg und Herr Abgeordneter Ludw. Löwe zu Berlin kommissarisch zu vernehmen. Als Zeugen für die Behauptung, daß Hödel und Nobiling der christlich-sozialen Partei als Mitglieder angchörten, ist der Schneidermeister Grüneberg zu Berlin kommissarisch zu vernehmen. Ferner werden die Akten im Prozeß Stöcker contra Bäcker rcquinrt werden. Gera, Oktober. Die ״Allgem.Flcischerztg." schreibt in ihrer Ausgabe vom 12. Oktober das Folgende: ״Der Stadtrath zu Gera muß aus Leuten bestehen, die nicht viel' Sorgen haben; soweit sind die Herren zn beneiden; aber sic machen sich unnütze Sorgen und werden dadurch ihren Nebetimenschcn unbequem; das ist schon weniger schön. In Gera hat es wahrscheinlich bis vor wenig Jahren überhaupt keine Jlldengcmeinde gegeben; in den letzten Jahren mögen wohl einige sich dort angesiedclt haben; diese haben nun, da die Juden bekanntlich eine eigcnthümliche Manier besitzen, die Thiere zu schlachten, sich einen ״Schächter" engagirt, der ihnen dies nach üblichem Ritus besorgen sollte. Die Geracr Rathsherren haben x