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Jeschurun · 1884-07-10 · Heft 28 (10.7.1884) · p. 443

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 28 (10.7.1884)
Article
Frankreich : Paris [Nachricht]
Date
1884-07-10
Page
443 (sequence 2)
Language
German
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443 luntion ist ein solch eitles, nichtiges, nnjüdischeS, trügerisches Gebilde. Wer in demselben noch einen religiösen Akt zur Förderung jüdischen Sinnes und Geistes erblickt, der ist wahrlich bcdanernSwcrth. Unsere nicht gesirmelten und geweihten Großväter und Großmütter haben die Hingebung und Begeisterung für Gott und sein Gesetz im Ernst dcS Gebens unter den Schrecken deS Todes bethäligt. Unsere gefirmelten und geweihten Jünglinge und Jungfrauen wissen kaum etwas von ihrer hehren Bestimmung, sie sind wahrlich unschuldig an dem Verrathe und Treubruch, den sie vor, während, nach und trotz ihrer ״Weihe" üben. Desto schwerer lastet aber die Schuld auf den Rabbiner! und Wortführen!, die das Gewissen der Juden der Gegenwart einlullen, die Begriffe verwirren und als Kriterium der Frömmigkeit und Gesetzestreue innerhalb des JudenthumS den Besuch der Predigt, die Thcilnahme an der Konsirmativn auSgcbcn. Als ob mau Gott und seinem Gesetze durch das Anhören einer salbungsvollen Predigt, durch das nimmer gehaltene, leere Aussprechen' eines inhaltlosen phrasenreichen Bekenntnisses diene! Thut keine Arbeit am Sabbath, schließ! eure Kauflüden und Bureanx, haltet euch fern von durch Gott verpönten Genuß, beachtet das jüdische Gesetz in euren! häuslichen und öffentlichen Leben, ihr Neichen, Augesehenen, ihr sein geputzten Damen und Herren, ihr Männer in der Blonse, ihr Frauen im Kattunkleid, und erzieht eure Kinder in diesem Gehorsam, in dieser Treue, — also müßten die Rabbiner und Organe deS öffentlichen Wortes reden. Statt dessen kommen sie mit Tand und Flitter; es ist, als ob man den Ertrinkenden einen Strohhalm zur Rettung reichte. — Und dieselbe Thorhcit wird auch als höchste Weisheit in ferne Lande getragen durch die Rabbiner. So berichtet der ״Univcrs. Israel." von der iiiitation religicuse durch den von Paris nach Algier gesandten Rabbiner. Dessen Rede bei dieser Gelegenheit verdient tiefer gehängt zu werden. Er sprach ungefähr das Folgende: ״Unser Vaterland ist keineswegs Palästina, ans welchem wir seit Hunderten und aber Hunderten von Jahren verbannt sind. Unser Volk ist keineswegs Israel, welches einen KnltnS und nicht mehr eine Nationalität darstellt. Ohne Zweifel werden wir nie׳ matS vergessen, daß Palästina die Wiege unseres Stammes, daß Jerusalem eines Tages die geistige Metropole der Welt sein wird, aber die Vorsehung zu einem unbekannten Ziele, hat nnS andere, nicht weniger geheiligte Bande geschossen. Heute gehören wir dem französischen Volke an, dessen Bürger unsere Bruder sind und deren Ehre die nnsrige ist. Unser Vaterland ist Frankreich, welches zuerst den verfolgten Israeliten einen Zufluchtsort im Schatten seiner Fahne gewährte und welches seine schützende Hand über dieses afrikanische Land ausstreckt, das ehemals der Schlupfwinkel der Ungerechtigkeit und der Barbarei war. Liebet es, meine Kinder, gewöhnt euch ihm zu dienen." Wahrlich eine passende Illustration zu der religiösen Weihe! Unbcschadet aller patriotischen Liebe und Treue für Frankreich hat der wahrhaft religiöse Jude zu allen Zeiten auch die theuerste, tröstlichste Zuversicht des ביאת מעזיה nicht nur für Israel, sondern für die gcsammte Mensch.- heit sich bewahrt. Ein Leugnen des Bekenntnisses bei der Konfirmation, das MaimonideS in die Worte kleibet: Ich spreche in vollster Ueberzengnng das Bekenntniß von der endlichen Ankunft deS Messias aus und trotz deS langen Harrens hoffe ich dennoch fortwährend auf seine Ankunft, kennzeichnet die Konfirmation als das was sie ist: unjüdisch, thöricht und eitel. Rumänien. L. Bis zum 25. Juni waren vor der barbarischen Gesetzgebung deS jungen rumänischen Königreichs 401; Personen ins Ausland gewandert. — In bKomau ha; die Polizei die Aufschrift eines Schildes an einen! VcrkanfSladcu in hebräischen Schriftzeichen entfernt, die gleichzeitige deutsche neben der rumänischen Firma aber bestehen lassen. Das Herum bringen von Brod, Gebäck und Biktualien ist den Inden verboten worden. Serbien. 0. Belgrad, Ende Juni. Im erfreulichen Gegensatz zu der judenfeindlichen, barbarischen und vexatorischen Praxis in uuseru! Nachbarlande Rumänien steht die Haltung unserer Negierung. So ist seitens deS JtlstizministcrS Marinkovic unter Ziffer 2341 d. d. Ni sch, 24. Mai (6. Juni) folgende Verfügung an sämmtliche Gerichte erster Instanz ergangen: ״Als die Vertragsmächte ans dem Berliner Kongresse dem damaligen Fürstcnthumc und gegenwärtigen Königreiche Serbien die Unabhängigkeit zuerkannt hatten, wurde diese Anerkennung au gewisse Bedingungen geknüpft, welche eine Modifikation unserer Gesetzgebung, soweit dieselbe den Genuß der politischen und bürgerlichen Rechte regelt, zur Folge haben mußten. Als dann Serbien in engere internationale Beziehungen zu den europäischen Staaten getreten war. hat eS ans Grundlage der Gleichberechtignng!nehrcrc internationaleBerträge abgeschlossen, die ebenfalls viele Bestimmungen unserer, die privatrechtlichen Verhältnisse berührenden Gesetzgebung; modifizirt haben. Den LandeSgerichten wurden seinerzeit alle Verträge und Konventionen, welche mit den fremden Mächten abgeschlossen worden waren,!nitgethcilt; desgleichen hat der Jnstizminister in einem Zirkular vom 11. (23.) August 1883, Zahl 2843, die Aufmerksamkeit der Gerichtshöfe auf die Veränderungen, welche herbeigeführt worden waren, gelenkt. Indessen scheint eS,

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