Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1884)
- Article
- Chesed ve-emet Wohlthätige Wahrheit
- Date
- 1884-07-31
- Page
- 487 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2932754-2933049-2933080-2957969--16266-2958023- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
487 Indessen ist dies für die vorliegende Frage irrelevant; die vom Verfasser hervorgehobcnc Vorschrift lautet: אין מוליכים מת בעיר שייט בה קברות לעיר ״ אחרת אא׳ב מה״ל לארץMan soll einen Todtcn von einem Orte, in dem ein Begräbnis;platz ist, nicht in einen andern Ort führen, außer von einem außerhalb des heiligen Landes liegenden Orte in das heilige Land." Hiermit kann aber sowohl mid) der in ש" ך, als nach der in שו״ת זברה יוסף הה׳'מ ביי 2׳ äugegedcnen Auffassung nur ein solcher Ort gemeint sein, an dem die jüdische Gemeinde einen ihr als wirklicheS 15 iß ent 1)11111 an gehören bei! Begrab 11 iß - platz hat, da, wie wir bereits nachgewiesen, ein Grab, daS nicht als bleibendes Eigcnthnin für den darin ruhenden Todtcn erworben wurde, dessen Besitzer daher die Berechtigung hat, den Todtcn auS dem Grabe entfernen zu Lassen, nach unseren religionSgcsctzlichcn Bestimmungen nicht als Grab betrachtet werden kann. Da null jener Thcil des OhlSdorfer Friedhofes der jüdischen Gemeinde nicht als E i g e n t h 1.1!11 überlassen wurde, derselbe vielmehr im Wege der Gesetzgebung wieder entzogen werden kann und der jüdischen Gemeinde 111 dem mehrerwähnten Uebereinkommen vom hohen Senate nur die Zusicherung ertheilt wurde, daß die einmal mit Särgen belegten Grabstellen während der Dauer des Friedhofes nicht wieder geräumt werden dürfen, woraus mit Evidenz hervorgeht, daß, sobald jenes Areal auf Beschluß der Gesetzgebung nicht mehr als Friedhof dienen soll, dem hohen Senate die Berechtigung zustcht, die Leichen aus ihren Gräbern entfernen zu lassen: kann die Stadt Hamburg ans Grund der Existenz und Aeuutznug jenes der israclitischeu Gemeinde zugewiesenen FriedhofthcileS nicht als עיר שיש בה קברות betrachtet werden, hat die jüdische Gemeindc in Hamburg, so lauge sie keinen Friedhof als vollständiges Eigenthmn erwirbt, keinen dem jüdischen Gesetze ciitsprcchcndcn Bcgrübnißpl atz, kann daher die Bcstimniniig אין מוליבי' מת בעיר שיש בה קברות a 11 f H a m bürg gar keine A n w e »düng finden, ist auf dem der israelitischen Gemeinde unter den im Uebereinkommen festgesetzten Modalitäten überlassenen Friedhosthcile einc Becrdigu 11 g nach j n d i s ch em N e l i g i o!1 S g c s e tze nicht möglich, sind die dort wohnenden Inden verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, ihre Todten, wenn auch von Seiten des Verstorbenen kein Wunsch hierüber geäußert worden, an einem solchen Bcgrübnißplatze bestatten zu können, der einer jüdischen Gemeinde als unwiderrufliches Eigenthnm angehört. Der Verfasser glaubt allerdings amichmeii;11 dürfen, daß die gegen die Benutzung des OhlSdorfer Friedhofes erhobenen ״Bedenken" ״keine gegründete Basis haben"; wir haben aber alle Gründe, die er für die Zulässigkeit des erwähnten Friedhofes angesührt, ihrer Reihenfolge nach widerlegt; haben nachgewiesen, daß seine Deutung des Ausspruches Abaji'S in B. bathra 112a. gänzlich unhaltbar ist, daß seine Be- Häuptling, daß nach jüdischem NcligionSgcsetze das Grab dem darin Beerdigten nicht als Eigenthnm übertragen sein müsse, der Wahrheit nicht entspricht; haben auch die )Dichtigkeit aller Grunde nachgewiesen, durch die er zu zeigen glaubte, daß selbst bei Anerkennung der zuerst von ihm negirten religionSgcsctzlichcn Bestimmung die Benutzung des OhlSdorfer Friedhofes für jüdische Leichen Zulässig sei. '_ (Schluß folgt.) Wachtgestirne. Historische Novelle aus der Fendalzeit Ungarns Bon Samuel Berthold RoSner. -״— (Nachdruck verböte» u. lieberscyun,;srcchl vordehaUen. (Fortsetzung.) Noch immer brauste der Wind und trieb den Regen an'S Fenster. Von den Anstrcngmigen der Werktage ermüdet, wollte Nohrbach sich früher als sonst zur Ruhe begeben. Mara wurde hercingerufen, um die Lampe anSzulöschen, denn nur ein einziger Arm derselben wurde zum Nachtlichtc brennen gelassen. Doch der alten, geübten Frau wollte eS heute nicht recht von der Hand gehen. Als sie den Schemel holen wollte, denn die Lampe hing ziemlich hoch über dem Tische und sie mußte sich auf einen Schemel stellen, um sie erreichen zu können, da ging sic einige Male an ihn vorüber, bis sie ihn bcincrkte, und als sie sich hinaufstellen wollte, da kippte er um und sic wäre beinahe der ganzen Lange nach umgcfallcn. Doch endlich hatte sie es glücklich zu Stande gebracht, die sechs Flammen auszulöschen, wodurch das Zimmer dunkel wurde, dann entfernte sie sich und sagte mit unterdrückter Stinune: ״gute Nacht." — Frau Nohrbach pflegte immer vor dem Schlafengehen daS Silberzeug und das ״VarcheSdcckel", das sie als eine Jugendarbeit ihrer Leah den andern Pretiosen gleich [teilte, in den Kasten zu sperren, heute aber vermochte sie Letzteres trotz eifrigen SnchenS nicht zu finden. Leah vertröstete sie, daß es jetzt zu dunkc! wäre, daß es sich morgen beim Hellen Tage schon finden würde, daraufhin ging man zur Ruhe. Es schlummert und schläft nicht der Hüter Israels, hatte Salamon Nohrbach gemurmelt, und er hüllte sich behaglich fester in die Bettdecke ein, während er draußen den Sturm seine wildesten Orgien treiben hörte. Hnh! — wie das donnert und ächzt, braust 1!nd heult, wie die Raben krächzen und die Hunde winseln und kläffen! Neige dein Haupt zum Schlafe, armer, gottessürchtiger Mann, möge dein Schlummer