Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1885)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1885-04-30
- Page
- 284 (sequence 1)
- Language
- German
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284 C. Berlin, 24. April. Bon einem wichtigen Ereigniß zu schweigen, wäre eine Versündigung. Das NepräsentanlewKollegium hat beschlossen, den Herren Ungerleider, Frankl und Maybaum, welche bis jetzt nur den Titel Nabbinats-Assessoren sührteu, die Standeserhöhnng als ׳Rabbiner taxfrei zu verleihen und ferner, auch einen Oberrabbiner zu ernennen. -r- Danzig, 27. April. Die gegen den Fleischermeister Behrendt aus Sknrez geführte fünf Tage währende Schwurgerichrsverhandluug hat heute mit dessen Freisprechung geendet, nachden! seitens des Staatsauwalts das Schuldig-wegen Mordes beantragt worden war. Die Unthat, welcher oer nunmehr Freigesprochene bezichtigt worden, drohte anfangs für die Juden verhängnißvoll zu werden;, so zwar, daß wir es als eine besondere gnädige Fügung Gottes zu preisen haben, daß das Gewebe boshaften Hasses rechtzeitig erkannt und das Ungewitter abgewendet wurde, welches 'über dem Haupte der Juden sich unheilschwanger zusammenzuziehen schien. — Am 22. Januar 4884 Morgens, wurden auf einer vor dem Dorfe Sknrez belegeneu Wiese zwei nackte menschliche Unterschenkel gefunden und unter der nicht weit entfernten Brücke ein nackter, furchtbar zugerichteter menschlicher Rumps. Kleider und Oberschenket fehlten und sind bis zur Stunde nicht entdeckt worden. Die Zerstückelung der Leiche bekundete eine vollkommene Kunstfertigkeit. Die Leiche wurde-als der- Körper des 14 jährigen Onophrius Cybulla auS Sknrez, welcher bei dem Gastwirthe Gappa daselbst zu Hauthirungen, als Flascheuspülen u. s. w., beschäftigt war, erkannt. — Der Knabe war am 21. Januar, Abends 8*,-2 Uhr, wohl und munter von Gappa fortgegangen, um sich in die elterliche Wohnung zu begeben. Er mußte also in derselben Nacht das Opfer eines schändlichen und .entsetzlichen, kaum glaubwürdigen Verbrechens geworden sein. — Wer war der entmenschte Mörder? — Sieben jüdische Familien leben im Dorfe Sknrez. Die Mähre von de״״ Mischen Blutdurst, durch den. eben im fernen Ungarn verhandelten Tisza-Eszlarer Prozeß anfgefrischt, ersüü.c die polnisch redenden Be-, wohner des Dorfes mit Grauen. In wenigen Monaten ist der jüdische Ostern, da brauchen die Inden'Christenblut — die Inden sind die Mörder, denn nur sie können es sein.. Wer sollte sich sonst an'einem armen l4jähriZen Knaben vergreisen.vnd ihn so. bestialisch abschlächten? — Der Arbener Sprada behauptet, denselben -am Abend des 21. Januar an des jüdischen Kaufmanns Hermann Boß Hause vorübergehen gesehen zu haben..— Zunächst wird der Schächter Blumenheim als Thäter bezeichnet. Er vermag jedoch beim Verhör sein Alibi vollständig, nachzuweisen. — Nun muß es Boß-sein. Er und sein Sohn werden eingezogen, und .in Folge der belastenden Aussage des Tagelöhners Mankowski auch der Handelsmann Hermann Josefsohn. Mankowski behauptet nämlich, er sei am 22. Januar des Morgens dem Letzteren mit einem Sacke auf dem Rücken begegnet, aus welchem ein Menschenkopf herausgestanden wäre. — Nach einigen Monaten währender Untersuchung ergaben sich aber keine Belastungsmomente gegen die drei Jnhaftirten, und sie werden außer Verfolgung gesetzt.— Der Minister des Innern entsendet nunmehr den Kriminalkomntissar Höft nach Skurcz, um das Dunkel, welches über dem grauenvollen Verbrechen schwebt, zu lichten. — Der umsichtige Beamte erlangt von Mankowski bald das Geständniß, daß er nicht dem jüdischen Handelsmann Josefsohn, sondern dem katholischen Fleischermeister Joseph Behrendt am Morgen des 22. Januar mit dem fraglichen Sacke auf dem Rücken begegnet sei. Dieser wäre gerade derjenige, welcher ihn zu der falschen, den Josefsohn verdächtigenden Aussage hauptsächlich veranlaßt habe. Behrendt hatte namentlich mit dazu bcigetragen, die Thäterschaft den Juden aufzuhalsen. Er wurde am 10.'Mai 1S84 zur Haft gebracht und erschien genügend belastet, um vor die Assisen verwiesen zu werden. — Die Verhandlungen ergeben u. A., daß er ein enragirter Judenfeind ist und Aeußernngen, wie: wenn die Juden nicht von selbst von Skurcz fortgehen, so werde er alle jüdische Wohnungen miethen, damit, die Inden daselbst keine Unterkunft mehr finden, und dergleichen mehr. Ferner, daß die Kirchenbehörde von Skurcz zu jener Zeit öffentlich aufgefordert hat. dahin zu wirken, daß christliche Mägde nicht mehr bei Inden dienen sollen; — daß das׳ Fehlen der Oberschenkel dadurch erklärt wurde: die Juden brauchten solche, um ihre Sünden abzubüßen u. s. w. Die Verhandlungen wurden unter Vorsitz des Landgerichtsrath Arndt geführt; als Staatsanwalt fnngirte Assessor Dr. Preuß, als Vertheidigör Rechtsanwalt Thurau aus Preuß. Stargardt — Der Angeklagte ist, wie Eingangs erwähnt, von den Geschworenen freigesprochen worden. Das entsetzliche Verbrechen harrt demnach noch seiner Entdeckung. — Gegen die Zeugen Mankowski und ZilinSki beantragte der- Staatsanwalt die sofortige Verhaftung wegen Verdacht des Meineids, welche jedoch von dem Gerichtshöfe aus dem Grunde abgelehnt wurde, weil der geringe Bildungsgrad der Bezichtigten einen wissentlichen Meineid ausschlösse. Weitere Schritte auch gegen andere Zeugen behielt -sich der Staatsanwalt vor. I. Wnrzburg, 24. -April. Es ist nicht zu leugnen, daß es viele Geistliche giebt, die tolerant sind, und-Nächstenliebe nicht blos dem Worte nach kennen, aber leider giebt eö auch wiederum solche' in diestm Stande, von denen es besser wäre, wenn sie ihm nicht angehören würden, die statt Liebe Haß in die Herzen ihrer anvertrauten Jugend säen, damit sie ebenso edel