Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1885-05-19 · Heft 21 (19.5.1885) · p. 332

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 21 (19.5.1885)
Article
Deutschland : Danzig [Nachricht]
Date
1885-05-19
Page
332 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2932754-2933101-2933122--18764-2961139
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

bis jetzt erfolglos. Man vermuthet, daß die Sache von antisemitischer Seite ausgeht. * Meiningen, 11. Mai. In der Strafsache wider den Oberförster CochinS ans Erlau bei Schleusingen stand heute der Termin zur Verhandlung vor der Straskammer II. des hiesigen Landgerichts an, nachdem der Termin bereits einmal wegen Behinderung der Zeugen verlegt worden war. In einer Versammlung im Gastzimmer .,Zur Traube" in Schleusingen, an welcher etwa zwölf Personen theilnahmen, äußerte der Angeklagte und zwar so laut, daß die Mehrzahl der Anwesenden es hören mußte, allerlei in Beziehung aus die Berliner Stadt-Verwaltung, insbesondere die Berliner Stadtvcrordnctcn-Verwaltnng, und zwar mit Rücksicht auf eine Aeußerung, die von anderer Seite ausgcgangen war, und der zufolge die Verwaltung Anspruch auf die höchste Anerkennung habe. Das gab dem Angeklagten Anlaß, sich über die ״Juden" in der städtischen Verwaltung in höchst absprechender Weise zu äußern und namentlich hcrvorzuhcben, daß die Inden in der Stadtverordnetenversammlung es verständen, Grundstücke anzukaufen und dieselben nachher der Kommunc mit großem Nutzen — 100 000 bis ^2 Million Mark — wieder zu verkaufen, die städtische Verwallung zu betrügen und sich mit deren Schaden zu bereichern. Gleichzeitig äußerte er auch, die Stadtverorductcn, beziehentlich deren Verwandte, seien es, welche die ^tefcrungen bekämen und auch diese Gelcgenheit zur Benachtheiligung der städtischen Interessen benutzten. Sowohl von dem Magistrat, wie von zwölf der Stadtverordnetenversammlung angehörcnden jüdischeu Mitgliedern war der Strafantrag gestellt und demzufolge die öffentliche Klage erhoben worden. Der Magistrat und die betreffenden Stadtverordneten hatten sich der Anklage als Nebenkläger augcschlossen und waren in der heutigen Sitzung durch den Iustizrath Dr. H orwitz von Berlin vertreten. Die Beweisaufuahme ergab zur Evidenz, daß der Angeklagte die inkriminirtcn ehrenrührigen Aeußerungcn gethan, ergab aber nicht, daß, wie er zu seiner Entschuldigung vorbrachte, er sich dabei lediglich referirend verhalten habe, insofern als er lediglich auf den Inhalt gewisser Zeitungsartikel Bezug nehmen wollte. In Bezug auf den Magistrat wurde nicht festgcstellt, daß der Angeklagte Acußerungen gethan habe, die nothwendig auf diesen bezogen werden mußten, ebensowenig wurde festgestellt, daß die Anwesenden die betreffenden Aeußerungen ihrerseits auf den Magistrat bezogen hätten. In der Ausführung der Gerechtsame der Nebenkläger hob deren Vertreter, Iustizrath Horwitz, nachdrücklich hervor, daß die Bethciligtcn nicht leichten Herzens, sondern nur in der Erkenntniß von der unbedingten Noch- Wendigkeit, gegen derartige das Gemeinwesen schädigende Angriffe Front zu machen, zur Stellung des Strafe antragcS sich haben bestimmen lassen. Wenn immer von einem Fortschrittsringe geredet werde und von egoistischen Interessen, die sich innerhalb der städtischen Verwaltung geltend zu machen strebten, so wäre cS doppelte Pflicht, sich zu vergegenwärtigen, wie gerade dort, wo das Kliquenwesen in der städtischen Verwaltnng zu berechtigten Angriffen gleicher Art geführt hätte, in Ncwyork, der beklagenswerthe Zustand ׳dadurch herbeigeführt worden sei, daß die anständigen Elemente sich mehr und mehr von der Thcilnahme an der Verwaltung znrückzögen. Damit nicht ein Gleiches bei uns einreiße, müsse man die Ehre der Mitglieder der städtischen Verwaltung gegen solche durch nichts gerechtsertigte gehässige Angriffe in Schutz nehmen. Wenn der Angeklagte selbst den Anspruch auf die Achtung als Ehrenniann erhebe, was ihm durchaus nicht bestritten werden solle, so müsse er aus diesem Gefühle heraus sich seines Unrechts um so mehr bewnßt sein, wenn er andere Ehrenmänner, die im Dienste des Gemeinwesens ihre beste Kraft opfern, in leichtfertiger Weise gröblich verdächtige oder sich doch auf ungerechtfertigte Art znm Mundstücke solcher Beschuldignngen mache. Die Verhandlung, welche in äußerst sachgemäßer und eingehender Weise geleitet wurde, nahm mehrere Stunden in Anspruch und endigte mit der Verurtheilung des Angeklagten wegen vssentlicher Beleidigung der zwölf betreffenden Stadlverordneten zu einer Strafe von 100c//6. eventuell zehn Tagen Gefängniß und den Kosten; ebenso wurde den Beleidigten die Publikationsbefugniß des ergangenen Urtheilts in zwei Blättern zngesprochen. In Betreff des Magistrats wurde als nicht erwiesen erachtet, daß der Angeklagte bei den von ihm gemachten Aeußerungen denselben gemeint oder sich habe bewußt sein müssen, daß die von ihm gethanen Aeußerungen nothwendig auf denselben bezogen werden müßten. In dieser Be- Ziehung erfolgte daher die Freisprechung. Die Ver- Handlung hatte ein mehr als gewöhnliches Interesse erregt und den Zuschauerraum ansehnlich gefüllt. Hl Labiarr, 7. Mai. Die meisten der hier ausgewiesenen russischen Unterthanen waren jüdische Fisch- Händler, welche von hier seit Jahren einen ausgedehnten Fischhandcl nach Rußland und Polen betrieben. Oesterreich-Ungarn. f. Wien, 15. Mai. Mit der Unterschrift des Präsidenten des antisemitischen NeformvereinS war in der Druckerei des ״Sport" vor zwei Monaten ein Ausrus zur Unterstützung deS antisemitischen Kandidaten, des Bezirks Landstraße gedruckt worden. Dessen Ver-! leger, Herr Kornelius Vetter, hatte sich nach erfolgter

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.