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Jeschurun · 1884-09-18 · Heft 38 (18.9.1884) · p. 605

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 38 (18.9.1884)
Article
Österreich-Ungarn : Wien, 12. September [Nachricht]
Date
1884-09-18
Page
605 (sequence 2)
Language
German
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605 hindert werden, daß agitatorischen Schriften der bczeichneten Tendenz durch das Gcschworucngcricht oder die ParlamentS-Tribünc Schutz geboten werde. Es wird jedoch hierzu nur eine temporäre Ermächtigung, die von Leit zu Zeit verlängert werden kann, verlangt werden, so daß ׳das Prcßgesctz keine dauernde Abändcrnng erfahren und der Reichstag :nuncr in der Vage sein wird, den AuSuahmcmaßrcgclu ein Ende zu machen. Die angeknndigicn Gesetzvorlagen find dis zur Sttmdc noch nicht im Ministerrathc zur Ver- Handlung gelangt, befinden sich jedoch im letzten Stadium der Vorbereitung." 2 OZrosrwardenr, 10. September. Der Minister- Präsident Tis za hat der hiesigen Stadt, seinem GednrtSorte, einen Besuch abgcstattet und in einer großen Rede das Programm der Negierung für die nächste Zukunft entwickelt. AuS derselben entnehmen wir die Versicherung, daß die Negierung entschlossen ist, dem verderblichen antisemitischen Treiben mit Energie entgcgcnzutretcn. In dieser .Einsicht sprach er Folgendes: ..Gleichwie cs unsere Pflicht ist, Alles zu thun, um unsere Institutionen in jeder Beziehung zu entwickeln, ebenso uothwendig ist cs, die Zeit zu benützen, um in nufere inneren Angelegenheiten Ordnung zu bringen und alle gefährlichen Elemente daraus zu beseitigen. Ich muß cs wohl nicht erst näher klarlegen, daß auch jetzt noch von alterShcr Agitationen gegen das gute Einvernehmen der im Laude lebenden Nassen in Ungarn betrieben werden. Diese Agitationen werden da durch das gesprochene Wort, dort durch die Presse genährt, oft werden auch die Grundlagen des organischen Staates angegriffen oder uegirt, oft ist die Agitation auch nicht so fürwitzig, sondern trachtet auf Um- und Schleichwegen ihr Ziel zu erreichen. Zu dieser Agitation geteilte sich vor einiger Zeit jene gegen das gute Eiuvcrnehmen der in: Laude cxislircudcil Konfessionen, namentlich gegen eine derselben, gegen die Juden." Die Negierung will sich vom Reichstage bevollmächtigen lassen, während der Dauer eines Jahres alle Preßdcliktc, welche auf Beleidigungen gerichtet sind, von den Schwurgerichten an die ordentlichen Gerichte zu zu überweisen. K. Agram, 4. September. Vor einigen Monaten, am 4. April, ist von der Negierung eine Verfügung crflossen, nach welcher im Königreich Kroaticu-Slavonicn dem Ucbcrtritt zum Judcnthum ein staatliches Hinderniß nicht bereitet werden soll. So wenig wir Juden auch daran denken, irgend welche Prosclyteu zu machen und so skrupulös vorsichtig auch einem jeden Verlangen eines Nichtjuden, in den Bund des JudenthumS cinzutretcn, begegnet wird, nur sorgfältig zu prüfen, ob jenes Verlangen auch lediglich auS rein sachlichen Beweggründen hervorgegangcn und nicht von irgend welchen Nebenabsichtcn cingcgcbeu ist, so hat man doch diese Bcrordnung im jüdischcn Kreise mit Gcnugthuung begrüßen zu sollen geglaubt, weil dasselbe eine Konsequenz der Gleichberechtigung des JudenthumS und der Juden mit den andern Glaubensbekenntnissen und Staatsangehörigen ist. Sobald von StaatSwcgcn dem Juden kein Hindernis; bereitet wird, zum Ehristcnthnm überzulrcten, so erheischt cS die Gerechtigkeit, daß auch der Ucbcrtritt vom Ehristenthum zum Judcnthmn staatSscitig gestattet und anerkannt wird. Von anderer Seite wurde aber diese Verfügung höchst ungünstig betrachtet; man berief sich auf das Konkordat mit der Kirche, auf den Umstand, daß das frühere dcsfallsigc Verbot nicht ausdrücklich aufgehoben sei u. s. w. Die Angelegenheit wurde in dem jüngst geschlossenen Landtage zur Sprache gebracht und zwar in der Form einer Interpellation des Abgeordneten Joseph Z o r i c, Pfarrers von S c S v e t e. Die Negierung beantwortete dieselbe noch kurz vor Schluß der Session. Der NcgicruugSkommissar SektionS-Chcf Ivan Voncina wies allerdings nach, daß diese Verfügung auf der Gleichberechtigung der Israeliten beruhe und berief sich auf fremdländische Gesetzgebungen, als: Frankreich, England, Preußen, Sachsen, Baden re., namentlich aber auf die gesetzliche Bestimmung der im österreichischen NcichSrathc vertretenen Kronländcr. Er schloß jedoch bamit, daß die Negierung anerkennen müsse, daß cincStheilS das Gesetz über die Gleichbcrcchtignng der Israeliten mit den übrigen Staatsangchörigcn manche Lücken anfwcisc, daß ferner auch jedenfalls die Modalitäten festgesetzt werden müßten, unter welchen der Ucbcrtritt von! Ehristenthum zum Judcnthum zu erfolgen habe, und verkündete deshalb, daß die Negierung jene Verfügung vorläufig außer Wirksamkeit setzen werde, bis im Verfassungöwege diese Verhältnisse ihre Regelung gefunden. — Somit ist in Wirklichkeit diese Verordnung aufgehoben und die Angelegenheit voraussichtlich bei der cigcnthümlichcn Lage unserer Zustände;ul calemlas graecas vertagt. L. Temesvar, 11. September. Die Worte, welche unser erhabener König Franz Joseph kürzlich auf die Ansprache der katholischen Geistlichkeit in Arad geantwortet, bilden bekanntlich den Gegenstand einer lebhaften Erörterung in der Presse. Der Text derselben, anfangs entstellt, ist jetzt authentisch verisizirt worden und entspricht ganz der weisen und erleuchteten SinncSwcise unseres verehrten Monarchen. Es kann nicht anSblcibcn, daß das ungarische Ministerium auS dieser königlichen Rede Veranlassung nehmen wird, den Willen des Landesherr» dnrch geeignete Maßregeln zur Geltung zu bringen und, wie der König der Geistlichfeit unzweideutig zu erkennen gab, daß dem verwerflichen wüsten antisemitischen Treiben ein Ende gemacht werden müsse, also wird das Ministerium TiSza nicht

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