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Jeschurun · 1885-02-26 · Heft 9 (26.2.1885) · p. 140

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 9 (26.2.1885)
Article
Deutschland : aus der Provinz Sachsen [Nachricht]
Date
1885-02-26
Page
140 (sequence 2)
Language
German
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140 sondern Lehrer der jüdischen Religion; er habe also nur zu lehren, was Alle einigt, nicht aber dort Zwiespalt zu säen, wo das höchste Sittcngesetz Pietät, Liebe und Ehrfurcht vorschreibt, er habe nicht das Recht, die Kinder \\\ Richtern' zu machen über die Eltern u. s. w. Verstehen wir diese Sätze recht, und sie dürften kaum mißverstanden werden können, so verlangen sie, daß der Religionsunterricht sich nach dem Leben der Eltern zu richten habe und den Kindern nichts gelehrt werden dürfe, was die Eltern nicht erfüllten. Damit wären aber die Eltern mit der höchsten Autorität über die Religion bekleidet, unb die jüdische Religion wäre das, was den Eltern der Kinder als Religion dänchte. Wie dann von einem Religionsunterricht in der Schule noch die Rede sein könnte, ist völlig unfaßbar. Dann bedürfte cs keiner Religionsschule, keines Normalplans, keines Lehrers. Die subjektive Meinung der Eltern wäre alsdann die Religion der Kinder, und da diese Meinung sich bei jedem Elternpaare eigcnthümlich gestatten kann, so wäre cs überhaupt unmöglich, in der Schule Religion zu lehren. Dem einen Vater gefällt dieses nicht, der andere beobachtet jenes nicht, die eine Mutter findet dieses für unangemessen, die andere hält jenes für höchst überflüssig — da sollten mehrere Kinder vereint einen Religionsunterricht haben können? Nein, und abermals nein. Der Lehrer ist Lehrer der jüdischen Religion, wie der Schreiber richtig anführt. Die jüdische Religion ist aber etwas ganz Konkretes und völlig unabhängig von der Ansicht des Elternhauses. Der gewissenhafte Lehrer wird die jüdische Religion lehren, unbekümmert darum, was die Eltern seiner Schüler davon beobachten oder nicht. Die jüdische Religion aber ist in Bibel, Talmud und Neligionskodiccs nicdcrgelcgt und cs steht keineswegs den Juden zu, daß ein Jeglicher sich dasjenige daraus auswähle, was ihm gutdünkt und alles Andere als unverbindlich erkläre. Ein Lehrer, der nicht in Uebcrzcngung und Handlung -daS ganze Jndenthum anzuerkennen vermag oder cs nicht wagt dafür cinzustehen, der sollte dem Lehrcrbcrufe entsagen. Orthodoxie und Reform, wie die unterscheidenden Namen nun einmal lauten, sind zwei disparale Begriffe. Wer sich zur Erstcrcn bekennt, ncgirt die Andere, wer im Sinne der Reform lebt und lehrt, kann nicht Lehrer des tradirtcn talmudischrabbinischen JudenthumS sein. Wie Ja und Nein stehen sich die Anschauungen gegenüber, ein Ausgleich ist nicht möglich. So wie cs als ein ungeheuerliches Verlangen betrachtet werden würde, wollte man christlicher Scits die Forderung stellen, katholischen und - evangelischen Religionsunterricht in eine Hand nicht nur zu -legen, sondern als eine einheitliche Disziplin für beide Konfessionen zugleich ertheilcn zu lassen, ebenso, ja in einem noch höheren Grade ist cs widersinnig, einen einheitlichen Religionsunterricht für die Orthodoxie und die Reform im jüdischen Kreise einzurichten. Der Gegensatz ist hier noch klaffender als zwischen Katholizismus und Protestantismus. — H. Köln, 19. Februar. Der Bischof von -Hildeshcim schreibt in diesem Jahre seinen Hirtenbrief über die Sonntagsruhe. Dieser Brief, welchen die ״Köln. Volksztg." bringt, enthält Klagen über die Lässigkeit der Christen in dieser Beziehung. Er enthält auch — und das ist es, was ich Ihnen mitthcilen will, geehrter Herr Redakteur — folgenden Passus: .,Möchte sich doch das ganze christliche Volk in dieser Beziehung an den Inden ein Beispiel nehmen! Diese ehren ihre Feiertage, und verstehen cS, denselben Respekt zu verschaffen." Ich möchte dazu zweierlei bemerken: erstens wünsche ich, der 'Herr Bischof möchte so ganz Recht haben, aber wie viele Juden halten noch die Festtage? Und zweitens was für ein Gesicht machen die katholischen Antisemiten zu dieser Bemerkung ihres hohen Geistlichen? Ich möchte cs sehen! — f. Kaiserslautern, 13. Februar. Heute war Se. Exzellenz Herr Regierungspräsident von Braun hier vorübergehend zum Besuch der ihrer Vollendung entgegensetzenden Synagoge anwesend. Wie verlautet, ist Seitens der israelitischen Kultusgemeinde zur vollständigen Aufbringung der nöthigcn Geldmittel eine Lotterie in's Auge gefaßt, und der Besuch Sr. Exzellenz wird damit in Verbindung gebracht. * Trcmcsterr, 16. Februar. Wie das ״P. Tgbl." meldet, ist gestern die Synagoge Hierselbst total niedergebrannt. Die Thorarollen und Gebetbücher sind theilweise gerettet. Ein höchst wcrthoolles Manuskript auf Pergament soll wegen seines hohen Alters ein unersetzlicher Verlust sein. Oesterreich-Ungarn. m. Wien, 15. Februar. Es hat eigentlich keinen besonderen Werth, noch eine antisemitische Kundgebung zu rcgistrircn; es kommt in der Thal bei der Fülle derselben auf eine mehr oder weniger nicht an. Die vorgestern in dem großen Sofiensaale stattgefundene ist immerhin sehr bemerkenswerth, da nicht weniger als 3000 Personen sich daran betheiligt hatten. Das Wort wurde von Herrn von Schönerer geführt. Eine Skizzirung seiner Rede ist wohl nicht nöthig; sie . enthielt die gang und gäben antisemitischen Redensarten über Juden, Inden-Presse u. s. w. Sie erregte aber einen solchen Sturm der Begeisterung, daß Namens der Versammlung ein Herr Waldunga ihm die Hand küßte, welche Zeremonie einen frenetischen JubelauSbruch erzeugte. — Wir 'sollten uns hier in Wien doch nicht in allzugroßcr Sicherheit wähnen.

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