Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1884)
- Article
- Zum Verständniß der neuesten Phase der Reform
- Date
- 1884-07-31
- Page
- 484 (sequence 2)
- Language
- German
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484 undenkbar erscheint und wir nicht anzunehmen rermögen, daß die Herren in einer solchen totalen Abgeschicdenhcit innerhalb des Weichbilds ihres Wohnsitzes ein beschauliches Dasein führen. Cs gicbt nur eine einzige Lösung snr das Rüthsel dieser Erklärung-, wir werden dieselbe im weiteren Berfolge unserer Abhandlang mitthcilcn. Zuvor haben wir uns über die Scheidung der Manifestation deS jüdischen Lebens in ein ״kultuelles" und ein ״öffentliches Gemeinde"-Gebiet, und zwar unter dem Gesichtspunkte, daß aus jenem der Streit, auf diesem aber der Friede herrsche, zu verständigen. DaS ist ״kultucll"? Mau versteht unter Kultus gemeiniglich den Gottesdienst, die öffentliche oder gemcinsamc Gottcsvcrehrnng, und namentlich die Form, in welche sich dieselbe nach den religiösen Anschauungen einer Gemeinschaft kleidet. Man spricht deshalb von einem griechischen, römischen, katholischen, evangelischen u. s. w. Kultus, und begreift darunter diejenigen öffcntlichcn oder gemeinsamen Handlungen und Gestaltungen, durch welche die Verehrung der Gottheit nach den Borstcllungen der Religion der Griechen, Römer, Katho- Uten, Protestanten u. s. w. zum Ausdruck gelangt. Will man also diesen Begriff auf das Gebiet des IudcnthnmS übertragen, so würde .,kultuelles Leben"' sich mit ,,öffentliches Gcmcindelcbcn" decken und beide Bezeichnungen identisch sein. Denn das össentlichc Ge mcindelebcn, von welchem hier die Rede ist, kann ja nichts anderes als daS jüdisch-religiöse begreifen wollen. Es wäre deshalb ein barer Widersinn, eine Scheidung zwischen dem knltncllen Leben und dein öffentlichen Gemcindclcben anfzustcllcn und zu sagen, in jenem herrscht Streit, hier aber Ucbercinstimmnng. Um der Zmputation eines solchen zu entgehen, könnten die Herren vielleicht sagen, wir fassen den Bgcriss ״kultnettes Leben" im weitern Sinne auf und beschränken denselben keineswcgS auf bk össentlichc und gemeinsame GottcSverehrnng. Die jüdische Gottesverehrung doknmcntirt sich in der Beobachtung und Ausführung derjenigen göttlichcn Gesetze, welche wir Zcremonialgebote nennen, deren Domäne recht eigentlich daS private Leben des Juden ist. Wir haben gerade dieses mit dem Namen kulruell treffen und daS öffentliche Gemeindelcben von diesem Begriff ausschließen wollen. Es wäre das allerdingeine sehr cigenthnmliche Willkür, von einem Begriff gerade den gewöhnlichen gang und gäben auSzunehmen. Aber angenommen, eS sei eine solche hier in der Thal geübt worden, dann paßten die Erwägungen, auS welchen die vorgeschlagcnen Mittel hcrvorgegangen, nicht zu dem von dem kultnellen Leben abgesonderten öffentlichen Gemeindeleben, für welches dieselben zur Anwendung gebracht werden sollen. Die beklagte Mindcr 11110 der Widerstandsfähigkeit gegenüber Auseindmrgcn von außen, kann doch nur das Individuum in seiner privaten GottcSverehrung im Auge haben; es sind noch keine Fälle bekannt geworden, in welchen sich z. B. ganze Gemeinden Deutschlands durch dieselben zur Taufe hätten nöthigcn lassen. Dic gesunkene Anhänglichkeit an die Religion, die entschwundene Kenntuiß der Religion, ja der ganze NeligionSnriterricht, um den eS sich hier zunächst handelt, bekundet sich vor Allem in dem Leben des Einzelnen. Ist eS aber nicht überhaupt ein Unding, das religiöse Leben der Gesammthcit heben zu wollen, dabei aber das religiöse Einzelleben nicht in Betracht zu ziehen? den gesunkenen religiösen Sinn der Gcsammtheit zu bessern sich vorzunchmen, daS Individuum aber in feiner religiösen Gcsunkcnhcit zu belassen? Die behauptete unfaßbare Scheidung in ein angeblich kultuelles Leben und ein angeblich nicht kultuelles öffentliches Gemcindelcbcn einer jüdischen NeligionSgemeiude ist in Wirklichkeit auch von den Herren gar nicht durchgejührt worden, weil eine solche überhaupt gar nicht gemacht werden kann. DaS öffentliche religiöse Gemeindelcben einer ReligionSgemcinde ist ebenso ״knltuell", wie das religiöse Privatleben des Individuums. Die Lösung des Räthsels, das uns die Herren hier aufgtgeben, ist aber sehr einfach. Sie haben die ihnen gestellte Aufgabe meisterlich gelöst. Jeder religiöse Differcnzpunkt sollte von der Diskussion ausgeschlossen werden, die Herren haben desdeshalb daS Indent h u m ü b e r h a n p t bei der Auffindnng von Mitteln zur Hebung des religiösen Sinnes der Juden und zur Förderung des jüdischen Religion-- Unterrichts ausgeschlossen, und sie verstehen unter ,.kultuelles Leben" einfach die Bcthätigung der jüdischen GottcSverehrung durch die Erfüllung der Gebote des JndenthnmS. Obgleich nun diese dic einzige wirkliche GottcSverehrung ist, dic das Judenthum (ehrt, so haben sie dennoch diese gar nicht in Betracht ziehen wollen, da sic nicht für die Befestigung deö Judenthum-, sondern für die Befestigung der Reform zu arbeiten den Auftrag hatten und auch demgemäß gearbeitet haben, wie nur deö Weitern Nachweisen werden. Wir nehmen, gern an, daß sich unter den Mitgliedern der Kommission Männer befunden haben, die im guten Glauben für das Judenthum zu wirken vermeinten. Diese aber haben sich durch dic schlauen Vertreter der Reform arg düpiren lassen. (Schluß folgt.) Wer die ZtrÜimg der MWu Lehrer iit der fJrouiu^ Daunouet. (Fortsetzung.) Gegen die in der vierten These gestellte Fordernng, bei der Ausbildung der jüdischen Lehrer auch auf