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Jeschurun · 1884-11-20 · Heft 47 (20.11.1884) · p. 740

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 47 (20.11.1884)
Article
Der Erlaß des Herrn Kultus- und Unterrichtsministers vom 18. Juni 1884
Date
1884-11-20
Page
740 (sequence 2)
Language
German
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740 imb religiösen Toleranz geradezu geboten isl. Es! wurde demnach, fflUvs diese Anssassnng die richtigere in, der Ven־ 'JJciniftet* die beiden :)(Ü1!]td]icn ine- Auge gefaßt buben,!׳?eiche nach seiner Ansicht hier mit einander in Kollision treten: die Rücksicht ans das religiöse Gewissen der jüdischen Schiller nnd die Rück-! sicht ans die angestrengte Thäligkeit der Herren Provinzial-- ' Schnlräthe. Wollte er jener den Vorrang gewähren, , so könnte den Provinzial-Sechnlräthen die Mühe ans gebürdet werden, bei der Feststellung der Prüsnngs׳ ternnne auch die jüdischen Feiertage in den Bereich der hierfür nöthigen Dispositionen zu ziehen nnd deshalb hätte er es vorgczogen, die von Gerechtigkeit, Billigkeit ׳ nnd religiöser Toleranz geforderte nnd von der prcu- : ßischen Sechnle geübte ücücksiecht ans das Gewissen : jüdischer Schüler fallen zu lassen und seine Zchnlräthe von derselben zu entbinden. Was also für die prcu׳- j ßischen Vehr er nnd Direktoren als Pflicht vorgcschriebcn - isl, konnte von den Sechnlräthen nicht gefordert werden, j aber es wäre iljncu nicht geradezu untersagt, eine! Rücksicht zu nehmen,!vclche auch der Anschauung preußischer Ministerialerlasse von der religiösen Toleranz! geboten erscheint. Da man aber gewiß nicht irren wird, ׳ wenn man bei den preußischen Provinzial-Sechnlräthen, die gleiche gerechte nnd tolerante Gesinnung voraussetzt, welche von den preußischen Lehrern und Schulleitern geradezu gefordert wird, nnd wenn man ferner in Er-! wäguug zieht, das; diese religiöse Toleranz von den j Lehrern nnd Schulleitern geübt wird, trotzdem nach ' den! Zeugniß der Provinzial Schutkollcgien dadurch gewisse, aber nicht unüberwindliche Schwierigkeiten für die Schule verbunden sind, und wenn man sich endlich vergegenwärtigt, daß in voller Anerkennung dieser Dchwierigkeilen dennoch die Mehrheit der Provinzial- -Sechnlkollegien eine Aendernug der bisherigen die Schute zu dieser Rücksichl aus das jüdische Ncligionsgesetz verpflichtenden Prärie ablehnt, so sollte man mit positiver Bestimmtheit annehincn, das; ein jeder der technischen Räihe an den Provinzial Schulkollcgien frei will i g und unaufgefordert eine Rücksicht walten lassen!vird, zu welcher ihn der Herr LA in ist er in Oiiuffid}t ans seine angestrengte Thäligkeit allerdings nicht anhalten will. So wäre eS also möglich, daß entweder durch eine andere vorzügliche Leistung deS gewissenhaften jüdischeu Schülers, oder durch die freiwillige Rücksicht der Zerren Schnlräthe, dern jüdischen Jüngling unter der Herrschaft der Verfügung vom 18 Juni d. I. der Weg zur Universität und znm Einjährig Freiwilligen-Militür dienst nicht absolut verlegt wäre. Wir mochten aber doch sehr bezweifeln, daß cs der Gerechtigkeit nnd religiösen Toleranz entsprechen konnte, die Aussicht aus einen gelehrten Berns den! gewisseuhasten - jüdischen Schüler zu benehmen, welcher in jeder Weise seiner Pflicht in der Schule nachgekommen ist und sich das Maß demjenigen Wissens angeeignet hat. welches seinen christlichen nnd minder gewissenhaften jüdischen Schüler zur Erlangung dem Reifezeugnisses befähigt. llnd gleicheriveise können!vir es nicht gerecht nnd billig finden, daß der gewissenhafte jüdische Schüler in seiner ferneren Laufbahn von dem Zufälle abhängig gemacht werden soll, ob der betreffende Herr Schnlrath mehr oder minder geneigt ist, den Anforderungen der Gerechtigkeil und religiösen Toleranz freiwillig nnd nuerufgefordert Gehör zu schenken. Ans dem vorliegenden Ministerialerlaß haben wir ja ersehen, daß nicht alle Pcovinzial Schnlkollcgien von diesem Geiste jo durchdrnngcn sind, daß sie nicht eine Aendernug der bishörigen Praxis herbcizuführcn wünschen; hat doch das Königsbcrger Provinzial-Schnlkollcginm geradezu einen Antrag hierauf dem Herrn Minister unterbreitet. So bleibt cs demnach bestehen, was wir vorhin ausgesprochen haben. Durch diese Verordnung wird faktisch, sicherlich unbeabsichtigt, eine Prämie dem gewisscnloscn jüdischen Schüler erthcilt nnd derselbe gegen den ge!visscnhasleren, und deshalb sittlicheren und edleren, bevorzugt. G-onsetzung folgt. > iu’tnu!j{!mjp iilirr den Religio!!!;- |l!1}mi(ljt. Bon einem cmc1־itu־tc1t Schul me ist er. Man pflegt unserer Zeit manchen Vorwurf zu machen, der ihr nicht erspart werden kann, wenn man die Gegenwart mit der Vergangenheit vergleicht. So läßt es siech nicht leugnen, daß in der letzteren in den jüdisechen Gemeinden und Häusern ein ernsteres Leben geführt tvnrde, nnd die Anhänglichkeit an die väterliche Religion und der treue Gehorsam, den ihre Ansorderuugen femden, unsere Großväter in dem Glanze einer Frömmigkeit erscheinen lassen, nach welchem ihre Enkel nur in der Minorität streben. Wenn aber zugleich behauptet wird, daß die theoretische Kenntniß der Bekenntnißschrislen eine verbreitetere gewesen ist, so glaube iech, der in dieser Behauptung liegenden Hcrabsctznug der Gegenwart cutgegcntreten zu können. Ich gebe zu, daß die Zahl der in jüdischer Wissenschaft sich ans zeichnen den Gelehrten ehedem eine größere war, aber die breite Schichte des Volkes dürste in der Vergangenheit niecht besser damit vertraut gewesen sein, als die heutigen Kreise der jüdisechen Gemeinden. Wäre dieses der Fall gewesen, hätte in allgemeiner AuSdchnuug jüdisches Wissen die Gemeinden Deutschlands in den ersten Dezennien dieses Jahrhunderts erfüllt,

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