Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 37 (9.9.1885)
- Article
- Deutschland : Wiesbaden [Nachricht]
- Date
- 1885-09-09
- Page
- 587 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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587 Kreislanbrathe Anzeige zu machen, welcher das Gutachten dcö Königlichen KreisphysikuS über die erforderliche Fertigkeit in Ausführung der Operation, di'eKenntniß der Nachbehandlung der Wunde, und des betreffenden Be.zirksrabbiuerS über die Qualifikation dcö GesuchstellerS einzieht und die Genehnrigung zur Ausübung jener Funktion auöfertigt. 2) Daö Messer, sowie das Klemmzängchen muß vor der Einwickelnng des Kindes mit einer vierprozentigen Salicylwatic sorgfältig abgewischt und die Klinge des Messers hierauf bis znm Gebrauch in ein Glas mit drciprozentigcm Karbolwasser gestellt werden. . 3) Das bei der Bcschncidung zur Anwendung fomntcnbe viereckige Kissen sowie der wurstige Ring müssen häufig erneuert, vor jeder Beschneidung mit absolut reinem Leinen neu überzogen oder umwickelt werden. 4) Der Bcschneider muß unmittelbar vor dem Akt seine Hände sorgfältig mit Seife waschen, Nägel und Nagelfalze mit einer guten Nagelbürste reinigen und dabei insbesondere Bedacht haben, daß unter den Nägeln, namentlich unter den zugespitzten Danmennägcln, kein Schmutz sitzen bleibt. Außerdem sind dann die Hände noch mit dreiprozentigem Karbolwasscr zu waschen. 5) Das AuSsaugen der Wunde und die Bespritzung derselben mittelst WcincS ans dem Munde (d. h. die Meziza) ist strengstenS untersagt. Statt dessen soll durch leichten Druck mittelst eines in Wein getauchten Läppchens von Borlint das in der Wunde befindliche Blut entfernt werden. 6) Die Wunde ist mit einem entsprechend lang und breit zuaespitzten Streifen von zehn Prozent Borlint oder mit von sachverständiger Seite aseptisch gemachtem und bis zur Anwendung in einem luftdicht verschlossenen Glase ausbewahrten Zunder zu verbinden und der Verband mit einem Heftpflasterstreifchen zu befestigen. Die Umgebung ist mit einsacher Verbandwatte oder mit Borlint abzutrocknen. 7) Zum nachträglichen Abtupfen der Flüssigkeit und der Blulrcste in der Umgebung der Wunde darf nur ein ganz neuer Schwamm, der vorher in fünfprozentigcs Karbolwasscr gelegt unb ausgedrückt worben war, ober Salicylwatte benutzt werden. 8) Eine jede Beschneidung darf nur in Gegenwart oder mit schriftlicher Zustimmung eines approbirten Arztes, welcher vorher das Kind untersucht hat, vorgenommen werden. Bei jedem üblen Zufalle, namentlich sobald die Blutung sehr bedeutend ist, insbessdere wenn sie aus einer Schlagader kommt und stoßweise aus dem Gefäße herausspritzt, ist sofort ein Arzt herbeizurufcn. Bis zur Ankunft des Arztes hat der Beschneider die Kompression der Wunde vorzunehmen. 9) Sobald ein Beschneider an einem auf andere übertragbaren Leiden erkrankt, hat derselbe bis zur völligen Wiederherstellung der Vornähme von Beschncibungen sich zu enthalten. 10) Falls die Nachbehandlung der Wunde nicht durch einen approbirten Arzt geleitet wird, so hat der Beschneider die Pflegerin des Kindes anznweiscn, nach Abfall deS ersten Verbandes die Wunde stets sorfältig mit Borlint, der mit der in den Apotheken käuflichen Borsalbe destrichen ist, zu verbinden. O c st e r r e i ch - U n g a r n. *II* Pest, 28. August. Der ״Neuen Fr. Presse" wird Folgendes tclearaphirt, welches der Kuriosität wegen, Erwähnung verdient: Während der Eutrevuetage kamen hier zahlreiche Tascheudicbstähle vor, nach deren Thater vergeblich gefahndet wurde. Heute wurde dieses Individuum in der Person des antisemitischen ״Schriftstellers״ Martin Schreian aus Wien eruirt und verhaftet. Schreian hat erst im November vorigen Jahres eine längere Strafe wegen Diebstahls abgcbußt. Auch die Göttin des Langfingers wurde in Hast genommen. *||* Pest, 4. September. Wie die ״Neue jüdische Pester Zcitg." soeben erfährt, ist auch den! Oberrabbiner der Gemeinde Ungvür die Matriken-Führung entzogen. Sie bemerkt dazu, daß es ein höchst trauriges Zeichen sei, wenn die orthodoxe Kanzlei in dem Maße allen Einfluß cingcbüßt hat, daß sie nicht einmal die bcdentendstcn Männer der ungarischen Judenheit vor derartigen Verunglimpfungen schützen kann. *|'|* Pest 4. September, lieber die Glcmbokaer Mordaffäre sind noch folgende Details bisher bekannt geworden: Ermordet wurden der Schenkwirt!) Max Roller, seine Frau Golde, die Tochter der beiden, Pepi, der -Sohn Moriz, die Nichte Anna Haller und der Diener Leo Baran. Den zweiten Sohn Noller'S, Wilhelm, fand man schrecklich verstümmelt und in bewußtlosem Zustande im Winkel des Zimmers, in welchem die Misstthäter gehaust hatten. Es ist keine Aussicht vorhanden, ihn am Leben zu. erhalten. Der Schcukwirth Max Roller wurde mit Axthieben und Messerstichen fürchterlich zugerichtet, sein Gesicht ist bis zur Unkenntlichkeit verunstattcl und sein Körper mit zahllosen Wunden bedeckt. In ebenso unmenschlicher Weise sind die Angehörigen Notlcr's ermordet worden. Die Wütheriche plünderten svdauu sämmtliche in der Wohnung des jüdische:; Schenkwirthes befindlichen Werthgegenstände. Von der Familie Rotier'S blrebeu nur noch ein 6 Monate altes Kind und zwei Mädchen im Alter von 10 und 13 Jahren am Leben. Während des grauenhaften MassakrcS hatten sie sich in den Betten unter Polstern und Decken versteckt. Ans Grund der Schilderungen der geretteten Kinder wurden vier! Bauern, die in ben vmachbaneu Dörfern ihren Wohn-! sitz haben, als der That verdächtig festgenvmmen;!. weitere Recherchen sind im Zuge. .