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Jeschurun · 1885-05-07 · Heft 19 (7.5.1885) · p. 300

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 19 (7.5.1885)
Article
Österreich-Ungarn : Bilin [Nachricht]
Date
1885-05-07
Page
300 (sequence 2)
Language
German
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300 den Frieden der Stadt z/7 stören. Diese Ihre HandlnngSweise steht im grellen Kontraste zu jenem nnbescholtencn Lebenswandel, welchen die Gemeindeordnung H 11 von einem jeden Gemeindeglicde, das sich in der Gemeinde aushalten und seine Existenz finden will, deansprucht, und muß geradezu als unmoralisch und schon nach dem Strafgesetze strafbar bezeichnet werden. Sie werden daher nach obigem Gemeindebeschlusse von! 13. März 1885 und nach Zulab dcS § 11 der Gemeindeordnung ans der Stadt Bilin und deren Gemeindegebiete ausgewicsen, und wird dieses AuswcisungScrkcnntniß nach Rechtskraft in Vollzug gesetzt werden. Bürgermeisteramt Bilin, den 19. März 1885. Der Bürgermeister: (L. 8.) Schmidt m. p. 88. Nadautz, 1. Mai. Es dürfte den Lesern dieser geschätzten Zeitschrift nicht ohne Interesse sein zu erfahren, daß der hiesige, wegen seiner Frömmigkeit und Gelehrsamkeit ebenso geschätzte, als wegen seiner Beredsamkeit verehrte Herr Oberrabbiner Jsak Knnsladt von Seiten zahlreicher Wähler für die Wahl in den österreichischen Reichsrath ausgestellt wird. Es wäre dieser Kandidatur umsomehr ein guter Erfolg zu wünschen, als dieselbe für das echt konservative Judenthnm von nicht zu unterschätzender Bedeutung sein würde, indem die weltmännische Bildung und das würdige Auftreten dcS Herrn Rabbiner Kunstadt dem wahrhast orthodoxen Judenthnme in Oesterreich einen Vertreter verschaffte würde, der ihm nur zur Ehre und Ruhme gereichen würde. Schweiz. b Langenthal, 26. Avril. Die ״Schächtfrage" wird in nächster Zeit wieder bei uns aufs Tapet kommen. Heute fand hier Versammlung der bernischen Thierschutzvercine statt und wurde beschlossen, bei den gesetzgebenden Behörden gegen das ״Schächten" vorzugehen. Dieser Beschluß wurde gefaßt, weil von Seiten eim׳S bernischen Gerichtshoses das Schächten als Thierquälerei bestraft worden ist. England. §§ London, 3. Mai. Die unglückliche Lage unserer hier cingcwandertcn Glanbenöbrüder erheischt dringend das weitherzigste, thatkräftigste Mitgefühl. Es fand zu diesem Zwecke kürzlich eine Versammlung statt, in welcher cs zu einem bestimmten Entschlüsse nicht gekommen ist. Leider traten zusehr engherzige und bureaukratische Ansichten in derselben ans, welche allerdingS von anderer Seite widerlegt wurden, so daß es zu einer sehr heftigen, erregten Debatte kam. Eine jüdische Bevölkerung von der Bedeutung wie die hiesige kann sich der Pflicht nicht entschlagen, hier energisch cinzntreten; sie darf nicht zu den unglücklichen Brüdern sprechen, welche von der Heimath vertrieben — sei es durch äußere Gewalt, sei eS durch Elend — ich kenne dich nicht, es sei denn, daß du bereits sechs Monate hier gewohnt lind gezeigt habest, wie aus dir ein Stockengländer werden könne. Hier hat die große Londoner Gemeinde zu sprechen: in jedem unglücklichen Inden erblicke ich meinen Bruder, dem ich hier in dem glücklichen, freien England eine neue Heimath zu gründen mich bemühen will, damit er frei und glücklich werde gleich mir. — Hoffentlich wird sie also demnächst sprechen, sie müßte sonst nicht die Londoner Judenschast sein, die sich noch alle Zeit erwiesen hat als רחמנים בני־ רחמנים■. Frankreich. J. Paris, 1. Mai. An den Eingangsthürcn zu den Kirchen konnte man kürzlich die Allfforderung zur Vctheiligung an kirchliche Hebungen zu Ehren der heiligen Hostie von 1290 wahrnchmcn. Was hat eS für ein Bewandtniß mit dieser Hostie? Welche fromme Erinnernng soll durch diese ganz neue Kirchenfeier festgehalten oder aufgefrischt werden? Ach, cs ist eine traurige Geschichte von Blut und Folterqualen, von Irrwahn und Aberwitz. Im Jahre 1290 lebte zu Paris ein Jude, Namens Jonathan. Dieser war ein reicher und angesehener Mann. Da behauptete um die Osterzeit des gedachten Jahres ein Weib, dieser Jonathan habe ihr die Tilgung ihrer. Schuld zugcsagt, wenn sie ihm die Hostie bringen würde, die sie beim Genuß des Abendmahls empfinge. Die arme Frau ließ sich von Satanas verführen und that dem Juden seinen Willen. Dieser aber warf sich in voller Wnth ans die geweihte Oblate, durchstach sic mit dem Messer, schlug sie mit Stöcken. Und Wunder über Wunder! Es floß Blut aus der Hostie. Er warf sie in einen Kübel mit Wasser; das Wasser wurde zu Blut! Der Jude wurde natürlich cingekerkert, gefoltert, gemartert und, wie sich's gebührt, als schrecklicher Malefikant lebendig verbrannt. Diesem Erciguiß galt die im Jahre 1885 für die Zeit vom 14. bis 16. April angesetzte Kirchcnfcier — also geschehen zu Paris, der Stadt der Wissenschaft, Aufklärnng modernen Bildung! —- Rumänien. * Bukarest. Die ״Bukarester Zeitung" vom 19. Mär; bringt folgende Nachricht: Ein gewisser Porumbar, als Arbeitführer für die Maurerarbeiten bei der Papierfabrik in Bakau angestellt, ist ein im״ versöhnlicher Feind der Israeliten und behandelt sie auf das Grausamste, so oft sich ihm Gelegenheit bietet; ans diesem Grunde wurde er Henker der Juden genannt. Am vorigen Donnerstag fuhr ein jüdischer Droschkenkutscher nach der Fabrik. Ehe er sich zur

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