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Jeschurun · 1884-08-07 · Heft 32 (7.8.1884) · p. 501

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 32 (7.8.1884)
Article
Über die Stellung der jüdischen Lehrer in der Provinz Hannover
Date
1884-08-07
Page
501 (sequence 2)
Language
German
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501 gegenseitig, wendet euch an den Staat — bei* Staat, die Gesellschaft, geht unter, wenn seine Jugend geistig verhungert. Ruhet nicht, raste! nicht, bis es euch gelangen, für die Schute zu sargen; aber verlangt nicht, daß der Lehrer das Martyrium etneo sorgen׳ und dornenvollen Gebens auf sich nimmt. Keine größere Gesammthcit ist zu arm, für die Befriedigung beb ersten, allgemeinsten, 11 nabiucio611111011־ Bedürsnisjes — des elementaren und religiösen Unterrichts ihrer Jugend, zu sorgen. Der Hannoversche Lehrerlag hat nicht diese Sprache geführt, und cd gebührt ihm die rückhaltlose Auerkennung für die Beschränkung, die er sich auferlegt. Wir finden die von ihm in dieser Hinsicht anSgcsprochenen Wünsche sehr billig und bescheiden. Wir sind auf die Einrede gefaßt, daß die jüdischeu Gemeinden, weil viel geringer au Zahl der Mitglicdcr als OrtS- und Kirchcngcmcinden. ihren Lehrern unmöglich dasselbe gewähren können, was die christlichen Lehrer genießen. Wir halten diesen Eiuwand für durchand hinfällig. Der christliche Elemcntarlehrcr hat wahrlich auch nicht mehr, als ihm durchaus nöthig ist, und dieses Nöthige muß dem jüdischen Elcmentarlchrer zngebilligt werden, an den seine Gemeinde׳ keine geringeren Anforderungen stellt, als die Ons- oder Kirchengemcinde an den ihrigen. Der Elementar- oder Religionsunterricht ist doch so viel wcrth. daß Derjenige, welcher für die Ertheilnng desselben seine ganze Kraft cinjetzt, als Gegensatz für diese Leistung die Mittel zu einem bescheidenen standesgemäßen Familienleben erhält. Der jüdische Lehrer der Provinz Hannover ist vermöge seiner gesetzlichen und faktischen Stellung Lehrer, Borbeter, Prediger und Schächter, somit der einzige Beamte für alle geistigen und religiösen Ersordernissc einer jüdischen Gemeinde. Das sollte von allen Faktoren, welche für die Gestaltung seiner materiellen Lage maßgebend sind, wahrhaft beherzigt und bethätigt werden: von den Gemeinden, den Landrabbinern, der Regierung. Die Gemeinden haben hierfür die allernächste Berpflichtnng. Sie sollen für Bildung und Religion Opfer bringen, und den Landrabbinern liegt cs ob, ihren ganzen Einfluß dafür cininsetzen, sic hierzu zu veranlassen. Die größeren und reicheren Gemeinden deS Landes, sie, die so häufig den kleineren Gemeinden deren beitragsfähigsten Mitglieder entführen, sollten sich verbunden erachten, den schwächeren Schwestergemeinden hierbei unter die Arme zu greifen. Zn welchem Zwecke sind denn die Gemeinden der hiesigen Provinz zu großen LandrabbinatSocrdänden vereinigt, wenn nicht zur Förderung der geistigen und religiösen Interessen der Gcsammtheit und der einzelnen Glieder dieser Gesammiheit? Wenn irgendwo, so sollte hier die vereinte Kraft aller jüdischen Gemeinden für die schwache einzelne einlrctcn. lind die Regierung sollte den jüdischen Elcmcntarlchrcr. den sic als völlig ebenbärtigen Kollegen des christlichen Lehrers betrachtet, in der Bemessung ihrer Anshülfen nicht schlechter behandeln als diesen. Es wäre sehr interessant, eine genaue statistische Tabelle über sämmt'.iche Schulgemeinden der Provinz Hannover zu besitzen. AuS einer solchen müßten namcntlich folgende Berhältnisse ersichtlich gemacht werden: 1s die Zahl der beitrag- und nichtbeitragpflichtigcn Mitglieder der Schulgemeinde, 2) die unbesetzten Stellen in denselben und die Zeit, wie lange bereits die Vakanz dauert, der Umfang der Schule, ob vollständiger Elementarnntcrricht oder nur Religionsunterricht ertheilt wird, -1) wo der Lehrer auch Borbeter und Schächter ist, 5) das Einkommen der Schulstelle inklusive des Borbeter- und SchächtcrdienstcS, <>) wie viel Lehrern AltcrSznlagcn regierungsseitig ertheilt werden, wie hoch dieselben sind und wo diese Lehrer amtiren, und thnnlichst auch 7) welches Einkommen der christliche Lehrer deS betrcfscndcn OrtS bezieht. An der Hand einer solchen Aufstellung wird man im Stande sein, die materielle Lage der jüdischen Lehrer unserer Provinz eingehend würdigen und die zn deren Hebung erforderlichen Maßregeln erkennen zu können. Es würde sich sehr empfehlen, wenn der Verein der jüdischen Lehrer die Ausarbeitung einer solchen Tabelle vornehmen ließe. חסד ואמת MHWtige Wahrheit. Ein Wort zur Beruhigung an die Mitglieder der deutsch-israelitischen Gemeinde in Hamburg, betreffend die rituelle Zulässigkeit des israelitischen Friedhofes zn Ohlsdorf, von Rabbiner R. Fink. Hamburg 1864. Kritisch beleuchtet von Nobbincr!>!9) .׳ußcnf)ei111cr in Kolm. ' Schluß.) Da also sämmtlichc Ausstellungen, durch die der Verfasser seine Behauptung rechtfertigen will, unbegründet sind, ist auch der von ihm hcrvorgehobene Umstand, daß ..die Beerdigung in Ohlsdorf eine Thatsache" ist, für die Frage, ob dieser Friedhof für jüdischc Leichen benutzt werden darf, ganz bedeutungslos. Die Bestattung jüdischer Leichen in biejem Friedhofe sicht, wie wir nachgcwicscn haben, nicht im Einklänge mit dem jüdischen NcligionSgcsetze; darum kann dieser Friedhof durch die thatsächlichc Benutzung nicht den Karakler eines jüdischen Begräbnißplatzes erhalten; eS findet vielmehr hieraus, ebenso wie in dem שו״ת הכם צבי פי' נ׳ besprochenen Falle, der Satz ב^ בטעות לאו

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