Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1884)
- Article
- Herr Landrath von Köller ...
- Date
- 1884-08-21
- Page
- 537 (sequence 1)
- Language
- German
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M 34. 537 Jeschurnn. Herr Landmth von Koller trat am 15. August als Kandidat im vierten Berliner Wahlkreise mit einer Rede vor die Wähler, in welcher er scin Progamm auch hinsichtlich der sogenannten Indenfrage entwickelte. Er hatte zuvor den allgemeinen Stand׳ Punkt seiner, der dcittsch-konscrvativen, Partei dahin präzisirt, daß derselbe in den Wahlspruch sich erschöpfe: ״Mit Gott für Kaiser und Reich!" Nach seiner Erläuterung bedeute derselbe den Eintritt für die Erhaltnng christlicher Lehre, christlicher Sitte, christlicher Schule im Staat und Reich. Nicht, daß man Nichtchristen aus dem Lande treibe oder ihnen das Bürgerrecht nehmen wolle, aber Verwaltung und Staatsleitung solle in christlichen Händen ruhen. Hieraus ergebe sich auch seine Stellung zur sogenannten Iudenfrage. Die Negierungsmaschinerie solle nur in! christlichen Sinne und christlicher Auffassung geleitet werden, in der Schule nur christliche Lehre herrschen. Die Juden sollen zwar nicht aus allen bürgerlichen Verhältnissen gedrängt werden, aber die Zahl der nichtchristlicheu Mitbürger bei den Nichterstellen solle nicht mehr wachsen. Die Juden sollen au den Schulen höchstens Hebräisch lehren dürfen, weil alle Fächer von der christlichen Stellung des Lehrers beeinflußt werden. Er will auch das Recht der Eidesleistung vor dem Glaubensgenossen gewahrt wissen. —Herr von Koller ist einer der bedeutendsten preußischen Parlamentarier und eine hochaugesehene Persönlichkeit. Dies von ihm proklamirte Programm erheischt deshalb die aufmerksamste Beachtung unserer--- scits. Wir erkennen in demselben die Anschauung einer sehr einflußreichen Partei, der voraussichtlich einmal die Leitung des preußischen Staats z»fallen wird. Wir haben vor Herrn von Koller zu viel Achtung, als daß wir nicht der Ueberzengung sein sollten, derselbe werde einer besseren Neberzcugnng sich nicht verschließen, wenn er eines Jrrthnms der bisherigen Auffassung inne werden würde. Deshalb richten wir an ihn hierdurch die öffentliche Erklärung, daß er sich in Bezug auf die Iudenfrage ganz entschieden in einem Jrrkhume befindet. Der Wahlspruch: ״Mit Gott für Kaiser und Reich!" ist and) der Wahlspruch der preußischen Inden. Auch die Inden wollen die durch das Gotteswort verkündete Lehre und Sitte als moralische Grundläge des Staatswcsens, und Gottesfurcht als die Duelle der loyalen Gesinnung und des legalen Handelns für Kaiser und Reich. Herr von Kötter möge uns ein einziges Bcrhültniß nennen, für welches die jüdische Lehre weniger ausreichend als die christliche sich zur Erzeugung einer für die Verwaltung und Leitung deS Staats erforderlichen Loyalität imb Bürgertugend erweise. WaS hicrin die christliche Lehre bietet, ist gerade das Judenthum im Christenthum. So lange Herr von Koller nicht nachznweisen vermag, daß das Judenthnm hicrin dem Staate nicht völlig die gleiche Bürgschüft leistet, wie das Ehristcnthnm, so lange hat er nicht das Recht, die jüdischen Preußen für unfähig zn erklären, Richter, Lehrer, BcrwaltungSbeainte bis zum Landrathe und Minister hinaus zu werden. Der aufrichtig die jüdische Lehre bekennende Beamte wird ebenso ersprießlich im Geiste der Gottesfurcht und der göttliehen Moral für Kaiser und Reich wirken können, wie der aufrichtige Christ. Wir fordern Herrn von Kölker auf. ans den jüdischen Bekenntnißschriftcn das Gegentheil darzuthun. Wir glauben, man erweist dem Kaiser und dem Reiche keinen guten Dienst, wenn man die Bekenner des IndcnthnmS zn Bürgern zweiter Klasse degradircn will. Die Lehre des Judeuthums ist zu rein und erhaben, als daß man preußische Bürger znrüdjctzen dürfte, weil sie sich zu derselben bekennen, die ja die Grundlage des christlichen religiösen Bewußtseins bildet. — Was nun die speziellen Forderungen des Herrn von Kötter betreffen, so würde derselbe als gerechter Manu iu dem Augenblicke, in welchem er den Anspruch erhebt, daß Christen das Recht zustehen sott, nur einem christlichen 'Richter einen Eid zn leisten, auch verlangen müssen, daß es den Juden frcigestcllt werden sott, für ihre Eidesleistung einen jüdischen Richter zu verlangen. Und was die Schule anbclangt, so ist der jüdische Lehrer ebensowohl vermöge seines Bekenntnisscö befähigt, die allmächtige Hand Gottes in der Geschichte und seine Nllweishcit in der Natur zn erkennen und auf dieselbe die Jugend hinzuweisen. Er vermag auch in der klassischen Literatur ans den Unterschied zwischen der heidnischen und der durch den reinen Gottcsbegriff geläuterten Anschauung aufmerksam zu machen, so daß gar nicht abzuschcn ist, weshalb ein jüdischer Lehrer nur im Hebräischen, nicht aber in Lateinisch, Griechisch, den neuen Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Geschichte, Geographie rc. unterrichten sollte. Er wird allerdings iu christlicher Religion nicht zu tluterrichten vermögen, aber auch der lutherische Lehrer wird nicht in der katholischen Religionslehre unterrichten können. Religion wird immer nur von Demjenigen zu lehren sein, der sich zn der bestimmten Konfession bekennt. Wir erwarten eine Widerlegung unserer Ausführung oder eine Berichtigung des Programms des Herrn von Koller. Korrespondenzen und Allchrlchten. Deutschland. # Hannover, 15. August. Durch die Zeitungen macht ein seltsames Gerücht die Runde, welches aus