Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 32 (7.8.1884)
- Article
- Salomonische Spruchweisheit
- Date
- 1884-08-07
- Page
- 500 (sequence 2)
- Language
- German
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500 Güter zusammen. Beide, die Schöpfungen heimgc- Jugendbildung widmet! Da steht sich ein Dienstbote gaugencr nationaler Väter, wie die vaterlos Himerbesser. Wir begreifen deshalb sehr wohl das bittere bitebenen Kinder Heimgegangener Eltern, haben ihre Gefühl, das den!)Referenten, Herrn Gotthclf, überirdischen Vertreter nicht mehr, sind als eine heilige mannte, als er von der materiellen Lage seines Standes Hinterlassenschaft der Vergangenheit dem ehrenden Pflichtsprach. Wohl hat sich sicherlich in allen Gemeinden gcfühl jeder lebendigen Gegenwart überwiesen. Vcr-! die Besoldung des Lehrers über dieses Minimum erletze sie nicht! warnt unsere SprnchwciSheit, könne׳!! hoben, wohl mögen die Rcihetische des Lehrers meistendie Verstorbenen auch nicht anS ihren Gräbern ans-! theilS anher Hebung gekommen sein, aber daß noch stehen und ihre Schöpfungen und ihre Kinder gegen! immer die 45 11. s. w. zu Recht bestehen, ist bederen Willkür vertreten. Ihr starker Anwohner lebt! schämend nicht für den Lehrersiand, sondern für die doch und führt den Streit wider Die, die die von den Vorder» überkommene Grenze nicdertrcten. wie gegen Die, welche sich an Waiscn-Eigcnthum vergreifen. (Fortsetzung folgt.) Mer die Stellung der;Mische׳.׳. Wer in der Provinz Hannover. (Schluß.) Daß die materielle Lage der jüdischen Lehrer in der Provinz Hannover eine ungenügende sei, kann leider nicht befremden, da der VolkSschnllchrer über-; Haupt, nicht allein in jüdischen Gemeinden und nicht j allein in der hiesigen Provinz, bei der Verthcilung der j Erdengüter immer zu spät erscheint und sich mit den! kärglichen Brosamen begnügen muß, welche die Bevorj zugteren ihnen großmürhig übrig gelassen. Ist eS nicht! traurig, daß die wohlwollende Schulordnung von 1854 eS für nöthig erachtet, in den §§ 45—47 vvrzuschreibcii, daß die Einnahme der jüdischen Lehrer neben ange: mcssener Wohnung und ohne Anrechnung der Beköstigung ״nicht unter — vierzig Thaler jährlich bctragen solle, daß auf Abstellung der Neihctische gegen angemessenen Geldersatz thunlichst hiugcwirk! werden möge, wo diese aber nicht zu erreichen, ihm auf seinen Wunsch m ö g l i ch st in seiner Wohnung das ganze Jahr hindurch täglich, Morgens, Mittags und Abends, freie Beköstigung zu liefern sei, daß, falls ihm eine dauernde Wohnung nicht angewiesen werden könne, dieselbe wider seinen Willen o h u c Zu fl 1 m m 1111 g d eS Landrabbiners nicht häufiger als halbjährlich gcwechselt werden könne? Also freie Station mit Ausschluß von Licht und Heizung thunlichst in seiner Wohnung, sonst aber Reihetische; womöglich ״dauerndes״ Logis, nicht häufiger Wechsel desselben als alle sechs Monate gegen seinen Willen und ohne Zustimmung dcS Landrabbiners, mit der letzteren aber auch häufiger gegen seinen Willen, und baare vierzig Thaler — das soll das gesetzliche Minimaleinkoinmcn eines Lehrers sein. Das bietet das Gesetz einem Manne, der seine ganze Kraft der Gesetzgebung. Wir würden es sehr gerechtfertigt erachtet haben, wenn der Lchrcrtag die erste These im Hinblick aus diese gcsetzliche Bestimmung nicht so unbedingt ,.die gesetzliche Stellung der jüdischen Lehrer in der Provinz Hannover als eine genügende" bezeichnet hätte. ES zeugt von einer den hannoverschen jüdischen Lchrerstcmd im hohen Grade ehrenden Selbstlosigkcit, daß die Versammlung nicht gegen diese gcsetzliche Bestimmung direkt das Wort erhoben hat Warum soll der VolkSschnllchrer das Stiefkind der Gesellschaft sein? Mit welchem Rechte will diese gerade an ihm, der ihr den wichtigsten Dienst, die Bildung der Jugend,!eistet, neben dieser anfopfernngsvollen im eminentesten Sinne idealen Thütigkeit noch das wahrlich nicht ideale Verlangen stellen, daß er so ideal denken solle, die bittere Sorge für Weib und Kind neben kärglichster Befriedigung des nackten Lebens- Unterhalts als leichtes Gepäck auf die schwerbelattetc Schulter zu nehmen? Der Volksschnilehrer ist doch ״so zu sagen" auch ein Mensch wie wir Alle, die wir den Kamps um'S Dasein mit möglichst glücklichem Erfolg ringen möchten, ein Arbeiter gleich dem Geistlichm, dem gradnirten Lehrer und seines Lohnes werth — warum sollte er nicht den Anspruch erheben, durch seine Arbeit sich und den Scinigen die unentbehrlichen Mittel für die Destreitimg einer eines gebildeten Mannes würdigen Existenz zu erlangen? Warum sott der Volksschullehrcr in seiner matcriellcn Stellung unmittelbar vor dem Proletarier rangircn? Wo 'immer sich Lehrer versammeln und cs anssprechen: wir verlangen eine derartig genügende Besoldung, daß wir bei vernünstiger Sparsamkeit und unter Verzichtleistmig auf den LnxnS des Lebens mit unserer Familie ohne Sorge leben können, da wird man dieser gerechten Forderung bcipflichtcn müssen. Die Lehrer sind vollkommen berechtigt, einem jeden Einwandc, daß die einzelnen Gemeinden nicht im Stande seien, dieses zu gewähren, cntgegenzntrctcn und zu sagen: das ist nicht nufere Sache. Seid ihr auch zu arm, für eure Kinder Brod zu schassen? Die euch obliegende Pflicht, ihnen geistige Nahrung zu gewähren, ist ebenso wichtig und heilig. Neichen eure Mittel dafür nicht aus, so tretet zusammen und helfet euch