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Jeschurun · 1884-10-30 · Heft 44 (30.10.1884) · p. 700

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 44 (30.10.1884)
Article
Deutschland : Aus der Landdrostei Stade [Nachricht]
Date
1884-10-30
Page
700 (sequence 2)
Language
German
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700 Wcbnftcur, die Bitte, sich in Ihrem geschätzten Organe > darüber aussvrechm zu wollen, da diese Frage immer-! hin ein allgemeineres vssentlicheS Interesse berührt, ן t Nachbemerkung der Redaktion.) UnS scheint die er-׳ > wähnte Ltrasvcrsngnng ans einer irrthüntlichen An-! Wendung der hicrländischen Labbathordnung zu bc-! rnhen. In derselben heißt cs: ״An Sonntagen und > gemcinichastlichen Festtagen, intglcichen an den Fest-! und Bußtagen, welche nur für eine Konfession angeordnet sind, sollen in der Nähe der Kirche, worin non den einer der Konfessionen Zngelhancn Gottesdienst gehalten wird, von den einer andern Konfession Zugethanen während der Zeit solchen Gottesdienstes keine geräuschvolle Arbeiten öffentlich verrichtet und keine Pro-Sessionen gehalten werden, wodurch obenerwähnter Gottesdienst 1111b die selbigem Beiwohnenden in ihrer Andacht gestört werden. — Antangcnd die jüdischen Einwohner, so sind selbige in Allem, was den äußeren KultnS betrissl, denselben Einschränkungen wie die chrisilichen Einwohner unterworfen." ES kann nun die Führung eines- Leichmzugcs allerdings eine Prozession genannt werden: Eine solche ist aber in der Nähe der Kirche während des Gottesdienstes nur dann verpönt, wenn dadurch der Gottesdienst oder die Kirchenbesnchcr in ihrer Andacht gestört werden. Da aber ein jüdischer Vcidicnuia ohne Glockengcläutc, also nicht geräuschvoll anSgenihrt wird, so wird auch ans einen solchen jenes Verbot keine Anwendung finden können, es sei denn, daß erwiesen worden wäre, daß während des ZngcS die Begleiter der Bahre sich lärmend und den Gottesdienst und die Andacht ungebührlich slörcitd benommen hätten. Da ein solches lautes, unanständiges Betragen aber nicht nur mit dem Lcichenzngc in gar keiner inneren Beziehung steht, also nicht eine nothwcndigc Eigenschaft der Leichcnprozession ist, sondern vielmehr als eine Störung derselben selbst zu betrachten ist, so folgt daraus, daß die Borbeiführnng der Leiche in der Nähe einer Kirche nicht verboten ist, und im Falle eines unanständigen Lärmens nur die einzelnen Lärmenden, nicht aber die Anordner des Begräbnisses straffällig werden. Uns ist aber auch von anderer Leite berichtet worden, daß ein solcher Lärm oder ein ungebührliches Betragen tvcder stattgcfnndcn hat noch von der Königlichen Staatsanwaltschaft angenommen worden ist, sondern das Strafmandat einfach wegen Borbeiführnng der Leichen an einer Kirche während des Gottesdienstes lautet. Deut gemäß erscheint uns diese Strafverfügung allerdings ans einer irrthümlichcn NechtsauSleguttg zu beruhen und dürste dagegen der Beschwerde׳ oder Rechtsweg mit Erfolg betreten werden können. O e st e r r e ich -Ungar n. T Pest, 20. Oktober. Höchst bedeutsam erscheinen die folgenden Worte, welche Miniitcr TiSza im Hanse der Abgeordneten in Bezug ans seine Stcllung znm Antisemitismus gesprochen. Dieselben bcdürfen keines weiteren KommcntarcS: ״Auch ohne Perdächlignng, deren tnich mein Vorredner (Feuhvessh) mit Bezug ans den Antisemitismus theilhaftig werden ließ, war ich entschlossen, mich in dieser Lache zu äußern; ich sage absichtlich: niich zu äußern, denn hierüber mich in eine Diskussion einzulassen, war ich nicht imb bin ich auch heute nicht entschlossen. Ein Abgeordneter hat dieser Tage seine Freude darüber ansgcdrückt, daß nian sich jetzt bereits über dcu Antisemitismus ärgere, während man vor einigen Jahren, als inan zuerst davon gesprochen hat, darüber lachte. Wissen Sic, was der Grund hiervon ist? Daß wir nämlich den Bamn an seinen Früchten erkannt haben. Diese Frucht ist nichts Anderes, als das Einschlagen der Fenster bei friedlichen Bürgern, deren Beraubung und körperliche Mißhandlung. Nun, einem Gewächse gegenüber, dessen Frucht das ist, kann man nicht mehr lachen, sondern da ist cS bereits Pflicht, andere Mittel zu ergreifen. NcbrigenS will ich, was das Resultat des AntisemitiStnnS anbclangt, auch abgesehen, von den hier und da in Thränen der Jrrcgeführtcn sich manifestirenden Früchten, meine Meinung über das Thun und Lassen der Antisemiten sagen. Im vergangenen Jahrhundert gelang cs Manchen, durch Hcxmprozesse dunkle düstere Blätter — ich will mich keines stärkeren Ausdruckes bediencn — in die Jahrbücher der nngarischcn Justiz einznfügen. Nun, dm Herren Antisemitcn wird es gelingen, ebenso düstere und betrübende Blätter dem Diarium des ungarischen Abgeordneten- Hauses einznfügen. Sowie aber Jene anfhörten, und wie darüber jeder nüchtern denkende und christlich fnhlende Mensch den Stab brach, ohne daß die Sache ein Resultat gehabt hätte, so werden auch die Anti-- semitcn mit ihrem Wirken endigen, nur daß ihr Gewissen nicht einige verbrannte Hexen, sondern eventuell daS Blut der von ihnen Jrregcführtcn beflecken wird. Ans diesem Gebiete wäre ich mit den Herren Antisemitcn zu Ende. Die Früchte ihrer Lehren werde ich aufmerksam verfolgen, doch werde ich nach besten Kräften Sorge dafür tragen, daß ich die Verbreitung dieser Lehren und die Vergiftung des Volkes verhindere. Ich null doch sehen, ob der Herr Abgeordnete Fcnhvessy, der jetzt dem Verdachte Ausdruck giebt — obgleich er sagt, er wisse nicht, ob cs wahr sei — daß ich vor der Verbreitung des Antisemitismus die Augen verschließe, daß ich hie und da eine schöne Rede halte und eS dabei genug sein lasse; ich will doch sehen, ob er, wenn ich Gelegenheit haben werde, Mittel der Abhülfc zu verlangen, wenn ich keine schönen Reden halten, sondern bestrebt sein werde, die Wirkung der

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