Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1885)
- Article
- Ein bayerischer Reichsrath zur Judenfrage vor sechzig Jahren
- Date
- 1885-06-04
- Page
- 356 (sequence 2)
- Language
- German
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356 zichung und Bildung zu ergreifenden Mittel, zu bewilligen, mit Grund erwartet werden könne und dürfe. — § 6. Denn, wenn man seine merkwürdige Schrift genau verfolgt, — findet man in Beziehung auf die Verlegung der Feier des Sabbathes auf den Sonntag S. 111 in der Anmerkung zwar die Aeußerung, daß diese Verlegung dem Juden nicht zugcmuthet werden könne, wie wünschenswerth sie auch übrigens mancher politischen Jnkonvenienz wegen wäre; — man findet in den § 122 und 123 nach einer sehr schönen vorangehenden Entwickelung des nothwendigen, vorläufigen Verfahrens die Ucbcrzeugung begründet, daß diese Maßregeln den erwünschten Erfolg haben, und die Juden auch ohne diese Verlegung deS Sabbathes auf den Sonntag von den! Handel abziehcn und zur Arbeit hinleiten werden. — Man findet in dem Anhänge S. 152—162, § 138—143, den großen Einwurf, daß die bürgerliche Gleichstellung der Juden in andern Ländern keinen günstigen Erfolg gehabt, durch Ansührung von Beispielen und Thatsachen widerlegt, — auch die Einwendung aus Gründen der politischen Furcht, S. 165—171, § 145—151, meines Erachtens zureichend, sogar siegreich entkräftet. ß 7. Daß dieser Schrifstellcr in dem ersten Abschnitte von § 1—17 von der Charakteristik der Juden, in dem zweiten von § 17—28 von den Ursachen dieser Erscheinung, — in dem dritten von den Mitteln zur Umbildung der Juden seinen Gegenstand trefflich bchandelt habe; — dessen wird man sich bei Durchlesung dieses Werkes leicht überzeugen. — Sowohl seine Theorie von § 32—51 als die Ausführung der rechtlichen Gründe für seine Anträge von § 51—74 scheint mir vollkommen richtig. — In der Anwendung derselben entwickelt er von § 75—84 sehr vollständig und genau den Standpunkt, auf welchem der Jude in Beziehung auf Gleichstellung der Rechte gestellt werden sollte, und ich pflichte ihm hierin vollkommen und bis aus jenen einzigen Punkt bei, für welchen ich nach meiner Ucbcrzeugung wegen der Bestimmung des Titel VI, § 12, in üne der Versassuugsurkunde nicht antragen darf, den nämlich, — daß ein Jsraclitc zum Mitgliede der Kammer der Abgeordneten gewählt werden dürfe. Seine Vorschläge über die Erziehung und Bilduug der Juden von § 84—122 sind meines Erachtens äußerst zweckmäßig und erschöpfend, und ich nehme daher keinen Anstand, diese Anträge des Herrn Dr. LipS in Erlangen zu den mcinigen zu machen, und den Antrag dahin zu stellen: ״Daß, da die kurze Dauer der dermaligen Sitzung keine vollständige Berathung in beiden Kammern über diesen höchst wichtigen Gegenstand mehr zu gestatten scheint; sich doch von Seite der Kammer der Reichßräthe mit jener der Abgeordneten nur darüber in das Benehmen gesetzt werden wolle, ob nicht beide Kammern nachträglich zu dem Beschlusse über den Hausirhandel — die in der Schrift deS O1׳. Lips ausgestellten Ansichten Seiner Majestät als eine Basis für einen in der künftigen Sitzung über diesen Gegenstand vorzulegenden Gesetzes- Vorschlag aller ehrerbietigst anempfchten wollen?" Carl Graf v. Arco. £»ג Kollektiv-Berichte aus Ungarn. XLVI. Soeben bringt uns die Post ein von dem Rabbiner der autonomen orthodoxen Gemeinde zu Budapest. Herrn Joachim Schreiber ני*׳, an die orthodoxen Rabbiner und Gemeinden gerichtetes, hebräisch abgesaßtcs ״'offenes Sendschreiben״ mit dem Datum ע׳ש׳ק במדבר ר׳ה סיון ךחןי*«״ך• Gossel be unterbreitet nach einer kurzen Einleitung, in 39 Sätzen paragraphirt, die zur Festigung des orthodoxen Judenthums und zur Hebung der כבוד התורה nothwendigen Erfordernisse der Oeffentlichkeit. Der Herr Verfasser dieses offenen Aufrufs an die gesammte Orthodoxie unseres Landes darf sich ein Urthcil über unsere Lage zuerkcuncn. Er selbst hat sich hierüber in einem Privatgcsprächc ungefähr folgendcrmaßcn ausgelassen: ״Wer kennt die ungarischen Juden, ihre Verhältnisse und Bedürfnisse besser als ich! Ich fnngirte als Rabbiner in Ghömöre, einer konservativen Gemeinde, in Sajo-S.z-Pvter, einer halb - chassidäischen, in Mu!1 kücs, einer strengchassidäischen Gemeinde, und jetzt in der Metropole Ungarns." So sehr wir einerseits das muthige und durchaus zeitgemäße Auftreten Herrn Schreibers zu würdigen verstehen und in den Kardinalpuukten mit ihm übereinstimmen, ebenso sehr aber haben wir andererseits die Lücken und Mängel und — sagen wir es gerade heraus — die Unduldsamkeit zu beklagen, welche die Lichtseiten dieses bcachtenswcrthen Elaborats verdunkeln. Anknüpfcnd an seine bekannte דרשה nnd an das hierauf folgende Manifest, bemerkt Herr Rabbiner Schreiber, daß ihm von zahlreichen Rabbinern und Kultusvorständen Zustimmungserklärungen zugcgangen wären, in welchen er aufgefordert werde, mit weiteren Darlegungen und Nathschlägcn nicht länger zurück-- zuhalten. Wahrend er ein für die Reorganisation des תלמוד הורה und שבישיבה[™« nothwendiges Statut ׳ in baldige Aussicht stellt, saßt er in den hier vorliegenden 39 Paragraphen zusammen, wie die Organisation d er Dur ch fü h r un g s k o m m i fsi on beschaffen ist und wie sie sein soll, ״die Verständigen werden finden, daß ich