Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1885)
- Article
- Professor Dr. Strack wider Simon May
- Date
- 1885-05-28
- Page
- 341 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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34 etwaiger Fortsetzung solcher Behauptung zu bieten, wie folgt: ich habe nur bestreiten wollen, daß Jemand, der auf den Namen ..Jude" im Sinne des religiösen BelcnntnisscS Anspruch hat, alle Eide re. durch die Formel Kot Nidre für ausgehoben erklärt habe, nicht aber, daß eine solche Aeußenmg wirklich in dein Aufsatze eines gelehrten, als Jude geborenen, aber faktisch konfcssionsloscn ManncS sich finde. Da mein Zweck nur der war, eine irrige Deutung eines Stückes der orthodox-jüdischen Liturgie zurückzuwcisen, habe ich meine eigene positive Ansicht über die Formel nur leise angcdcutct, nicht deutlich ausgesprochen. Auf den Wunsch mehrerer Freunde wiederhole ich nun hier, was ich eigentlich an anderer Stelle drucken lassen wollte und vielleicht auch noch ausführen werde, daß ich die Formel ״Kol Nidre" nirgends ausdrücklich gebilligt habe, daß vielmehr, wenn die orthodoxeu Juden meinen Rath wünschten und erhielten, dieser Rath auf Abschaffung lauten würde. Für die Auslösung des im Gelübde direkt oder indirekt Gott gegebenen Wortes sollte cs ebenso wenig eine offizielle Formel geben, wie eine solche für Auflösung eines eigentlichen Eides existirt. Berlin W., 19. Mai 1885. Professor D1\ Hermann L. Strack." Wir stellen den letzten Worten des Herrn Professor D?. S tracf nur das Folgende entgegen. Daö ״Kol Nidre" bewirkt mit Nichten! die Auflösung des im Gelübde direkt oder indirekt Gott gegebenen Wortes. Schon dir ausdrückliche Hervorhebung ״von diesem Tage der Sühnungen an bis zum nächsten" schließt die Annahme aus, daß hierdurch bereits 'geleistete Gelöbnisse aufgehoben werden könnten. Die Heiligkeit des ansgesprochenen Worts, ja selbst schon des GclübdcvorsatzeS, dürfte in keinem Kreise uuautastbarcr erscheinen als in dem jüdischen. Durch das ״Kol Nidre" soll lediglich der Entheiligung des gelobenden Wortes für den Fall vorgcbeugt werden, daß die im Lause des kommenden Jahres ausgesprochenen Gelöbnisse dem Gedächinisse des Gelobenden vollständig entschwinden würden. Diese der Erinnerung etwa verloren gehenden Gelöbnisse werden hierdurch im Voraus feierlich als nicht ernstlichst gewollte und nicht in dem Sinne von bindenden Gelobnngcn geschehen erklärt. — Die Nichtigkeitserklärung eines nicht dem Bewußtsein des Gelobenden entschwundcnen Gelöbnisses kann aber nur nach sorgsältiger Untersuchung von drei der betreffenden Gesetzesbcstimmungcn Kundigen auSgchcn. Die Möglichkeit dafür beruht auf der Voraussetzung, daß derartige Gelöbnisse mcistcnthcils auö einer außergewöhnlichen Scclenstimm nng hervorgchcn und unter stillschweigender Voraussetzung nur dann als ernstlich gewollt gelten sollen, wenn sie vor einer ruhigen Prüfung gerechtfertigt erscheinen. Ergicbt sich vor einer solchen Prüfung das Gelöbniß nicht als ein einen guten Zweck förderndes, oder wird erkannt, daß inzwischen eingctretcnc Umstände cS nicht mehr ersprießlich erscheinen lassen und der Gelobende erklärt, er habe nicht mit der erforderlichen Vorsicht bei der Getobung gehandelt, so kann, falls kein Dritter dnrch das Gelübde irgend ein Recht erworben und sonst nicht Gründe dagegen sprechen, das Gelöbniß als nichtig erklärt werden. Diese Bcstimmungcn sind so sehr im Volke bekannt, daß cS noch Keinen! eingefallen ist, durch das ״Kol Nidre" eines seinem Bewußtseinnicht entgangenen Gelöbnisses enthoben sein zu können. ES liegt deshalb auch nicht die allcrmindcste Veranlassnng vor, das ״Kol Nidre" abzuschafscn. MilMsmus und Iudenttjum. Bon Friedrich Rott. (Alle Nechte Vorbehalten.) (Fortsetzung.) Mit zitternden Händen durchsuchte der Unglückliche seine Taschen und reichte den Umstehenden was er an banrcm Geld fand, doch das genügte den Wütherichen nicht, sie rissen ihn! die Obcrkteider von! Leibe und durchwühltcn sie selbst, und als sie endlich alles gefnnden zu haben glaubten, rief jener wilde Gesell, der zuerst gesprochen, höhnend ihm zu. ״Nun lauf' zu Deinen! Wcib, sie war vorhin in Graf D...S Armen." Ein markerschütternder Wehruf entrang sich der Brust des Unglücklichen, der nun ungehindert dnrch die hohnlachcndc Menge hindurch gelassen ward. Endlich hatte er in rasendem Lauf das Ende des Städtchens erreicht, wenige Klafter davon entfernt lag sein Landgut, das Wohnhaus mit den dazu gehörenden Nebengebäuden. Die Wohnung deS WirthschaftcrS schloß sich dieser an. Alles brannte. Hoch schlugen die Flammen; trotz des nahezu betäubenden LärmenS ans der zunächst gelcgcncn Gasse vcrnahn! man daS Knistern und Prasseln; doch keine Hand regte sich, den Brand zu loschen. Wozu auch, die Häuser waren ja bereits vollständig auSgcplnndert, zun! Theil sogar dcmolirt, und ihre Eigenthümcr, ihre Inwohner — eö waren Jndenhäuscr. ״Mein Wcib! mein Kind!" schrie Alexander, die Arme anöbrcilcnd, als wolle er die Theuern den Flammen entreißen und wie im Flnge rannte er der Brandstätte zu. Er hatte sein Haus erreicht, das Thor stand offen, er wollte hincinstürzcn, als er sich plötzlich von kräftiger Hand znrückgchatten fühlte; er wandte