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Jeschurun · 1885-09-23 · Heft 39-40 (23.9.1885) · p. 627

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 39-40 (23.9.1885)
Article
Österreich-Ungarn : Pest [Nachricht]
Date
1885-09-23
Page
627 (sequence 2)
Language
German
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heute an den Minister abgegangen ist und dahin lautet, daß diese Statuten mit wichtigen Grundsätzen der jüdischen Religion kollidiren und zur Genehmigung daher nicht empfohlen werden können. *II* Pest, 16. September. Die ״Neue Jüdische Pcster Zeitung" veröfseutlicht in ihrer heutigen AnSgäbe folgendes Schreiben aus Haranau: 3m Februar des JahreS 1883 wurden unsere jüdischen Schulen behördlich gesperrt, bis die Lehrer ihre Qualifikation nachgewiesen hätten. Nachdem sie die betreffenden vom hiesigen Rabbiner ausgestellten Zeugnisse über ihre Befähigung auf dem Gebiete der hebräischen Wissenschuft und über ihre langjährige erfolgreiche Thatigkeit in ihrem Lehramte beigebracht hatten, wurde ihnen von der Behörde täglich ein ״zweistündiger" NetigionSunterricht bewilligt. Vor der Wiedereröffnung des Unterrichtes untersuchte eine zu diesem Zwecke gewählte Kommission die Schulräume, worauf von den Lehrern der Unterricht wieder ausgenommen wurde. Als sich aber im Frühling des laufenden Jahres hcrauSstellte, daß die Lokalitäten für die große Schülerzahl zu klein waren und die Art und Weise des Unterrichtes sich als nicht genügend erwies, weil jeder Lehrer in jenen kurz bemessenen ״zwei Stunden" mit mehreren Klassen zugleich beschäftigt war, so hielt eS die hiesige Kultusgemeinde für ihre Pflicht, bessere Räume zu beschaffen und die Schüler in entsprechender Weise auf die drei angestcllten Lehrer zu vertheilen. Von dieser Dercinigung der einzelnen Klassen zu einer regulären ReligionSschule wurde die Schulbehörde von der Gemeinde in einem Gesuch um Bestätigung der getroffenen Maßregelung verständigt. Der Schulinspektor in S. a. Ujhely forderte indessen bald die Befähigungszeugnisse der Lehrer, die Zahl der Schüler, den Stundenplan, den Nachweis, daß die Schüler den Unterricht im allgemeinen Wissen - in der öffentlichen Simultanschule besuchen, und ordnete eine sofortige Sperrung der schon in voller Thätigkeit sich befindenden Schule an. Nachdem dieser Anordnung Rechnung getragen war, unterbreitete der hiesige Schulstuhl, dem unsere Schule ein Dorn im Auge zu sein scheint, eine VerläumdungSanklage bei der Oberbehörde. daß in unserer NeligionSschule mehrere schulpflichtige nicht die öffentliche Schule besuchende Zöglinge ausgenommen seien, und ein mehrständiger Unterricht ertheilt werde, als gestattet sei.. ES erwies sich allerdings auS dem Schülerverzeichniß, daß 4 Schüler im Alter von 6 Jahren die NcligiouSschule besuchten, ohne zugleich in die Simultanschule zu gehen; doch waren dieselben beim Beginn des Schuljahres wegen Mangel an Platz von dort abgewiesen worden. ES erwies sich allerdings auch, daß mehr als 2 Stunden täglich Religionsunterricht ertheilt. wurde, doch bestand das ״Mehr" eigentlich bloß darin, daß die Gemeinde die Herren Lehrer beauftragt hatte, das Früh- und Abendgebet zu überwachen, was ja doch nicht als UuterrichtSgegenstand auszufassen ist. Auf diese grundlosen aus Gehässigkeit entsprungenen Klagen hin wurde jeder der Herren Lehrer von der Kongregation in S. a. Ujhely zu einer Geldstrafe von 50 fl. verurtheilt nebst gänzlicher Suspendiruug vom Lehreramte Die bedanernswcrthen Herren haben gegen dieses Urtheil beim Ministerium Rekurs ergriffen. Hoffentlich wird durch dasselbe Recht geschaffen werden. So weit der Berichterstatter. — Cs ist in der That horrend, daß man sich behördlicherseits einmischt, wie viel PrivatreligionSunterricht die Kinder erhalten, insbesondere, da dieselben ihrer allgemeinen Schulpflicht genügen. *;!* Pest, 18. September.- Der hauptstädtische Obernotar Nadi hat in der Matriken-Angelegenheit folgendes Gutachten abgegeben. ״Die Matriken der autonomen orthodoxen Gemeinde werden wohl korrekt geführt, allein, nachdem die Orthodxen in der Hauptftabt den Neologcn gegenüber eine verschwindende Minderheit bilden; nachdem ferner die orthodoxen Gemeinde, welche doch keine eigene Ehcbra Kadischa und keinen eigenen Friedhof besitzt, nur Geburts- und Tranungsregister, nicht aber auch Sterbe-Register führen kann, so möge die ganze jüdische Matrikenfuhrung der Kongreß-Gemeinde zugewiesen werden." Ob der Kultusminister nach diesem Gutachten entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls ist eS schwer ciuzusehen, warum der orthodoxen Gemeinde der Umstand, daß sie sich leider in der Minorität befindet so schwer ungerechnet werden soll, daß sie nun alle Sclstständigkeit verlieren soll. Daß die Pester orthodoxe Gemeinde keinen eigenen Friedhof besitzt, ist bektagenSwerth, doch nicht ihre Schuld, da sie oft, aber vergeblich um die Anweisung eines dazu geeigneten Platzes eingekommen ist. Leider ermangelt das orthodoxe Judenthum auch hierzulande, wie ja gerade in Ihrer geschätzten Zeitschrift von berufener Seite so oft beklagt, einer geeigneten Vertretung; möchte der Weckruf des greisen Nestors unserer Orthodoxie, des hochwürdigcn Samson Raphael Hirsch auch bei unS die Schlafenden und Schläfrigen zu gemeinsamen Handeln aufrütteln. * Lemberg, September. Der hiesige ״Israelit" schreibt: Nach vielfachen Bemühungen ist es unserem Lembcrgcr Kultusvorstande unter werkthatigcr Mithilfe des Herren Rabbiners Ornstein und einiger wohlthä- Ligcr frommer Männer, an deren Spitze die Herren Saul Bernstein und Moses Vombach standen, gelungen, die Angelegenheit deö jüdischen Friedhofs bei der Kluparkower Irrenanstalt ihrem Ende zuzuführen. Jahre hindurch schien es, daß jene Unglücklichen, welche in Geisteönacht in der Knlparkvwer Landes Irrenanstalt

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