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Jeschurun · 1885-09-23 · Heft 39-40 (23.9.1885) · p. 618

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 39-40 (23.9.1885)
Article
Die behördliche Genehmigung zur Anstellung von israelitischen Kultusbeamten in Preußen
Date
1885-09-23
Page
618 (sequence 2)
Language
German
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618 unter der Herrschast des Jndengesehcs von 1847 stehen, gemahnt sein, auf die Einholung dieser Genehmigung sorgfältig zu achten, da die Regierung jetzt auf eine genaue Jnnchaltung der gesetztichen Vorschriften zu dringen scheint. So ist auch kürzlich ein Schächter in Breslau zu einer Strafe von 90 JL vcrurtheilt worden, \mi er seit fünf Jahren bereits als solcher bei der Gemeinde sungirt. Ammkim'ische Sinnen. Von Ben Jonathan. n So praktisch wie die Frage, ebenso praktisch präscntirt sich auch die größere Anzahl der Anskunftgeber. Da ist zunächst der Reverend H. Berkowitz zu Mobile, Ala., ein höchst einsichtsvoller Herr, und so gründlich und so rasch. Was uns Roth thut? Billige Bücher über jüdische Gegenstände in englischer Sprache, die bringen uns Heilung. Er weiß das aus eigener Erfahrung. Als er noch ein Knabe war, da war er sehr eifrig dahinter her alles Mögliche zu erfahren, was auf Judenthum und jüdische Geschichte Bezug hat, und namentlich auch den Grund kennen zu lernen, weshalb er nicht das sei. was seine christlichen Kameraden. Er verstand aber zu wenig Hebräisch und Deutsch, und nur mit großer Mühe konnte er sich einen Band von Geigers Vorlesungen über Judenthmn verschaffen. Darum nun meint er auf Grund dieser eigenen Erfahrungen wäre das beste Mittel zur Hebung des gesunkcueu religiösen Sinnes und Beseitigung des 311• disfcreutismus die Herstellung von billigen englischen Büchern. Ob der ehrwürdige Herr mit seiner eigenen Religiosität nicht recht zufrieden und der Ansicht ist, eS wäre mit ihm besser geworden, wenn er viele englischt Bücher gelesen hätte? Das wäre ein gar artiges Gesiändniß des Rabbiners von Mobile. Nun, es wird meines Erachtens schon genug geschrieben und gedruckt; wenn damit dem Judenthume aufzuhelfen wäre, dann müßte es in Amerika sehr gut damit stehen und die Frage der Herren Loth und Levy wäre in der Thal durchaus überflüssig. Und wenn nun Geigers nihilistische Genossen dessen Werke sämmtlich ins Englische übertragen und in Hunderttausenden von Exemplaren in Amerika für wenige Cents verkaufen würden, wäre dann dem Judenthmn geholfen? Nein, geehrter Herr Rabbi, Sic irren sich. Geigers destruktive Ideen sind leider in Amerika verwirklicht worden, und Sie und Ihre Lehrer und Kollegen haben eö glücklich dahin gebracht, daß man bei uns vor lauter Reform des JudenthumS das Judenthmn in Amcrika'S Gemeinden mit Laternen suchen muß und es in Ihren Gemeinden nicht findet, eS vor Allen aber nicht bei Ihnen und Ihren Kollegen findet. Da kommt nun einer Ihrer Herren Kollegen, Reverend Joseph Bogen ans Greenville, Miss., mit einer anderen Antwort. Dieser weise Mann findet, daß man die Lcistungen unserer Relrgionsschuleu sehr unterschätzt. Da ist Alles vortrefflich. Die Lehrer sind alle vorzüglich, der Unterricht ist ganz ausgezeichnet. Auf Bücher kommt es gar nicht an; jedes Buch kann in der Hand eines weisen Lehrers Großes leisten. Nein, daö Nebel liegt ganz anderswo. Nach der Konfirmation schwindet bei der Jugend das religiöse Interesse gänzlich, und dem muß vorgebeugt werden. Aber wie? Höret und staunet, was der Rabbiner von Greenville offenbart! Man mache die jungen Leute gleich nach der Konfirmation zu Gemeinde- Mitgliedern, dann haben sie ein Interesse an der Gemeinde, dann — und das ist di? Hauptsache — kommen sie zur Predigt des Nabbi'ö, sobald dieser in besondern Fällen für sie etwas ganz Apartes zu predigen hat. Das ist das beste Heilmittel, denn, meint der Rabbi, .מתוך שלא לשמת בא לשש¬ Ist das nicht großartig? Der Prozeß Wer üor dem ZHiimgeriihte l!t Krakau. Krakau, 17. September. Heute gelangte vor dem hiesigen Schwurgerichte der mysteriöse Prozeß wegen der Ermordung der Franziska Mn ich zum dritten Male zur Verhandlung. Bekanntlich basirte in den früheren Verhandlungen die Beweisführung für die Thäterschaft der drei Angeklagten Moses Ritter, dessen Frau Gittel und des Marzellin S t o ch l i n s k i auf dem Geständnisse des Letzteren, daß Gittcl an einem Sonntage Nachmittags (angeblich am ersten Advcntsonntage) im Keller des Ritter der Franziska Mnich, die sich in Folge ihres Liebeöl Verhältnisses mit Ritter in gesegneten Umständen befand, ein Umhängtnch über den Kopf geworfen, er (Stochlinski) der Mnich mit einer Hacke zwei Schläge auf den Kops versetzt und Moses Ritter ihr den Hals mit einem Messer durchschnitten habe. Dieses Geständniß hatte Stochlinski nach seiner Arretirung vor den Gendarmen und später vor dem Bezirksgerichte abgelegt. Bei seinem zweiten Verhöre verwickelte er sich jedoch in Widersprüche, und am 3. April 1682 widerrief er das ganze Geständniß und erklärte, daß er nur um den Mißhandlungen der Gendarmen zu entgehen, die ihm vorgclegten Suggestivfragen als wahr bezeichnet habe. Dennoch sprach die Jury die

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