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Jeschurun · 1884-06-26 · Heft 26 (26.6.1884) · p. 405

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 26 (26.6.1884)
Article
Das Strafverfahren gegen die märkischen Juden im Jahre 1510
Date
1884-06-26
Page
405 (sequence 2)
Language
German
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405 die Schlußvcrhandlung. 5luf bcm jetzigen Neuen Markt zu Berlin war ein Gcrichtspodinm errichtet worden, aus drei über einander gebauten Erhöhungen für und Richter mir den Schössen, die Schreiber, Zeugen, den Fürsprecher und für die Angeklagten. Sämmllichc Juden waren mit gelben und weißen spitzen Hüten bckleidet und mit jüdischem Gesänge vor Gericht gekommen. Der ganze Prozeß wurde vorgclcsen. Jeder Delinquent blieb auch jetzt bei seinem Gcstäuduiß und beantragte: ״ob solich bekcntnuS soll und möge gccn in rcchtserafft und möge weytcr daruss mit der ftraff gegen inu in recht vollfarn werden." Daraus wurde dem Scharsrichtcr die Lollstrecknng des Urthcils bcfohlen und dieser theiltc cs der schaulustigen Menge also mit: ״Dicweyl der böse crist sich vergessen, an den: hochwirdigsten hehligstcn Sacramcnt, dasselbig geslolen unb verkaufst u. s. w., so soll man in uff einen vagen binden, die gaffen uff und nydcr furen, mit zaugeu reysen und darnach in ein Fcwcr legen. Und dicwcyl die boßhafftigen schnöden verstockten iudcn irc boß Handlung auch zu mehrmalen außerhalb und vor gericht betaut, darnmb sol man sy zu pulfer verbvrncu, damit all andern ein bchspil sein, solche ubelthat surdcr mehr nicht zu bcghnncn." Unmittelbar nach dieser Publikation wurde das Urtheil vollstrcckt. Fromm wurde durch die Hauptstraßen der beiden Städte Berlin und Kölln geführt und an seinem entblößten Körper mit glühenden Zangen gerissen. Während dieser Zeit las der eine Rabbi unter den zum Tode verurthcilten Iudcn hebräische Gebete vor, in welche dieselben laut eiustimmten. Darauf wurden sie au die Stelle des peinlichen Gerichts (Ecke der heutigen Weber- und Frankfurter Straße) gcsührt. Hier war ein aus drei starken Rosten in Mannshöhe übereinander zusamtncngcfügtcs Gerüst errichtet und mit vielem Holz, Stroh und Pech belegt worden. Auf jedem der Roste waren kreuzweise Balken gezogen, an welche die Inden mit eisernen Banden an dem Halse sestgeschmicdct wurden. Paul Fromm wurde abseits gelegt. Beim Ausbau des Gerüstes für die Inden hatten viele Personen dem Nachrichter freiwillig ge- Holsen. Jacob von Brandenburg und Joseph von Scehanscu, welche die Taufe angeuommcu hatten, wurden aus besonderer Gnade am andern Tage mit dem Beile hingerichtet. Ein Augenzeuge berichtet über die Verbrennung der Inden folgendermaßen: ״Dcrhalbcu hat dcr Ehurfürst An! Freitag nach Divisiouis apostoloruin zcu Pcrlyn den ubettherern, leib und güth aberkennen nüinlich denn Christen mit zaugcn rcissen und ver- Prcnucn, dergleichen eyu sundern röst aufrichteu, darausf achtunddreißig Juden an halspeudcr schuriden und zcu Pulver verprennen lassen. Welche verstockt Juden, das myr frembd wer zu Horen, wo ichs ntt gesehen hctte, mit lachenden! mundt, das urteyl angchört mit ircm lobgcsaug, außgesürt und auff dem Röst itit allcyn gesungen uuu gelacht, suuder auch zun! tchl gesprungen, und geiuzzt. die vorgepundeu heut ausfgcworssen, das stroh zu sich geraspelt, yu die mculer gesteckt, und also ungcacht, der!nerklicheu wundcrczcichcn, mit großer bcstcndigkeyt den tobt gelitten, den pawvelligcn Christcun zcu sundern erschrecken." Der schon angeführte Versifex Winter schreibt über die Hinrichtung der beiden getauften Juden: ״Zwccne Iüdcn ließen sich tünffcn, die namen den Christen glauben an, Gott habe sie in seiner Hute, die Christen überall, von den! Schwerte mußten sic sterben, so kamen sie davon." Die ferner inhastirten sechszig Juden wurden sammt den sämmtlichen märkischen Juden als Mitbctheiligte unter Konfiskation ihrer Habe des Landes verwiesen. Herr Holtze betont wiederholt, daß das Urtheil wegen der Hosticuschäuduug als ein formell begründctcS auzucrkcnncu ist. Wir bedauern, daß er uns nicht mitthcilt. was denn nach der ״humanen" Bambcrgcnsis mit Angeschuldigten geschieht, welche das durch die Folter erpreßte Gcsländttiß in! freien Verhör zurücknehmen? Werden sie alsdann wiederun! gcsoltert, oder trotz des 'Widerrufs für schuldig erachtet'? Wir glauben das Letztere und halten deshalb die freie nachträgliche Befragung für eine Form ohne weitere Bedeutung. Was hätte denn auch sonst .die Tortur für einen Zweck? Ucbcr ein Mcuscheualter hindurch gab eS jetzt in der Mark keine Juden. Dadurch, daß die christlichen Schuldner ihren verjagten jüdischen Gläubigern selbstverständlich keine Zahlung leisteten, bereicherten sich die Märker dnrch der Inden Cigcnthum. Dadurch floß aber mehr Geld als ehedem aus den christlichen Beuteln in den churfürstlichcn Säckel. Da ein Theil der Hostie in die Hände der Braunschweigischen Iudcn gelangt sein sollte, wurde auch in Brannschwcig gegen die Juden, wenn auch nicht blutig, ciugeschritten und sänimtliche Juden aus der Stadt Brannschwcig vertrieben. - Mehr als drei Jahrhunderte sind verflossen, seitdem diese Gräuel auf deutscher Erde sich vollzogen. ES dürfte heute kein gebildeter Mann an die Thatsachc der Hosticnschändung und Christenmorde in der Mark glauben. Das unschuldig vergossene Blut der armen Juden schreit noch immer zum Himmel. Ist cS doch nicht früher gesühnt, bevor nicht in Wahrheit Recht und ('rw.echtigkeit, nicht deren inhaltlose Form, in daS Gemüth des deutschen Volks so tiefe Wurzel gesenkt hat, daß auch der Antisemitismus der Gegenwart geschwunden sein wird ans der Erinnerung der Menschheit.

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