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Jeschurun · 1885-08-13 · Heft 33 (13.8.1885) · p. 525

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 33 (13.8.1885)
Article
Österreich-Ungarn : Lemberg [Nachricht]
Date
1885-08-13
Page
525 (sequence 2)
Language
German
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525 sie sich von Freitag Sonnenuntergang bis SamStag Sonnenuntergang jedweder Arbeit enthalten und den ganzen Tag dem Gottesdienste, der Erbauung durch Lehre und der Erholung mit Ausschluß aller lärmenden Vergnügungen widmen, so daß sic schon hiedurch der Tendenz der hohen Gesetzgebung vollständig Genüge leisten. Hingegen wird dem jüdischen Arbciterstandc ein unberechenbar großer Schaden sowohl in moralischer als materieller Hinsicht zugefügt, wenn derselbe nngeachtet dessen auch noch zur ÄrbcitSenthaltung am Sonntage, somit zu einer wöchentlichen Arbeitseinstellung durch volle 00 Stunden, von Freitag Abend bis Montag Früh, gcnöthigt wird. Denn eine so große ArbeitSpause ist nicht nur geeignet, Entwöhnung und ArbeitSunlnst herbeizuführen, sondern bedeutet in der Zeit von Samstag Abend bis Montag Früh für den jüdischen Arbeiter den einfachen schädlichen Müßiggang, da der Sonntag für denselben keinen religiösen Charakter besitzt und die unausgefüllte Zeit in Ermangelung eines Rnhebedürfnisscs, ihn nur zu Exzessen und Ausschreitungen jeder Art verleiten müßte. Die übermäßige und überflüssige Arbeitseinstellung ist aber nicht nur für den moralischen Zustand des jüdischen ArbeiterstandeS in höchstem Grade bedenklich, sondern bedroht denselben geradezu mit materiellem Ruin. Denn wie soll der jüdische Handwerker und Arbeiter bei der großen allgemeinen Konkurrenz finanziell bestehen können, wenn er in jeder Woche regelmäßig dritthalb (2V2) Tage feiern müßte, somit nur 4'/2 Tage der Arbeit widmen könnte? Kein Arbeitgeber wird gegen sein Interesse Arbeiter engagiren, welche jede Woche die Arbeit ans 60 Stunden unterbrechen, und so wird einem großen Theile der jüdischen Bevölkerung die Existcnzmöglichkeit entzogen oder doch auf ein so geringes Maß reduzirt werden, daß das Wachsthum deS Proletariats bei demselben ganz enorm zunehmen müßte. Denn bis nun konnten die Unternehmer Arbeiter beider Konfessionen mit Erfolg beschäftigen, und es so einrichten, daß die christlichen Arbeiter atu Sabbath, die jüdischen Arbeiter am Sonntage thätig waren. Diese zwccknläßige Einrichtung wird nun durch das neue Gesetz beseitigt und der jüdische Arbeiter fast unbrauchbar gemacht, wenn er nicht seine Religion vcrläugncn will. Aber auch der selbstständige jüdische Handwerker und Gewcrbsmann, der schon gegenwärtig nur mit Mühe seine Bedürfnisse aufbringt, wird nicht mehr im Stande sein, sich und seine Familie zu erhalten, sowie seine Schuldigkeiten gegen Staat und Gesellschaft zu erfüllen, wenn er wegen wöchentlich sechzigstündiger Arbeitspause den großten Theil seiner Kundschaft verlieren und durch Ent- Ziehung von 52 weiteren Arbeitstagen jährlich eine esfektive Einbuße am Verdienst erleiden, die durch gar nichts zu ersetzen sein wird. Niemals und jogar zur Zeit, als ^daS hohe Staatsgrundgesetz vom 21. Juli 1867, Nr. 142 N.G.B., noch nicht bestand, ist es dem jüdischeu Arbeiter verwehrt gewesen, am Sonntage bei sich zu Hanse zu arbeiten, um so beschwerender ntuß es erscheinen, daß ihm jetzt trotz des Staatsgrundgesetzes nicht einmal die Hausarbeit gestattet wird, obwohl dieser Tag für seine Konfession keinerlei religiöse Bedeutung hat und er am Sabbath hinlänglich anöruhte. Da eS in der Absicht der hohen Gesetzgebung unmöglich gelegen sein konnte, die gefertigten jüdischen Arbeiter vor die Alternative zu stellen: entweder ihr Ncligionsgesctz zu verleugnen oder aber zu Grunde zu gehen, sowie in Erwägung, daß das Gesetz über die Sonntagsruhe cS der hohen Negierung vorbehielt» in bcrücksichtignngSwürdigen Fällen Ausnahmen und Dispensen von der Sonntagsruhe zu crthcilcn, wagen cS die unterthänigst Gefertigten, zur Abwendung des ihnen und ihren Familien drohenden Ruincs ehrfurchtsvoll zu bitten: Das hohe k. k. Ministerium des Innern geruhe den erwähnten Uebclständcn abzuhelsen, allenfalls eine Verordnung zu erlassen, daß diejenigen jüdischen Handwerker, Arbeiter und GewerbSleute, welche die Sabbathruhe nachweislich einhalten. von der Beobachtung der Sonntagsruhe dispensirt würden. — Die hiesige ״Gazeta Lwowska" veröfseutlicht ein ihr von der' Schulleitung RadonrySl zugekommenes Schreiben folgenden Inhaltes: ״Die Einwohncr unserer Stadt, die eingeschen haben, daß ein geräumiges Schulgebäude unumgänglich nothwcndig ist, befaßten sich sehr eifrig mit diesem Gedanken. Der hiesige Gutsbesitzer, Namens Raclnniel Kanarek, zn Skowierzyn wohnhaft, stellte, um dem allgemeinen Wohlc zn dienen, seine Ziegelbrenuerei und 15 Klafter Holz, um die Ziegel für das Schulgebäude zu brennen, zur Verfügung. Als er bei der Prüfung der Schulfügend einige Kinder bemerkte, deren Kleidungsstücke viel zu wünschen übrig ließen, schenkte er 50 fl. für diese Kinder ohne Unterschied der Konfession. A. G. Prefjliurg, 9. August. Heute bin ich in der angenehmen Lage, Ihnen eine recht erfreuliche Nachricht aus Preßburg zukommen zu lassen. Die hiesige orthdoxc isracl. Kultusgemeinde hat nämlich den Beschluß gefaßt, mit Beginn des nächsten Schuljahres mit der hiesigen scchsklassigen israelitischen Volksschule eine Kommerzialschule zu verbinden; die Motive von welchen die Gemeinde hierzu geleitet wurde, ersehen Sie aus nachfolgendem Zirkular. Möge Gott das rein untervom mene Werk mit seinem besten Segen segnen. DaS Zirkulurschrciben lautet: ״Der Vorstand der Prcßburger orthod. isr. KnltuSgcmeinde beehrt sich hiemit bekannt zu geben, daß er zum nächsten Schuljahre eine Handelsschule eröffnet, an welcher außer der ungarischen, deutschen und französischen Sprache, sämmtliche kommerziellen Lehrgegenstände als: Buchhaltung kaufmännische Korre-

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