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Jeschurun · 1885-07-30 · Heft 31 (30.7.1885) · p. 492

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 31 (30.7.1885)
Article
Deutschland : Bresalu [Nachricht]
Date
1885-07-30
Page
492 (sequence 2)
Language
German
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492 zu bcn Seltenheiten, daß selbst Söhne frommer Eltern! aber durch strenges Einschreiten der Polizciorgane daran sich in rathloser Lebenslage von den Traditionen der gehindert. Sie sind deshalb bei den betreffenden oberen Väter loslöscn. Es hat'sich deshalb hier ein Stellen-; Behörden vorstellig geworden, aber ohne Erfolg, und Nachweis-Verein jüdischer Kauslcute ובזרי יגיבת* ocbilbet,! beabsichtigen nunmehr, sich an das Ministerium zu dessen Zweck darauf gerichtet sein soll: \) seinen Mit- : wenden und demselben vorzufühcn, wie sie durch die gliedern zu Stellungen in echt jüdischen Häusern zu vcr-! Einstellung jeglicher Arbeit an zwei Tagen der Woche Helsen. 2) dieselben nöthigcnsalls nach Möglichkeit pekuniär > in ihrem Erwerbe aufs Empfindlichste geschädigt werden, zu unterstützen. Derselbe rechnet auf die Mitwirkung j Wenn der wohlthätige Zweck des neuen Gesetzes darin aller Derer, denen die Erhaltung des JudcnthumS j besieht, dem Arbeiter einen wöchentlichen Ruhetag zu Herzenssache ist. Die wesentlichste Förderung der ge-! sichern, der der Erholung und geistigen und religiösen nannten Zwecke erblicken wir in dem Beitritt recht! Erhebung gewidmet sein soll, so erfüllt bei den jüdischen zahlreicher Mitglieder in ganz Deutschland und darüber! Arbeitern der Samstag diese Aufgabe. Die Regierung hinaus, besonders, wenn dieselben sich zu Lokalvorständen j kann aber weder gewillt sein, den jüdischen Arbeitern vereinigen und den Bercinsvorstnnd von etwaigen; eine Arbeitseinstellung von zwei Tagen in jeder Woche Vakanzen Kcnntniß geben wollen. Der Jahresbeitrag! zu bcschlcn, noch sie zur Verletzung dcS vom jüdischen beträgt- 3 JL das Eintrittsgeld l JL Meldungen Rcligionsgcsetzc geheiligten Sabbaths zu veranlassen, nimmt der Schriftführer des Vereins, Herr Martin Es steht zu hoffen, daß das Ministerium der gerechten Fränkel. Schwcrtstraße 5 a, entgegen. Wir wünschen dem Verein den besten Ersolg. Msha. Würzburg, 27. Juli. Nach dem Ministcrialblatt für Kirchen- und Schulangelegenheitcn im Königreich Bayern vom 4. Mai 1877, Nr. 18, Titel IV, § 19 beginnt die schriftliche Absolutorialprüfung der Realschulen am 15. Juli, oder, wenn auf diesen Tag ein Samstag oder Sonntag fällt, am 17. oder 16. Juli, und dauert drei Tage. Diese schriftliche Prüfung wird regelmäßig durch einen prüsungsfrcieu Tag unterbrochen. Denn diesem stattgegcbcn worden wäre, so wäre in diesem Jahre der dritte Prüfuugstag am Samstag den 18. Juli gewesen. Diesenr vorzubcugen, hat das königliche Ministerium aus eigener Initiative die sämnulichen Rektorate der Realschulen beauftragt, in diesem Jahre die drei schriftlichen Prüfungstage ohne Unterbrechung auf einander folgen zu lassen. Man sieht, wie loyal unsere Regierung in jeder Beziehung ist. — Bei dieser Gelegenheit will ich erwähnen, daß der Aufsatz ״Der israclitische Religionsunterricht in den Staatsschulen," den Sie in Ihrer Zeitschrift Nr. 24 und 25 brachten, in gewissen Kreisen ein besonderes Interesse hervorgerufen hat, und, täuschen lvir uns nicht, so soll in Folge dieser Ausführung vom Beginn des kommenden Schuljahres au zwei Stunden Religionsunterricht an hiesiger Realschule mehr gegeben werden. Hoffentlich wird dies auch in anderen Städten der Fall sein. Oesterreich-Ungarn, r. Lemberg, 25. Juli. Durch das neue Gesetz über die Einstellung jeglicher Arbeit am Sonntag findet sich namentlich der zahlreiche Handarbeiter- und Handwerkerstaud unter den Inden Galiziens schwer getrosten. Die Angehörigen desselben feiern mit fast verschwindender Ausnahme am Sabbath. Sic waren der Meinung, daß es ihnen auch ferner gestattet bleibe, innerhalb ihrer Wohnungen am Sonntag zu arbeiten, wurden Bitte dcr jüdischen Arbeiter, welche dahin geht, zu verfügen: daß diejenigen jüdischen Handwerker, Arbeiter und Gewcrbslente. welche nachweislich die Sabbathruhe innehalteu, von der Beobachtung der Sonntagsruhe dispensirt werden, entsprechen will. * Ungarisch-Hradisch (Mähren), 24. Juli. Es ist gerade ein Jahr hir, daß hier ein heftiger Wahlkampf zwischen dein Statthalter Grafen Schönborn und dem Bürgermeister Protzkar um das Hradischer Landtagsmandat stattfaud. Bald nach der W.chl gelangten an die Behörde von czcchischer Seite Anzeigen von unlauteren Wahlumtrieben, insbesondere wurden die jüdischen Wähler von Bisen; beschuldigt, mit unerlaubten Mitteln, namentlich durch Stimmenkauf, für die Kandidatur Protzkar's eingctreten zu sein. Dcr Staatsanwalt sah sich veranlaßt, in Folge zahlreicher Zeugenaussagen, gegen 14 Personen die Anklage nach Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 1862 zu erheben. Unter den Angeklagten bcsindct sich auch der Bürgermeister der Judengcmeinde von Bisenz, Namens Löw; einer der Angeklagten, Leopold Reich, ist vor Kurzem gestorben. Heute Vorrnittags begann vor dem KrciSgerichte Ungarisch-Hradisch die Schluß- Verhandlung, zu welcher der Staatsanwalt 26 Zeugen vorgeladcn hatte. Bei dem großen Zudrange des Publikums zu diesem Prozesse, hatte man den großen städtischen Nedoutcnsaal für die Verhandlung gewählt. Dieselbe wurde jedoch auf *unbestimmte Zeit vertagt, da dcr Verthcidigcr, .Eh׳. Scherer, mehrere Dringlichke'itsanträgc.gestellt hatte, über welche das Gericht unvcrwcilt Erhebungen cinzuleiten beschloß. Die Ber׳ thcidigung begehrt: die Requisition der auf die Landtagswah! im Städtebezirke Ungarisch-Hradisch, Ungarisch- Ostrau und Wessely beznghabenden Akten von Seite dcS mährischen LandesanSschusseS; weiters die Reqnisilion des SlcncramtcS Ungarifch-Ostrau wegen

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