Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 36 (4.9.1884)
- Article
- Österreich-Ungarn : Aus Ungarn [Nachricht]
- Date
- 1884-09-04
- Page
- 573 (sequence 2)
- Language
- German
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573 zeigen, daß manche Seelsorger, uneingedcuk der Lehren; der Kirche, des Geistes der Religion, eine aus konfcssivnclle Unduldsamkeit und NctigiouShaß gerichtete Agitation entfalten. Er nenne keinen Namen unb führe keine konkreten Fälle an, allein Thatsachcn könne man nicht ignorircn. In Ungarn habe eine gefährliche Bewegung begonnen. Gewissenlos verführe man das leichtgläubige Volk, und wenn sich dieses zu Verbrechen hinrcißcn lasse, stelle man die Thätcr vor Gericht; sic büßen, doch die Hetzer entzögen sich der Verantwortung. Man müsse jetzt dem Uebelstande cntgegenrretcn, denn später vermöge man eS nicht mehr. Den Instruktionen des Montan.Distriktes gemäß könne der Distrikt den Seelsorgern und Lehrern auftragcn, sich nach diesen Instruktionen zu benehmen und nichts zu thun, was dem Geiste der Religion widerspreche. Den zu Tage getretenen Erscheinungen gegenüber könne der Distrikt nicht unthätig bleiben. Man habe ihn (Oicbucr) aufgefordert, diese Sache nicht vorzubringen, er glaube jedoch seine Pflicht zu erfüllen, wenn er auf dem Konvent dafür spreche. Eine Ennnziation sei unbedingt nothwcudig und er beabsichtige, einen Antrag zu stellen. ES sei nothwendig, daß der Distrikt erkläre, er stehe auf der Basis der Religion und der Nächstenliebe und jeden Schritt entschieden vernrtheilc, der die Verletzung der brüderlichen und Nächstenliebe bezwecke; cs sei nothwendig, daß die Senioren dort, wo sich die Tendenz der Irreführung und Aufreizung zeige, gegenüber den Seelsorgern und Lehrern die Instruktionen anwcnde. Gegenwärtig sei die Erscheinung noch isolirt, doch wenn man ihr jetzt nicht entgcgcntrctt. könne später eine große Kalamität daraus entstehen. Er empfiehlt, die Frage erust zu -erwägen. Der Konvent und die Kirche überhaupt mögen jede Solidarität mit der Bcwcgnng znrückweiscn, deren gefährliche Symptome das Land gesehen hat. — In Folge dessen wurde die folgende Erklärung als eiumüthige Kundgebung des Distriktnalkouvcnts zu Protokoll genommen: ״Wir betrachten cS als einen festlichen Moment, wenn wir die znm Distriktnalkvuncnt versammelten Vertreter der Gciucinden begrüßen können. Die Angelegenheiten, mit denen der Konvent sich beschäftigen muß, sind stets wichtig, denn eS ist unsere Aufgabe, unser Loosungswort, den Fortschritt zu Thaten werden zu Lassen. Die Krästicjung dcö patriotischen, nationalen Gemeingeistcs innerhalb der Kirche, die Vcthätignng der brüderlichen und Nächstenliebe nicht bloS durch Worte, sondern deren Ausübung im Leben und die entschiedene Verdammung jeder damit im Widerspruche stehenden Strömung, die Förderung der VolkScrziehnng und der allgemeinen Kultur auf sicheren Grundlagen: das sind unsere, durch die verfassungsmäßige Autonomie unserer Kirche gewährleisteten schönen Rechte- Allein jedem Rechte entspricht eine Pflicht 1utb wir würden eine schwere Verantwortlichkeit aus uns laden, wenn wir nicht im Stande wären, austauchende Nebel zu erkenncn und sic zu beseitigen, ja, wir würden nnS einer sträflichen Vcrsäumniß schuldig machen, wenn wir es unterlassen würden, den Quellen des UebelS nachznforschcn und dem Umsichgreifen desselben Schranken zu setzen, selbst wenn wir einer momentan irrcgeführteil öffentlichen Meinung gegenüber stehen sollten, die aber gewiß zur Ernüchterung geneigt ist, wenn sie richtig geleitet wird. Unsere Kirche muß auf der (Grundlage der reinsten Liebe und Rechtsgleichheit stehen. Nur durch diese Prinzipien und durch die Verbreitung der Aufklärung unter dem von uns geleiteten Volke können wir in die Lage gelangen, den Frieden in der Kirche, sowie zwischen den Staatsbürgern verschiedener Zunge und Religion aufrecht zu erhalten. Der Geist des Konvents muß den einzelnen Gemeinden die Richtung geben. Und sobald sich nach welcher Richtung immer Gefahren zeigten, bewährte sich der Konvent als Herr der Situation und war er im Stande, zu beweisen, daß er seine Ausgaben kenne und seine Pflichten crsüllc. So müssen wir unsere Stimme besonders dann erheben, wenn die brüderliche und Nächstenliebe angegriffen wird; wir müssen auf die mit GesctzcSkrast anSgcstattete Distriktualinstruktion Hinweisen, worin angeordnct ist, daß die Lehre stets der heiligen Schrift entsprechen müsse und daß die Glaubensgenossen mit den Angehörigen anderer Religionsbekenntnisse in christlicher Liebe und Eintracht leben sollen." * Krakau, 28. August. DaS Wiener Landesgericht hat in dem EhrenbclcidignngS-Prozesse des Professors Rohling gegen den Rabbiner und ReichstagS-Adgeordneten Dr. Bloch auf Antrag des Letztgenannten vom Krakauer Strafgerichte das bei den Akten des in Untersuchung befindlichen M. Ritter erliegende Schreiben des Professors Rohling abverlangt, worin Letzterer sich bereit erklärt, eidlich zn beschwören, daß den Inden gestattet ist, Christen zu morden, sowie Nachweisen zu wollen, daß das Gutachten des Wiener NabbinatcS (im Prozesse gegen Ritter, welches ihn! (Rohling), wie er selbst gesteht, unbekannt ist, falsch sei. England. §§ London, 2. August. Die Herren Samuel Montag ne, Di׳. Ashcr und Benjamin L. Eohen haben eine Reise nach Amerika angetreten, um die russisch jüdischen Kolonien Wiuipcg und Manitoba in Kanada zu besichtigen und sich persönlich von den Verhältnissen zn überzeugen. Frankreich. Pw. Paris, im August. Vor zwei Jahren