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Jeschurun · 1885-08-13 · Heft 33 (13.8.1885) · p. 527

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 33 (13.8.1885)
Article
Frankreich : Paris [Nachricht]
Date
1885-08-13
Page
527 (sequence 2)
Language
German
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527 dcö Arbeitslohnes rc. 7) Verbot des Genusses eines Gliedes von einem Thiere, das noch lebt. Das sogenannte Gesetz des Ewer min hachai nach allen speziellen Bestimmungen. 7) Gebot der Rechtspflege, Einsetzung von Richtern selbst in den kleinsten Ortschäften rc. — So lange die Ehescheidung gesetzlich unmöglich war, fehlte es nicht an der Versuchung und Verführung, den Artikel 7 der obigen Bestimmungen zu übertreten. Wir wollen durchaus nicht sagen, daß die Sittlichkeit Frankreichs bisher mehr in Argem lag als in anderen Ländern. Ern Blick auf die belletristische Literatur dieses Landes indessen zeigt uns häufig, daß das Verbrechen des Ehebruchs wenn auch nie entschuldigt, so doch zu milde verurtheilt wird. (Wollt Ihr nicht mildernde Umstände gelten lassen, sagt man, wenn die Frau eines Mannes strauchelt, der wegen schwerer Verbrechen zu lebenslänglicher oder langjähriger Hast verurtheilt ist rc. rc.?) Wir erinnern daran, daß der deutsche Kronprinz seiner Zeit vor der Jmportirnng leichter französischer Bühnenwerke warnte. Wir glauben, daß unser Glaubensgenosse als Promoteur der Wiedereinführung der Scheidung in seinem Lande einen patriotischen großen, segensreichen Dienst geleistet hat; selbst wenn auch von der Erfüllung der für uns auch den Nichtjuden gegenüber geltenden Pflicht לפני עור לא תתן מכשול nicht die Rede gewesen sein konnte. England. §§ London, 7. August. Der Board of DeputieS hatte den Beschluß gefaßt, bei der Negierung um Hülse für die unterdrückten und gemißhandelten Juden in Rumänien zu bitten. Eine Delegation desselben wurde heute von Lord Salisbury empfangen, welcher das Anliegen wohlwollend anhörte und erklärte, daß er England als Mitunterzeichncr des Berliner Vertrages ebenso berechtigt wie verpflichtet halte, in dieser Sache zu interveniren. Die Regierung beklage aufs Lebhafteste das in Rumänien in der Gesetzgebung und Gesetzeshoudlzadung zu Tage tretende Vorurtheil gegen die Juden dieses Landes; sie werde nach Kräften und nach Maßgabe der thatsächlichen Umstände sich bemühen, die jüdischen Verhältnisse in Rumänien einer Bcssergestaltung entgegenzuführen. Es sei dieses sreilich schwierig, da internationale Angelegenheiten einer überaus vorsichtigen Behandlung unterzogen werden müßten. Rumänien. ...x Bukarest, 2. August. Von Rumänien erwartet man im Auslände sicherlich keine freudige Kunde, und auch ich bin nicht in der Lage, Ihnen dieses Mal eine solche zuksmmen zu lassen. So wird aus Suliza im Distrikt Botoscham gemeldet, daß daselbst der Befehl ergangen ist, alle Juden auS den Dörfern zu verweisen. Es wurde denn auch ein in einer Mühle angestelltcr junger Mann aufgegrisfen und gefesselt dem Unterpräsidcnten in Botoschani zugeführt. Dieser empfing ihn und seine' Begleiter mit dem Ausruf: Warum nehmt ihr die Juden gefangen? Ihr sollt sie todtschtagcn und mir dann bringen! — In 91 oman ist den jüdischen Maklern verboten worden, auf den Vikhmärktcn Geschäfte zu vermitteln. Dadurch sind etwa zwanzig Familien brodloS geworden. Freilich kann sich dieser UkaS eines allmächtigen rumänischen Polizeiherrn auf kein Gesetz stützen — aber das geiurt nicht; die Juden stehen eben außerhalb des Gesetzes, oder eS c-xistirt das generelle Gesetz, sie zu quälen und zu bedrücken, wo man kann. Es liegt gegen sie nicht das Allermindcste vor. Sie sind gute Rumänen und erziehen ihre Kinder in der nationalen Bildung. AuS allen Städten liegen Berichte vor, daß die jüdischen Schüler sich in den öffentlichen Lehranstalten durch Fleiß, Fortschritt und Betragen vor Allen anderen auszeichncn. Das Hilst aber Alles nichts; man feindet sie an und will sie ausrotten, daß ihr Name nicht mehr gedacht werde, soweit die rumänische Zunge reicht. % Fokschcrn, im Juli. Dem ״Hamagid" wird von hier folgendes berichtet. In dem bei Plojesti belegencn Orte Mosil wurde von der Behörde, wie anderswo, daö Hausirgesctz gegen die Juden mit aller Strenge zur Ausführung gebracht. Unerbittlich wurden die armen jüdischen Handelsleute von dem Markte verwiesen, mehr als zweihundert Familien sahen sich dadurch in ihrem kärglichen Erwerbe bedroht. Herr Elasar Fisch Hof in Fokschan nahm sich der Bedrängten an. Er verwandte sich in eindringlichster Weise für sie bei der Behörde und cS gelang ihm auch, das Herz derselben zu rühren und milde zu stimmen. Der harte Befehl wurde zurückgenommen, so daß die kleinen Händler ungestört jetzt den Markt wiederum besuchen dürfen. Je seltener eine solche milde Handhabung deS Gesetzes ist, desto größere Beachtung verdient diese Ausnähme; Anerkennung auch dem wackeren Glaubensgenossen, der sich seiner Brüder so kräftig angenommen. Amerika. * Newhork, 30. Juli. Nach einer neueren Statistik existircn — so schreibt die Newyorker jüdische Zeitung —י in Newyork nicht weniger als 1200 Seelsorger. Unter diesen befanden sich 737 jüdische. Dabei sind natürlich die מסדרי קידושין,הזגים und מוחלים, welche hierzulande den Titel ״Reverend" führen, mit inbegriffen.

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