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Jeschurun · 1885-06-18 · Heft 25 (18.6.1885) · p. 388

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 25 (18.6.1885)
Article
Der israelitische Religionsunterricht an den Staatsschulen
Date
1885-06-18
Page
388 (sequence 2)
Language
German
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387 man denn mit einer so harmlosen Joel'schen Er-! läuterung blenden zu können? Er selbst ist doch ganz j unzweifelhaft viel zu einsichtig und erfahren, um sich - über die Art der religiösen Oisferenzpunkte zu täuschen. j Wenn die ausgesprochene Absicht der Versammlung! über die Mittel zur Förderung des Religionsunterrichts eine ernsthafte ist und nicht eine inhaltlose Phrase sein soll, so muß man doch darüber zuvor im Klaren sein, was denn der Inhalt der Religion ist, deren Kenntniß man fördern will. Und daß hierüber die Meinung der Reformer himmelweit von den Bekcnnern des einzigcn wahrhaftigen Judcnthums verschieden ist, das weiß Herr Dr. Joel so gut wie mir irgend einer. Und ebenso ist ihm durchaus bewußt, daß, so verschieden wie diese religiöse Anschauung, auch der Inhalt des Religionsunterrichts sich unterscheidet, je nachdem ihn ein Lehrer der Reform oder des orthodoxen Judenthums ertheilt. Herr Dr. Joel ist doch kein unerfahrener, unwissender Jüngling, der das Leben nicht kennt, wie mochte er es nur über sich gewinnen, dergleichen Gedankenlosigkeiten oder wohlbedachten Umgehangen des hier in Betracht kommenden Thatsächlichen, wenn auch nur vor dem Forum einer beschränkten Oeffentlichkeit, Raum zu geben, und wie konnte das Präsidium so wenig Geschick besitzen, dieselben nicht auS ihrem Berichte zu entfernen? . (Fortsetzung folgt.) Der ifraditifdje Helipn!>n11tm:i(l)t an den Itaatsschnlen. (Schluß.) Wie aus den beiden angeführten Beschlüssen der hohen Negierung zu ersehen ist, handelt dieselbe nach Rech( und Billigkeit, wie sie auch in jüngster Zeit angeordnet hat, daß die israelitischen Volksschülcr am Sabbath während,.des Gottesdienstes vom Schulbesuche zu dispensiren sind, was Sie, geehrter Herr Redakteur, auch in Ihrer Zeitschrift erwähnten. Wir Juden in Bayern haben daher gegen den Staat durchaus keine Klage zu führen; wir ganz allein tragen die Verantwortung, wenn wir von diesem schon mehrfach erwähnten Erlasse nicht den weitesten Gebrauch machen. Wenn aber von Seiten der Herren Ncligionslehrer und Rabbiner hierzu nicht die Hand geboten wird, dann ist es Pflicht der Eltern selbst, an das königliche Rektorat sich zu wenden, um Abhülfe zu bitten. Wir sind fest überzeugt, daß dasselbe in der bereitwilligsten Weise den Wünschen der Eltern entgegenkoinmt und ihnen Recht zu verschaffen hilft. Wir können konstatiren, daß wir oft Gelegenheit hatten wahrzunehmen, wie von Seiten der Vorstandschaft der Schule alles! f aufgcbotcn wurde, was der Religionsunterricht erfordert, und dieselbe auf die israelitischen Schüler jede Rücksicht 1 nimmt und das Religiöse mehr unterstützt und fördert, i als cs leider auf jüdischer Seite der Fall ist. Es ist i dieses für uns beschämend, aber wahr! — 1 Der israelitische Ncligionslehrer ist an diesen Anstaltcn den christlichen Kollegen vollständig gleichgestellt. ES ist ihm deshalb ein Leichtes, auf seine Schüler nach jeder Seite hin zu influiren; sie von vielem §;הלול שבר allzuhaltcn. Seine Macht ist nicht zu unterj schätzen. Nach dem angeführten Ministerialblatt für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten (S. 238) gehört j der israelitische Ncligionslehrer bei der Absolutorial- Prüfung ebenfalls der Prüfungskommission an. ES steht ihm wie jedem andern Mitgliede derselben ein Votunt zu, selbstverständlich nur bezüglich der Schüler seiner Konfession. Also auch in dieser Beziehung bleibt n nichts zu wünschen übrig. Wir besitzen deshalb bei; uns in Bayern hinsichtlich des Religionsunterrichts an den Mittelschulen (Gymnasien, Ncalgynmasicn und J Realschulen) die vollständige Gleichberechtigung mit den anderen Bekenntniffen. Eine andere, fast noch eine wichtigere Frage drängt sich aber uns auf: Sind zwei wöchentliche ' Stunden hinreichend für den israelitischen Neligionsunterricht? Ohne viele Beweise anzuführen, müssen; wir diese Frage verneinen. Denn wenn wir erwägen,; daß Kinder bereits vom zehnten Jahre und in Betreff der Lateinschule'sogar schon vom neunten Jahre an; Aufnahme finden, ohne die genügenden Kenntnisse in i den Neligionsgegenstäuden zu besitzen, so genügen un- 1 möglich zwei wöchentliche Stunden, selbst wenn wir die bescheidensten Ansprüche stellen, nämlich: den Pentateuch in seiner Ursprache zu erlernen, Kenntniß in \ der biblischen und jüdischen Geschichte, sowie in den J Glaubens- und Pflichtenlehrcn zu erwerben. Selbst 1 jeder Laie wird dies cinsehen. Kommt aber noch der j Umstand hinzu, daß oft Schüler, die eine christliche Volksschule besuchten und des hebräischen Lesens kaum mächtig sind, auch Aufnahme finden, so kann von den Schwierigkeiten, die sich dann zeigen, nur derjenige, ■ der selbst in der Lage ist, an einer solchen Anstalt derartigen Schülern Unterricht zu ertheilen, sich eine Vorstcllung machen. Und sehen wir uns die Jahresberichte von den gedachten Anstalten etwas näher an, so wird j dem Pensum für Religionsunterricht viel Raum gewidniet und ein Stoff angeführt, dessen Bewältigung innerhalb einer so knapp bcmcffencn Zeit wirklich I Staunen erregen muß! Dennoch aber müssen wir zugeben, daß ein gewissenhafter Lehrer, dem cs mit | der heiligen Sache und seinem Berufe Ernst ist, trotzdem es zu erreichen vermag. Wir wissen, daß cs gelungen -

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