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Jeschurun · 1884-08-14 · Heft 33 (14.8.1884) · p. 523

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 33 (14.8.1884)
Article
Deutschland : Berlin, 10. August [Nachricht]
Date
1884-08-14
Page
523 (sequence 2)
Language
German
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123 fortfiUjvcii werde, in der heiligen Ucberzcngung, daß cs ein guter Kampf für Kaiser und Reich ist." Möchten doch die Hetzer den geheiligten Rainen des Kaisers nicht in Verbindung mit ihren Bestrebungen bringen! Der Kaiser verabscheut dieselben, unb das Reich will nichts von ihnen wissen. H. Hamburg, 5. August. Bon den 10<j rumanischeu Inden, welche im vergangenen Monate vom runlänischcn AuSwanderungslomirtcc über Hamburg nach New Jork befördert wurden, sind 50 in vergangener stacht mit dem Dampfer ״Wcstsalia" hier wieder äugelangt. Dieselben dursten in ׳Amerika auf (sh11־nb des Gesetzes, nach welchem mittellosen und nnzurcchnnngsfähigen Einwanderern die Landung untersagt ist, nicht landen. Die Lage der Unglücklichen wird eine schrecklichc. In ihrer Heimath mußten sic bei der Ans- Wanderung einen Vcrpflichtungsschcin unterzeichnen, niemals wieder zurückkchrcn zu wollen, und drüben sind sic auch nicht gelitten. Und wenn hicr ihre Unter- Haltung auf Staatskosten, die ihnen jetzt zu Thcil wird, aufhört, jo werden sic von einem Lande dem anderen zugeschobcn. Unsere Gemeinde kann auch nicht die ganzen Berpflcgungskostcn übernehmen, die Riederlassnng ist ihnen hicr. wie überall, nicht gestattet, und so müssen sic denn nusiät, hcinrathlos vertrieben, nackt und blos mit Frau und Kind ziehen — wohin? das wissen weder sie noch Andere. Immer weiter, immer weiter! An einem Orte augelangt, müssen sic sogleich zum anderen gehen, ohne Recht und Lchutz, hülfloscr als das Thier; denn dieses hat dock wenigstens eine Stätte, rvo cs ruhen kann. Ader unsere unglücklichen Glaubensgenossen? — Daher ist cs unsere Pflicht, die Pflicht aller cdeldcnkenden Juden, zusanuucuzutrctcn, Komittees zu bilden, um diesem Jammer und Elend energisch cutgegcnzutrctcn, und den Aermstcn ein mcnschcnwürdiges Dasein in unserer Mitte zu schassen. iL Hamburg, 0. August. Ich bin in der glücklichen Lage, Ihnen heute Erfreulicheres über die 50 rumänischen Auswanderer berichten zu können. Dieselben haben jetzt vorläusig Hülse bekommen. Es hat sich nämlich der ״Verein zur Unterstützung der aus Rußland vertriebenen Juden" vom Senat die Erlaubuiß! erwirkt, für die zeitweise Unterhaltung der Heimath- " losen sorgen zu dürfen, und find dieselben jetzt in vcrschiedcneu Logirhäuseru uutergcbracht. Ein neuer Beweis der Wohl'.hütigkeit dieses Vereins, der vor einiger Zeit bereits den Zchutanscudsten der russischen jüdischen Flüchtlinge unterstützen konnte. ־111־ Arrs TlM'itrgetr,! 0. August. Der Gustav- Adolf-Verein, dessen Thätigkeit zumeist daraus gerichtet sein soll, der protestantischen Kirche in der Diaspora bciznsiehen, hat am t>. d. M. in Ilmenau seine Jahresversammlung abgchaltm. Er glaubte, diese Gelcgcnheil auch zu einer anliscntilischcn Kundgebung benutzen zu sollen. Es wltrdc nämlich von einer Seite behauptet, daß die Verarmung der Rhöngcgcnd znm nicht geringen Thcile der wucherischen Ausbeutung durch die Juden zuzuschrcibcu sei. Zufällig bin ich in der Lage, diesen Distrikt genau z!t fennen und tarnt diese Behauptung als eine d u r ch a u S u n w a h r c erklären. Fo. Woldenberg, 7. August. Hebet־ einen merkwürdigen Nichtcrsprnch, welcher ebenso sehr die Unkcnnlniß des Gesetzes, wie die jndcnfeindliche Gesinnnng der Urthcilfüllcr kennzeichnet, kann ich Ihnen, geehrter Herr Redakteur, Mitthcilnng machen. In Hochzeit a. d. Drage war ein jüdischer Kaufmann zu Polizei strafe hcraugezogeu, weil er sein Kind an den Sonnabenden des Monats Mai nicht zur Schule gcschickt hatte. Gegen das Strafmandat hatte er richtet־- liehe Entscheidung beantragt. Das hiesige Schöffengericht verhandelte über die Sache und ging in seinen! Ürthcilc noch über das Strafmaß der Polizcibchördc hinaus. In der Begründung wurde gesagt, daß cs in Preußen nur zwei staatlich anerkannte Ncligioneu (sie!) gäbe, die evangelische und die katholische, und daß deingemäß die jüdischen Kinder auch au den Souuabcudcn dem Schulzwangc unterlägen. — Uns nimmt es nicht Wunder, daß den beiden biedern Bürgern, welche als Schöffen fungirtcn, das Gesetz nicht so bekannt war, daß aber der studirte Richter bei ihnen die prenßischc Schulverordnnng vom Jahre 1851 so wenig kennt, daß er nicht weiß, daß nach derselben die jüdischen Kinder vom Schulbesuch an Souuabcudeu und Festtagen befreit sind, das wirst auf den Herrn doch ein sehr grelles Licht. Das nennt man juris [>110,111)11־ ia! 8. Witten, 25. Juli. Ich lese soeben im ״D. Tgb." das Folgende: ״Ans Witten a. R. geht uns eine Mirthciluug zu, die, obwohl sie von glaubivürdigstcr Seite und positivster Form gemacht wird, doch so bcsrcmdlich klingt, bof? wir nicht umhin können, sie unter allem Vorbehalt hicr wiederzugeben. Darnach ist einem Arbeiter der dortigen, unter Leitung des Königlichen Maschinen-Inspektors Schmidt stehenden Zrntralwerk׳ ftättc gekündigt worden, welcher den Bortrag des Herrn von Liebcrmann über die Judcnfrage besucht hatte. Der angegebene Grund, Mangel an Arbeit, ist als ein stichhaltiger Grund nicht anzuerkeuncn, da thatsächlich Ucbcrsluß au Arbeit herrscht. Da ferner dem Eutlasjcucn, welcher seit vier Jahren in der Werkstütte beschäftigt und nie bestraft war, das denkbar beste Zenguiß ausgestellt wird, so ist als wirkliches Motiv der Kündigung nur der Besuch jener Versammlung, von dem seitens des König!. Maschincu-Jnspektors in der von uns anssührlieh mitgetheiltcn Weise.״abgerathcn" war, anzusehcn. — Da ferner sowohl die deregte Versammlung ohne jede Ausschreitung oder Störung

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