Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 14-15 (9.4.1885)
- Article
- Deutschlands Zukunft
- Date
- 1885-04-09
- Page
- 232 (sequence 2)
- Language
- German
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232 Programm dienen — (als rechtschaffener Antisemit Icnnc! ich die semitische Litanei.) Am besten werden sich allein die Schwcinemetzgcr stehen, die sicher doppelt so viel \\\ thnn bekommen werden wegen der vielen O^eformjuden, die dann so viel kaufen. Die christlichen Gerber werden bankerott machen, da nur Leder von Häuten * semitischen Vieh's gekauft werden darf, und dieses werden die jüdischen Gerber anfkanfen: die christlichen Tischler müssen verhungern, da man dann nur -Hol; von den Ledern des Libanon nehmen wird, ja, cs wird so weit kommen, daß überhaupt kein Christ mehr in Deutschland frei gehen kann, das; christliche Ghctti entstehen werden. Lin schwunghaftes Export - Geschäft mit Ehristeukindern .;um Pcßach-Blnt wird betrieben, vielleicht eine Ehristenkinderblut-Börse eingerichtet werden. Dann wird es keine Kriege inehr geben, da dann in andern Ländern die Juden es ebenso machen werden wie in Deutschland -— dann wird die jüdische Welt- Herrschaft befestigt sein. - Und wie wird cs mit der geistigen Volksbildung sein. Der jüdische Kultnsministcr erläßt ein Gesetz, nach dem in ein Gymnasium höchstens;wölf Christen ausgenommen werden dürfen (in jeder Klasse einer), und dieser darf auch nur bis Unter- Sekunda dasselbe besuchen, dann muß er hinaus. Folgendes Gesetzcswort wird erlassen werden: Lin christlichcr Vater, der sein Kind mehr lernen lassen wird als Rechnen, Schreiben, Lesen, hat beim Kultusminister um besondere Lrlaubuiß einrukommcn, widrigenfalls er zu einer Freiheitsstrafe von nicht unter zehn Jahren schweren Kerkers verurthcilt wird. -״ Und die Justiz? Wer einem Christen auf wucherische Zinsen, d. i. über 300 Prozent, leiht, wird dazu vcr.rrtheilt, demselben an vier Sabbathen ein jüdisches Nationalgebäck, genannt ״Schalent-Kugck" znkommcn zu lassen. — Wer einem Christen bestiehlt, hat ihm das gestohlene Objekt zurückzugcben, widrigenfalls er ihm den Werth — nach Abzug von 73 Prozent Rabatt für die Mühe des Tragens - ersetzen muß. — Wer einen Christen mißhandelt, so daß Blut stießt, wird mit einer Buße von nicht über 25 Pfennigen bestraft. — Ein Christ, der einen Iudcit beschimpft, ist dem Tode durch das Beit verfallen. — Andere ähnliche Gesetze werden cingcführt werden. — Alle Gesetze beziehen sich, wenn nichts besonders dabei bemerkt ist, auf solche Fälle, wo der Thätcr ein Jude ist. Verübt ein Christ etwas wider einen Christen, so gilt dasselbe Slrasvcrsahrcn, wie wenn cb einen Juden schädige. Doch genug von dem grausigen Bild. — Das sind die Zustände, denen Deutschland cntgcgcnsicht, wenn cs so weitcrgcht. Hört doch endlich, Germanen, auf die Stimme eurer Führer und Lehrer! Ausgerasft! und Deutschland ist noch zu retten. Sonst aber wird cs in Zukunft stets heißen: Thür nichts, der Christ wird verbrannt! Korrcspoudcllzcn und Nach richten. Deutschland. -n- Berlin, 30. März. Blinder Eifer schadet nur. wie cs in jenem schönen Gedichte von dem Katzcufestc heißt — das hatten die Herren Jnnungsmcister der wohledlen Autisemitcuzuust dieser Tage wieder einmal vergessen. Immer hübsch vorsichtig, meine lieben Herren, sonst spricht man von dem etwas häßlichen Worte Blamage. Da schrieb dieser Tage die ״Kreuzzcitung" voll Freude und Wonne, daß der jüdijcbe Hypothckeuschwindler Hirsch dieser Tage vor die Straflammcr käme, das war doch eine willkommene Prise! — Aber da kam die ruchlose Hand einiger Berliner Bürger und verdarb der braven Vorkümpferin der Semitcnfciudc die ganze Freude. Und darüber soll mau sich nun nicht ärgern! Die ״Kreuzzeitnng" brachte nämlich zwei Tage nach jener Nachricht Folgendes: ״Uns geht folgende Postkarte zu: Berlin, 27. März 1885. Hochgeehrter Herr! In der heutigen ״Kreuzzeitung" steht ausdrücklich, der jüdische Hypothekenfchwindlcr Hirsch wird am Montag vor der Strafkammcr unter Anklage gestellt. Wir thcilen Ihnen hieraus mit, daß derselbe kein Jude, sondern evangclischcr Religion ist; ebenso hat keiner der Angeklagten die Chre, jüdischer Abstammung zu sein. Ans diesen Ihnen angegebenen Gründen wollen Sic für Widerrnfung Sorge tragen. Hochachtungsvoll Cmil Herrmann, Lübbcncrstraßc 14. S. Adam, Wallucrthcatcrstraße 32. (Ein anderer Name ist unleserlich.)" — Wer lacht da? — Oesterreich-Un garn. G. Wien, 23. März. In Koustautiuopcl defindet sich eine zahlreiche Kolonie österreichischer Unterthancn jüdischer Konfession; dieselbe wollte sich als Gemeinde konstitniren, dieses ist aber bei den eigenartigen Verhältnissen in Konstantinopcl nicht möglich, wcßhalb sich ein Verein von österreichischen Israeliten bildete. Dieser Verein hat sich nunmehr an die öfterreichischc Negierung mit dem Ersuchen gewendet, daß dem Verein von Seiten Oesterreichs der Karaktcr einer Knltnsgcmcindc zucrkannt werde, d. h. daß der Vorstand berechtigt sei, die Che- und GeburtsmaLrikclu zu führen, da in Konstantinopel solche Aufzeichnungen überhaupt nicht geführt werden. Die Erledigung dieses Ersuchens bietet große Schwierigkeiten völkerrechtlicher Art, denn die Anerkennung eines Vereines als Kultnsgcnteinde setzt einen Akt staatlicher Oberhoheit voraus, welcher in diesem Falle nur im Einvernehmen mit der türtischen von der österreichischen Negierung ausgeübt werden könnte.