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Jeschurun · 1885-03-26 · Heft 13-14 (26.3.1885) · p. 214

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 13-14 (26.3.1885)
Article
Österreich-Ungarn : Wien [Nachricht]
Date
1885-03-26
Page
214 (sequence 2)
Language
German
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214 dem Kinde auf der Spur seien und sich um dessen | Rettung bc mühen — ich sage ״Rettung", denn Sic werden, welcher Konfession immer, zngeben müssen, daß die Eltern, wenn sie ein Kind erzogen Hoden, es sich nicht ohne Kamps werden entreißen lassen -- so brachte; er cä anderswohin, non wo ano bisher;n den Eltern! keine Spur gedrungen ist. Rachel Stieglitz wird aber! bitf heute ihren Eltern vorenthalten, sie wird von Crt j zti Ort geschleppt, dis sic so präparirt ist, daß sie nicht! mehr wird znrücktehren wollen. Und dem entsprechen; auch die eigenartigen Maßnahmen der Polizei und der! Justiz. Im Dezember des Jahres 1883 hatte Pater j Eberhard Rachel Stieglitz!nieder einmal nach .Krakau i kommen lassen, und zwar — wie dies immer geschah —-! nicht in ein Kloster, sondern in ein Privathans. Nun! gelang cs dem Mädchen durch Bestechung eines Wärters, den Eltern einen Zettel in jüdischer Schrift zukommcn zu lassen, worin stand, sic bitte um Gotteswillcn, man möchte Alles anwendcn, sie aus der peinlichen und unerträglichen Situation zu befreien. Polizei und Justiz haben den Eltern ihren Dienst versagt, und die Mutter in ihrer Beknmmerniß wendete sich an den, in dessen Macht ihre Tochter sich befindet. Der Staat war ohnmächtig, sie wendete sich an die Kirche, sic ging zu Pater Eberhard und bat ihn Lhrünenscn Auges, ihr zu sagen, waS denn mit ihrer Tochter geschehen sei. ״Wohlan, das sollen Sic wissen, unter einer Bedingung, wenn Sic sich vorerst taufen lassen!" Die Mutter hat der Versuchung widerstanden, sie konnte sich zu einer religiösen Heuchelei nicht hcrgeben, und zur Strafe dafür wird ihr bis heute ihr Kind vorenthalten. Darf so etwas in Oesterreich Vorgehen? Ist diese eigenartige Behandlung bei den Gerichten nicht ein vohn auf die Justiz? Stimmt das mit jenem Grundsätze überein, welcher so oft von der Negierungsbank uns zngcrnfcu wurde, mit den Prinzipien des ״gleichen Rechts für Alle?" — Justizminisicr 1)1׳. Freiherr von Prazak erwiderte darauf etwa folgendermaßen״ .׳Der Herr Abgeordnete I)r. Bloch hat mir in Bezug auf den vorliegenden Fall am 13. d. M. ein Promcmoria überreicht, welches ׳ungefähr dasjenige enthalten hat, was er jetzt aussührte — jedoch ohne jenen Beisatz, welchen er am Schluffe seiner Rede gemacht hat. Ich habe mir nun einfach die fäiumtlidjcn Akten, welche ans diesen Fall Bezug haben, durch das Ober-Landesgericht Krakau konimcn lassen: dieselben sind gestern eingclangt, und so weit cs mir zu koustatircn möglich war, kann ich zu den Ausführungen des Abgeordneten 1)1׳. Bloch nur sagen, daß allerdings das Bezirksgericht Niepolomicc den Auftrag gehabt hat, die Vermißte, wenn sic sich findet, und nicht triftige Gründe zur Veranlassung ihrer Entfernung angegeben werden, im Wege der dortigen Gemeinde an den Magistrat in Krakau abznlicfern. Hierauf hat das Bezirksgericht am 1 2. April 1883 geantwortet, daß die obige Amts- Handlung nicht vorgenommen werden konnte, weil nach Eingabe der Klostcrvorstcherin in Stanieski Rachel Stieglitz daselbst nicht verblieb. Weitere Schritte wurden nicht miteruommen. Es scheint daher, daß in der That von Seite des Vaters, welcher die Requisition zu machen berechtigt ist, wegen Zustandebringung der entwichenen Tochter feit jener Zeit nichts veranlaßt wurde. Ich werde aber trotzdem, nachdem ich aus den Akten die Auskunft über das, was jetzt insbesondere erwähnt wurde, nicht entnehmen kann, eine abcrnialige Vcrnehmnng veranlassen und dasjenige, n׳aS ich in dieser Richtung erfahren werde, dem Hause zur Kcuntuiß bringen. Es kann ja sein, daß seit jenem Augenblicke von Seite des BaterS kein weiterer Schritt bei den Gerichten eingcleitet wurde. Ich müßte mich sonst darüber sehr wundern, daß das Obcr-Landesgerichl Krakau mir unvollständige Akten geschickt hat. Ich werde übrigens, wie ich bereits bemerkte, den Fall weiter erheben und fcststellcn lassen." ])!׳. W. Mitte Mürz. Diejenigen, welche die Haltung dieser geschätzten Zeitschrift in den inncrn hicrländischen Angelegenheiten gern bemängeln möchten, haben wenig Glück. Es bricht sich doch eilt mannhafterer besserer Geist Bahn. Die unvernünftige und ungeschickte Leitung der ossiziellen orthodoxen ״Durchsnhrnngskommission" fordert endlich doch znm Widerpart heraus. So hat jetzt trotz des von der Durchführnngskommission hcrgestellten קיזהא דפכיהא der sehr würdige und allgemein anerkannte Herr Oberrabbincr Lasar Alt zu Kobersdorf die Kühnheit gehabt, eine Mühle zu ״kaschcrn", welche der patentirtcn Walzmühle zu Pest eine sehr fühlbare Konkurrenz bc- *rettet. Zur Wahrung des Interesses der letzteren, bczw. des Präsidiums der .Kommission, haben sich einige Rabbiner u. A. auch Herr Kntna 'in Eisenstadt, bereit finden lassen, das unter Aufsicht des über jeden Verdacht einer nicht entsprechend gewissenhaften Handhabnng rabbinatlicher Funktionirnngen erhabenen Kobersdorfcr Obcrrabbincrs bereitete 22ה-Mehl zu verbieten. Hiergegen hat sich dieser in einem energischen Zirkularschreiben verwahrt, dessen Wortlaut mir allerdings nicht vorlicgt, aber nach der mir gewordenen Mitthcilung an Energie nichts zu wünschen übrig lassen soll. — Auch unser Herr Rabbiner Schreiber hat am jüngsten שבת eine sehr geharnischte דרשה gegen 'den Präses der Durchführungs-Kommission, Herrn Reich, gehalten. — Was sagen mm die orthodoxen Organe, die ans kleinlicher Furcht die gerechten Klagen gegen das Gebahren des betreffenden Herrn todtgeschwicgen? — Der ״Jcschurun" allein hat den Mn!h gehabt, die Schäden, welche von Innen her drohen, anszudeckm, und wahr-

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