Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1885)
- Article
- Deutschland : Hannover [Nachricht]
- Date
- 1885-09-03
- Page
- 569 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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M 36. Jeschuriln. Korrespoudcllzcu itnb Nachrichtci! Deutschland. # Hannover, 1. September. Soeben wird der Rechenschaftsbericht über die Verwaltung des Vereins zur Unterstützung israelitischer Armen und Beseitigung der Hausbettelei in der Synagogengemeinde zu Hannover pro April 1884/85 ausgegeben. Die Einnahme betrug 12 519.31 0/6, die Ausgabe 12 736.12 0/6, der Ausfall von 216.81 0/6 wurde aus den früheren Reserven gedeckt, welche am Schluß der Periode noch 1731.23 0/6 betragen. Der Vorstand konstatirt, daß ״nur ein mäßiger Theil" der Untcrstützungsgesuche befriedigt werden konnte. Es wurden 22 größtentheils Erwerbsunfähige in regelmäßige!» Raten mit 2205.40 0/6. unterstützt und an einmaligen Geldzuwendungen an hiesige Arme 3619.60 0/6 verausgabt. 21 Parteien erhielten Darlehen int Gesammtbetrage von 3423 JL — Für 1250 durchreisende Arme wurden 3532.75 0/6 in Anspruch genommen. Auch in diesem Jahre wurden in Gemeinschaft mit der Armenpflege der Synagogenkommission den Armen während der drei Wintermonate Naturalien verabfolgt, und zwar 1741 Scheffel Kohlen, 10 670 kg Kartoffeln, 1381 kg Hülsenfrüchte und 3594 kg Brod, tHeils unentgeltlich, theils zum halben Selbstkostenpreis. Ebenso wurden auch die Armen zum Peßachfeste unterstützt. Der Bericht gedenkt zum Schlüsse der Ausweisungen in folgenden Worten: ״Wie in anderen Provinzen des Königreichs Preußen, so hat sich auch die Königliche Polizeidirektion hicrselbst vor kurzer Zeit veranlaßt gesehen, einem erheblichen Theilc der hier anwesenden Ausländer, zu dem auch eine große Menge der von uns bislang unterstützten jüdischen Armen gehört, den ferneren Aufenthalt im Königreich Preußen zu verbieten, und ihnen aufgegebcn, binnen einer kürzeren oder längeren Frist das diesseitige Staatsgebiet zu verlassen. Nach zuverlässigen Mittheilungen steht auch einen! großen Theil der übrigen hier anwesenden ausländischen Armen die Ausweisung binnen Kurzem bevor. Unter den Ausgewiesencn besinden sich Familien, welche sich schon seit zehn und mehr Jahren hier aufhalten, und die sich zum Theil, auch ohne die Hülfe der Genleinde und unseres Vereins in Anspruch zu nehmen, anständig ernährt haben. Für die durch die Ausweisung Betroffenen, ist natürlich diese Maßrege! höchst bedauerlich. Der Gesammtvorstand glaubt nun einmüthig diesen traurigen Zustand, durch welchen arme verlassene Familien, die zum Theil sich eines großen Kindersegens erfreuen, in die weite Ferne und in ein ungewisses Loos Hinausgetrieben werden, soweit es in seinen Kräften steht, dadurch etwas mildern zu sollen, daß er die Ausgewiesenen auf dem billigsten 569 Wege per Eisenbahn, sei es in ihre russische oder öfterreichische Heimath, sei es nach ihrer eigenen Bestimmung in ein von ihnen gewähltes fremdes Land expediren läßt, da dieselben sonst genöthigt sein würden, die weite Reise mit ihren Familien zu Fuße anzutreten. Außer den nöthigsten Zchrungskosten werden denselben je nach ihrer Würdigkeit sowie mit Rücksicht auf ihre Befähigung oder Nichtbcfähigung, sich außerhalb eine neue Existenz gründen zu können, noch kleine mäßige Beträge in baarem Gelde eingehändigt." Die Vereins- Verwaltung ist eifrig bemüht, den Zwecken des Vereins möglichst gerecht zu werden. Der Rückgang in den Einnahmen und die!uangelnde Zunahnre in dem Bestand der Mitglieder läßt allerdings für die Entwickelung des Vereins fürchten. C. Berlin, 28. August. Der in dieser Zeitschrift seinerzeit sehr eingehend und sachgemäß besprochene Erlaß des Herrn Kultus- und Unterrichtsministers vom 18. Juni 1884, nach dessem ersten Punkte für die Anfertigung der schriftlichen Arbeiten in der Reife- Prüfung seitens der jüdischen Schüler eine Dispensation vom Schreiben a'm Sonnabend nicht beansprucht werden kann, vielmehr gefordert werden muß, daß diejcnigcn von ihnen, welche die Reifeprüfung ablegen wollen, sich auch den vorschriftsmäßigen Anforderungen unterwerfen und eventuell am Sonnabend sich der Anfertigung einer schriftlichen Arbeit unterziehen, hat hiersclbst schon vor Kurzem sich in seinen vollen Konscqucnzcn gezeigt. Ein Abiturient war nach vergebliehen an den Direktor des Gymnasiums gestellten Bitten, die fünf schriftlichen Arbeiten statt am Montag am Donnerstag beginnen zu lassen, damit der Sonnabend nicht in die Examenstage falle, gezwungen, von der Reifeprüfung zurückzutreten. Das Traurigste in der ganzen Angelegenheit ist aber, daß sich ein Rabbiner bereit gefunden hat, dem Schulrathe des betreffenden Gymnasiums auf dessen diesbezügliche Anfrage zu erklären, das Schreiben am Sonnabend sei in diesem Falle religionsgesetzlich gestattet, ז־עא דמלבוו/א הנא! Wenn wir allerdings soweit gekonunen sind, da istS traurig bestellt ums Judenthnm; da sind wir der Willkür vollständig prcisgcgeben. Hier heißt's, gemeinsam handeln und offen vor der Welt solche sich ״Rabbiner" nennende Persönlichkeiten mit ihrem wahren Namen zu bezeichnen. Berlin, 28. August. Leider kann ich den Lesern Ihres geschätzten Blattes dies Mal nur betrübende Nachrichten von hier überbringen, Nachrichten, die wahrlich geeignet sind, in dieser Zeit des שבהן לב Stoff zum Nachdenken und zur Einkehr in sich selbst zu geben. Die Orachensaat des Antisemitismus, seit Jahren gepflegt und gefördert, hat üppige Früchte getragen, und wieder sind es die opfermuthigen Vertreter