Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1885)
- Article
- Österreich-Ungarn : aus Ungarn [Nachricht]
- Date
- 1885-08-20
- Page
- 540 (sequence 2)
- Language
- German
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540 werde, möchten aber vor allzu sanguinischen Hoffnungen warnen, als ob die ersehnte Reorganisation der Durchfnhrungökommission nun wirklich ernstlichst erfolgen werde. Holland. ש Amsterdam, 13. August. Die hundertste Generalversammlung der im Jahre 1784 gegründeten ״Maatschappy Tot Nut van'l Algemcen" hat wiederum einmal — Holland gerettet, wie nachfolgender Bericht zum Ruhme dieser Gesellschaft kund und zu wissen thun soll. Die ursprünglichen Statuten derselben hatten, wie übrigens für eine Vereinigung zum Nutzen der Allgemeinheit selbstverständlich, in ihrem Hauptartikel nichts ausgesprochen Konfessionelles enthalten; später brachte man die ״christlichen Prinzipien" hierein. Jetzt sollen die Statuten revidirt werden, und cs handelt sich in der Hauptsache darum, ob die konfessionelle Färbung bcibehaltcn werden solle, oder nicht. Gestern, am zweiten Sitzungötage, wurde der Entwurf der Revisions-Kommission zur Debatte gestellt, für Artikel 1 und 2 war die folgende Fassung vorgeschlagen: Artikel 1. Zweck der Gesellschaft ist: nach den Prinzipien der christlichen Religion allgemeines Volksglück zu befördern. Zu diesem Zwecke strebt sie dadurch mitznwirken cm der Verbesserung des geistigen, sittlichen und gesellschaftlichen Zustandes deS Volkes, speziell dadurch, daß sie Einfluß auSübt auf Erziehung und Unterricht, auf die Veredlung der VolkSanschauuugen und Beförderung sowohl der Arbeitskraft als Lebensart der Arbeiter. — Art. 2. Die Gesellschaft erstrebt die Erreichung ihres Zweckes unabhängig von irgend einer kirchlichen oder politischen Partei. — Die Departements Amsterdam, Groningen und Melp brachten als Amendement folgende Fassung für Art. 1 ein: ״Zweck der Gesellschaft ist: ״allgemeines Volköglück zu.verbreiten". Herr Mouthaan, Abgeordneter für Amsterdam, vertheidigt das Amendement. Vor Allein wünscht er, den Artikel kürzer und dadurch bestimmter zu fassen. Bezüglich der Worte ״nach den Prinzipien der christlichen Religion" berufe die Kommission sich auf die Tradition, Redner könne ihr keinen besonderen Werth beilegen, da sie nicht in der ältesten Vergangenheit der Gesellschaft, in ihren ersten Statuten, wurzele. Die Kommission behaupte, daß die Weglassung dieser Worte zu verkehrten Schlußfolgerungen leiten könne, er sei im Gegcutheil der Ansicht, daß gerade diese Weglassung jeder falschen Schlußsolgenmg Vorbeuge. Nicht der gleiche Glaube, sondern das gleiche Ziel sei das Einigungsband der Gesellschaft. — Namens der Kommission vertheidigt Mr. Grccve ihren Entwurf. Die Kommission habe sich gefragt, ob sie die bestehenden Statuten für null und nichtig erklären, oder ob sie dieselben unter Beibehaltung des enthaltenen Guten nur verbessern solle; die Majorität sei der Ansicht,׳ die Worte ״nach den Prinzipien der christlichen Religion" müßten beidehalten werden. Zu allererst aus Grund der Tradition, deren Werth man nicht so gering anschlagen solle; daß die Worte in den allerersten Statuten nicht aufgenommen worden seien, sei leicht erklärbar, man habe cs als selbstverständlich und deshalb der Erwähnung nnuöthig erachtet; später hätten die Umstände deren Aufnähme als wünschcnöwerth erscheinen lassen, und von diesem Momente an sei es weder rathsam noch uöthig, sie zu streichen. Sie hätten Nieniand Anstoß gegeben: Den Christen natürlich nicht, aber auch nicht den Juden (?), da Jeder ihre Absicht begreife (?). — Departement Harlingen erklärt sich für das Amendement. — Der Abgeordnete für De Nyp bricht eine Lanze für den KommissionS-Entwurf. Wegen weniger Israeliten und Ungläubigen verlange man, daß die christliche Religion nicht erwähnt werde; man werde doch etwa nicht verlangen wollen, daß nach heidnischen Prinzipien ans Werk gegangen werde. Wolle man ״Humanitären Prinzipien" folgen, dann wurde diese Humanität doch mit der christlichen Religion übereinstinnnen müssen. (Zeichen von Ungeduld, Rufe: Schluß! Abstimmen! Redner ist nicht inehr zu verstehen.) Nachdem noch Departement Joure gegen, Groningen als Mitantragstellcr für das Amendement gesprochen, wird dasselbe in der Abstimmung mit 536 gegen 386 Stimmen verworfen. Die konsessionelle Fassung wird also beidehalten und nun-lieb Nedcrland magst ruhig sein Fest steht im Christcnthum ״Tot Nut van't Allgemein". Frankreich. *** Paris, 16. August. Im Beginne der dieswöchentlichen Sidra, 5. B. M., K. 16, V. 20, heißt cs: ״Recht, Recht verfolge, damit Du lebest und das Land in Besitz nehmest." Unsere Feinde behaupten, wir Inden beherrschen Lhatjächlich die Welt. Was wir ihnen zugeben können, ist die Thatsache, daß die Verfokgung des Weges des Rechts und der Rechtlichkeit uns die Anerkennung und das Zutrauen der Welt erobert. Ein bedeutendes hiesiges Blatt, ״Der Voltaire", erzählt Folgendes: Als Bontoux am Tage nach dem Krach der Union generale arretirt war, begab sich der päpstliche Nuntius in Paris zum Justizmiuister Humbert, um ihn zu bitten, den Angeklagten doch gegen Kaution vorläufig aus der Haft zu entlassen. ״Unrnöglich!" erwiderte der Minister. ״Fürchtet Ew. Exzellenz übrigens, daß der Papst durch den Krach persönlich mit betroffen wäre?" ״Ich glaube es nicht," antwortete Herr Czaki, ״denn es ist traditionell im Vatikan, das Geld stets nur jüdischen Banketablissements anznvertrauen." Herr Prague bemerkt in den ״Arch. Jsr." hierzu: Wenn auch nur als Geldschränke Hy-