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Jeschurun · 1884-07-03 · Heft 27 (3.7.1884) · p. 429

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 27 (3.7.1884)
Article
Österreich-Ungarn : Pest [Nachricht]
Date
1884-07-03
Page
429 (sequence 2)
Language
German
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uub des EigenthnmS so sehr gefährdenden Bewegung vor die Schranken dcS Gerichtes zu stellen, damit diesen das Brandmal des schändlichsten Verbrechens ans die Stirn gedrückt werde; daß dies so kan׳., trotzdem die Anklage-Behörde auch die Richtung der Untersuchung klar bezeichnet, darf Niemanden Wunder nehmen, der gehört, wie sich die Polizei hier anläßlich der Schluß- Verhandlung öffentlich geäußert nnd was dieselbe hier cinbckannt. Hat ja doch die Polizei ausgesagt oder gestanden, daß sie von der vcrderbcnschwangercn Bewegnng, welche länger als ein Jahr vor diesen Ereig׳ nissen daS ganze Land in fieberhafter Erregung hielt nnd die ganze zivilisirte Welt beschäftigte, weder Kenntniß noch eine Ahnung hatte, und daß sie, hätte sic auch Kenntniß davon gehabt, nichts hätte thun können, weil sie hierzu nicht die nothwendigcn Mittel und Organe besaß. Wenn ich bei dieser Unkenntnis; oder, ich will nicht sagen Jgnorirnng, solcher allbekannter Thatsachen seitens dcrPolizei, bei dieser mit so bcwnnderungswerther Offenheit abgelegten Eingcständniß ihrer Unfähigkeit noch auf ihre ernste und wenigstens als ernst hingcstellte Behanptnng verweise, dergcmüß die einzige nnd ausschließliche Ursache dieser in der Geschichte einer Hauptstadt einzig dastehenden vcritablcn Raubzüge die war, daß der Hansknccht des GasthofeS ״zum weißen Schwan" einige Liter Spülicht auf das Trottoir gegossen, auf dem sich einige Lehrbuben nnd sonstiges Gesindel befanden, nnd, von der Polizei unbehindert, den Gasthof und dessen Gäste molestirtcn, so daß der besorgte Gastwirth, i10n־ibile (lictii, ohne Kopfbedeckung zur Polizei lief, um Hülfe zu verlangen, die er nicht erhielt; dann kann ich über die Ursache des Resultates oder besser der Resultatlosigkeit dieses Prozesses sagen, daß dieselbe keines weiteren Kommentars bedürfe. Gleichwohl hat dieser Strafprozeß doch ein sozial sehr wichtiges Resultat, das, meiner Ansicht nach, zweifellos ist und -essen gerichtlichc Konstatirnng, wenn das, wovon ich überzeugt bin, geschehen wird, die Zerstreuung der in der Gesellschast mit Recht erwachten Besorgnisse und die thcilweise Wiederherstellung des Gefühls der RechtSsichcrheit zur Folge haben wird. Dieses Resultat ist, daß der wahre Grund dcS schändlichen Attentates nunmehr durch Niemanden bezweifelt werden kann, und dies ist schon an nnd für sich ein großes Resultat; denn was fürder durch Niemanden wird bezweifelt werden können, ist erstens, daß der wirkliche einzige und unmittelbare Grund des schändlichen Verbrechens der Antisemitismus ist, der weder eine politische Richtung noch eine soziale Frage ist, sondern ganz einsach eine gegen das Strafgcsctz verstoßende Niedertracht. Es ist dies eine Abart des Anarchismus und dcS verwerflichsten Sozialismus. ־— Der Staatsanwalt geht sodann auf eine dclaillirte Schilderung der Krawatte selbst über und sagt, die Vorbereitung der Krawalle sei notorisch gewesen. Seit vielen Monaten wurde in ungerechtfertigter Weise gegen eine ganze Konfession im Lande geschürt, und vor nicht langer Zeit wurde ein Prozeß vor den Augen der erstaunten zivilisirtcn Welt geführt, ein Prozeß, der au die Hexenprozesse dcS Mittelalters gemahnt, und dies in einem Lande, in welchem vor mehreren Jahrhundcrtcn bereits einer seiner weisen Könige den treffende« Ausspruch gcthan: ״Do strigis, <[uae 11011 sunt, liulla fiat• immli(»." Daß bei den Krawallen keine größeren Gefahren entstanden sind und kein größerer Schaden angerichtet wurde, tarn nur durch die Thalsachc erklärt werden, daß die Besonnenheit des ungarischen Volkes denn doch größer ist, als die ׳Niedertracht seiner Verführer. Wenn auch formell das Losungswort nicht auSgcgeben wurde, daß cS einen KricgSzug gegen die Inden gilt, so kann man ans den Rufen Einzelner, wie: ״Auch hier wohnt ein Jude!" und ans den diese» Rufen folgenden Handlungen mit Recht .auf den Karaktcr der Angriffe nnd Tumulte schließen. Zum Schlüsse fordert der Staatsanwalt die Schuldigsprechung vo» 4r> Angeklagten wegen Verbrechen dcS Aufruhrs, resp. öffentlicher Gewaltthätigkeit, gegen drei Angeklagte außerdem wegen Hehlerei; gegen die übrigen Angeklagten läßt er die Klage satten. Die nichterschiencncn Angeklagten snlleu kurrcntirt werden. Holland. ש erbaut, 27. Juni. Anläßlich dcS schweren Verlustes, den unser Fürstenhaus durch das Ableben unseres Kronprinzen erlisten, hat die ,.Centrale Commissic tot de Algcmeenc Zaken van het Ned. Israel. Kcrkgcnootschap" durch ihre Permanente Eommissic" folgende BeilcidSadressc an Sr. Majestät den König gerichtet:- ״Amsterdam, den 20. Juni!884. An Sr. Majestät den König. Sire! Mit inniger Wehmnth eifiUlt nnS der schmerzlichc Verlust, den Ew. Majestät, Höchstdero FürstlicheS HanS und die ganzen 'Niederlande durch den Tod Ihres letzten männlichen SprößlingS, Sr. Kgl. Hoheit Willem Alexander 5karcl Hendrik Frcderik, Prinz von Oranien, erlitten. Sire! Wir suhlen tief und innig die Schwere der Heimsuchung Ihres VatcrhcrzcnS nnd erachten eS als thcnrc und heilige Pflicht, Namens der Niederländischen Jndenhcit, welche zu vertreten wir die Ehre haben, Ew. Majestät unsere herzliche Thcilnahme zu bezeugen. Wir bitten den Allmächtigen, Ew. Majestät, sowie Ihre Majestät unsere geliebte Königin und Ihre Kgl. Hoheit Prinzessin Wilhelmina in Seinen

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