Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1885)
- Article
- Österreich-Ungarn : Preßburg [Nachricht]
- Date
- 1885-08-13
- Page
- 526 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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526 sondenz, Wechsel׳ und Waarenkunde, Rechnen, Gcographie, Geschichte, VatcrlandSkunde, Naturgeschichte und Physik, Schönschreiben und Zeichnen, durch bewährte Lehrkräfte vorgctragen werden. Bei der Kreirung dieser Schule hat der Gcmcindevorstand sein besonderes?lugenmerk darauf gerichtet, daß an der zu eröffnenden Schule den Zöglingen ein gründlicher und ausgiebiger Unterricht in der Religion und im Hebräischen crthcilt werde, damit dieselben sich nicht blos in den angeführten, fürs praktische Leben nothwendigen Wissenschaften die crfordcrlichen Kenntnisse erwerben, sondern daß sie auch das in der Volksschule erworbene hebräische Wissen erweitern und in deni Glauben erstarken, wozu ihnen in anderen ähnlichen Lehranstalten die Gelegenheit nicht geboten wird. Wie dringend nothwendig die JnSlebenrusimg einer solchen Schule ist. werden alle jene Eltern arrew kennen, die mit trauerndem Herzen die Erfahrung gc macht haben, rvie unsere Jugend, sobald sie die Volksschule verläßt, das Hebräische, weil ihr die Gelegenheit zur Fortsetzung dieses Studiums mangelt, immer mehr vernachlässigt, ihr religiöses Gefühl allmälig erkältet, und endlich unserem Glauben ganz entfremdet wird. Das geeigneteste Mittel zur Verbesserung dieses traurigen, immer mehr um sich greifenden Uebelstandcs, glaubt der Vorstand in dem fortgesetzten und gründlichen Unterricht im Hebräischen und in der Religion gefunden zu haben, weshalb er auch an der zu crösfncndcn Handelsschule diesen! Unterricht das möglichst erweiterteAnömaß einzuräurnen gedenkt. Wir zweifeln nicht, daß jene Eltern, welchen außer der fürs bürgerlichc Leben nöthigen Ausbildung ihrer Kinder auch noch deren künftiges religiöses Leben am Herzen liegt, gerne die Gelegenheit ergreifen werden, ihre Kinder eine Schule besuchen zu lassen, in welcher dieselben sich nicht blos in den erwähnten Fachwissenschaften gründliches Wissen aneignen können, sondern auch zu religiösen, glaubenStreucn Inden erzogen werden. Die Eröffnung des ersten Jahrganges dieser Handelsschule findet am 5. Oktober d. I. statt, und werden Schüler mit gutem Fortgangszeugnisse aus der 4.VolkSschul-Klasse oder nach abgelegten Ausnahmsprüfnng aus den Lehrgcgenständen dieser Klasse ausgenommen. Die Schüler-Aufnahme findet, vom 15. August angefangen, in der Notariats- Kanzlei der hiesigen orthod. isr. Kultusgemeinde statt, wo auch jede hierauf bezügliche mündliche und jchriftliche?lusknnft bereitwilligst crthcilt wird." zr Bmla (Galizien), Juli. Kürzlich verstarb hier Herr David Spieler in den! hohen?lltcr von 102 Jahren, welcher in seinem dritten Lebensjahre erblindet war. Er war ein sehr geschickter Uhrmacher und trefflicher Violinspieler. Frankreich. Paris, 7. Ängust. Der Hauptvertreter Italiens bei der gegenwärtig hier vereinigten Münzkonserenz der Union Latinc ist unser Glaubensgenosse Luigi Luzatti, Professor der Staatswissenschaft, Deputirter und UnterstaatSsckrrtär. Derselbe schrieb in! vorigen Jahre in das Montesiorealbum des ״Bcssiilv" die Worte: ״Den fanatischen Horden, die, des Mittelalters tragische Schrecken erneuernd, noch jetzt die Juden verfolgen, antwortest Du, verehrcnswerther Greis, durch Gute und Wohlthätigkcit. Dein LicbeSwerk ergießt sich wie Than auf die Menschen jeder Abstammung und jedweder Religion, verbündet durch die Gemeinsamkeit des Leidens." Der״Un. Isr." bringt diese Notiz in derselben Nummer, in der er die Auffindung eines Mannskriptes in Nizza erwähnt, welches in einer Ordonnanz des Königs von Sardinien den Nizzaer Juden Privilegien verleiht, unter anderen die Diepcnsirung von dem Schandflecken, den die Inden als Erkennungszeichen tragen mußten. — Ein Rückblick auf die gegenwärtige Legislaturperiode der französischen Kammern, deren Schluß diese Woche eintreten wird, zeigte uns den hervorragenden Antheil, den unsere Glaubensgenossen an dm Arbeiten und Resultaten der gesetzgebenden Faktoren genommen. Erwähnen wir heute nur die Wiederherstellung der Ehescheidung, die so viele Franzosen befreit, die nicht durch religiöse Pflicht sich gezwungen sehen, trotz der gerichttich ausgesprochenen separtiou de corps et dien8 wie solche bei der bisherigen Gesetzgebung bereits in dringcndcn Fallen gewährt wurde, ewig ihr Ehejoch zu tragen. Die Geicchtigkeit und die Gleichstellung aller religiösen Kultur gebot Wiedereinführung desdivoree. Wir wissen nicht, wie weit das Judcnrhum des Herrn Naqnct denselben etwa bei dieser Gcsctzesprüposition inspirirt hat. In jedem Falle erinnert die beispiellos hartnäckige Beharriichkcit, mit welcher er in jeder Session einen Gesctzentwnrs wiedereinbrachte, der in der vorhergehenden Session stets und oft mit großer Majorität verworfen war, an die feste UeberzeugnngStreue, mit der das Judenthum seine Wahrheit durch alle Zeiten und feind׳ liche Welten gerettet und Zum Siege führt. Das Judenthuni ist als die ewig wahre und wirklich universelle Religion das einzige Bckeuutniß, das nicht nur einen GesctzeSkodex für seine engeren Anhänger, die der Pricsleraufgabe für die Menschheit gewidmet sind, aufgestellt hat, sondern auch eine Religion für alle Menschen lehrt, die nicht in seinen besonderen Orden ciutrcten wollen, sondern nur die hohen heiligen allgemeinen Mcnschenpflichten zu erfüllen bestrebt sein müssen. Die Grundpfeiler dieses GesetzdaueS sind die sieben nvachidischm Gesetze. Talmnd-Sanhedrin 50. 1) Verbot des Götzendienstes. 2) Verbot der Lästerung des Ewigen. 3) Verbot des Mordes. 4) Verbot des Ehebruchs, der Blutschande rc. nach den speziellen Bestimmungen. 5) Verbot dcS Raubes und Diebstahls, Zurückhaltung